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Landtag, 49. Sitzung vom 25.09.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 44

 

ist mir zu kompliziert, aber er hat nicht zwei Wörter geändert, sondern eine neue Dienststelle geschaffen.

 

Direkt in der Magistratsdirektion gibt es seither nämlich den Brandschutzbeauftragten und dessen Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, bei widersprüchlichen Bestimmungen zu sagen, welche halt für den Bauträger gilt. Es ist auch eine Möglichkeit, wie man mit widersprüchlichen oder unnötigen Normen umgehen kann.

 

Ich nehme wieder einmal einen Anlauf - ich nehme an, Sie werden ihn wieder ablehnen, aber man soll nichts unversucht lassen - und stelle daher jetzt einmal einen neuerlichen Deregulierungsantrag. Der befasst sich jetzt mit den von mir vorher erwähnten §§ 22 bis 34. Das sind die, von denen Kollege Taucher zuvor gesagt hat, dass sie ein Mal alle zehn Jahre zur Anwendung kommen.

 

Ich bin der Meinung, man kann das streichen, man kann dieses Thema gerne auch durch andere Bestimmungen ganz locker ersetzen. In diesem Sinne mein Beschlussantrag: Ersatzlose Streichung der §§ 22 bis 34 aus der Bauordnung im Sinne einer Deregulierung. Das ist das erste Thema.

 

Das zweite Thema, das ich hier aufgreifen möchte, ist ein bisschen etwas Neues. Da möchte ich in erster Linie vor allem einfach einmal Bewusstsein schaffen, weil wir hier immer wieder auch vom sogenannten leistbaren Wohnraum reden. Wohnen in Wien wird immer teurer, mieten wird immer teurer, Eigentum schaffen wird immer teurer. Wir haben in der letzten Bauordnungsnovelle 2018 gerade noch verhindert, dass die Wohnungsgrößen verkleinert werden.

 

Es gilt in der Bauordnung derzeit die Mindestgröße von 30 m² für eine Wohnung. Wenn Sie heute eine Wohnung bauen, muss die mindestens 30 m² groß sein. Das ist eine Errungenschaft der frühen Sozialdemokratie, die das vor vielen, vielen Jahrzehnten geschaffen hat, dass Wohnungen eben eine bestimmte Mindestgröße und eine bestimmte Mindestausstattung, dazu gehören ein eigenes WC und ein eigenes Bad, haben, im Gegensatz zu den frühen gründerzeitlichen Kategorie-D-Häusern.

 

So, das ist die gesetzliche Bestimmung: mindestens 30 m². Seit einigen Jahren schaffen nun die einen oder anderen Bauträger mit unterschiedlichen Ausreden immer noch kleinere Nutzeinheiten, nenne ich das einmal, weil als Wohnung darf man es ja nicht bezeichnen, wenn sie weniger als 30 m² hat. Das führt dazu, wenn Sie heute auf irgendeine einschlägige Immobilienplattform im Internet gehen - suchen Sie sich eine nach Ihrem Belieben aus - und dort nach Wohnungsgrößen von mindestens 5 und maximal 29 m² suchen, dann erhalten sie mehrere Dutzend Treffer. Zuletzt ausprobiert vor einer halben Stunde, sind alleine jetzt in Wien 49 Wohnungen zu kaufen, die Größen über 16, 18 und 20 m² aufweisen, sogenannte Mikro-Appartements werden die Dinger dann genannt.

 

Der Schmäh funktioniert so, dass der Bauträger entweder ein Wohnheim oder ein Arbeiterwohnheim und Ähnliches einreicht, weil es dafür keine andere Bestimmung gibt. Es gibt keine Bestimmungen für die Mindestanforderung eines selbsternannten sogenannten Wohnheimes. Es gibt Bestimmungen für Studentenheime, ja, die gibt es. Es gibt auch Bestimmungen für soziale Wohnheime, also wenn wir von medizinischer Betreuung reden. Was aber sozusagen ein Arbeiterwohnheim sein soll, ist nicht geregelt, auch in der Bauordnung nicht.

 

In der Bauordnung gibt es ja nur eine allgemeine Bestimmung, die da sinngemäß sagt, na ja, wenn es um ein Wohnheim geht, dann müssen Allgemeinräumlichkeiten zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel ein Gemeinschaftsraum und Ähnliches, wo man sich halt dann treffen kann. Diese Dinge finden Sie in der Praxis in solchen Mikro-Appartements sehr häufig nicht, also eine echte Umgehung.

 

Wohin das führt, darf ich Ihnen anhand eines Beispiels schildern, das mir erst vor einigen Monaten in Meidling wieder untergekommen ist. Ich habe eine diesbezügliche Anfrage an die Frau Stadträtin gerichtet, die auch vorläufig beantwortet wurde, und, ich glaube, zu einer Anzeige der Baupolizei geführt hat. Da haben sich in dem Fall die Mieter eines ganzen Hauses bei mir mit der Bitte um Überprüfung der Miethöhe gemeldet.

 

Wir haben uns das angeschaut: Das ist ein Haus im 12. Bezirk, allerdings nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut, es unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Richtwertgesetzes, also der Mietzinsbeschränkung. Wir haben uns das angeschaut und abgesehen davon, dass die Miete horrend teuer war - sie ist dort bei einer Größenordnung von knapp 35 EUR/m² plus Betriebskosten plus Mehrwertsteuer gelegen, 35 EUR/m² zahlen Sie normalerweise nicht einmal im 1. Bezirk! -, ist mir bei dieser ersten Besichtigung dort aufgefallen, dass diese Wohnung extrem klein war.

 

Ich habe sie dann vermessen und tatsächlich waren das dort eben 19 m². Das ist keine Wohnung mehr, das ist weniger als ein Hotelzimmer. Wenn Sie heute in ein durchschnittliches Hotel in Wien gehen - nämlich im Vierstern-, Fünfsternbereich, dort, wo die Touristen unterwegs sind -, bekommen Sie Hotelzimmer, die zumindest 22 m² groß sind.

 

In Wien werden mittlerweile in Neubau Wohnlöcher angeboten - ich nenne das jetzt einmal so -, die durchwegs hochwertig ausgestattet sind, aber von der Größenordnung her in Bereichen liegen, die kleiner sind als das, was man kriegt, wenn man ein Hotelzimmer mietet. Das aber zu horrenden Kosten und unter offensichtlicher Umgehung der Bauordnungsbestimmungen, weil es da aus meiner Sicht und nach meiner festen Überzeugung - und das konnte mir bis dato auch noch niemand widerlegen - schlichtweg eine Lücke in der Bauordnung gibt, die nicht geregelt ist. Was passiert nämlich, wenn jemand so ein Loch mit weniger als 30 m² und das Ganze quer durch ein ganzes Haus eben nicht als Wohnung widmet, sondern nur sagt, na ja, es ist halt ein Zimmer mit einem eigenen Eingang, und das ganze Ding ist halt ein Arbeiterwohnheim oder ein Mikro-Appartement? - Diesen Begriff gibt es nicht einmal, er wird als solches dann beworben. Das führt dann zu Zinswucher, es führt zu massiven Spekulationsgewinnen, und es führt am Ende des Tages auch zu mehr als unsozialem Wohnen. Natürlich, die Leute die drinnen wohnen, sind durchwegs Leute, die sich eben anderes Wohnen noch weniger leisten

 

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