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Landtag, 49. Sitzung vom 25.09.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 44

 

durch entsprechende Schulung und entsprechende Ausbildung, Apothekerinnen und Apotheker, die ja immerhin auch eine akademische Ausbildung haben, in die Lage zu versetzen, die Beurteilungen vorzunehmen, die notwendig sind, um über eine Impfung in bestimmten Bereichen zu entscheiden.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass hochkomplizierte Impfungen von Apothekerinnen und Apothekern verabreicht werden, für die man wirklich eine hohe Expertise braucht. Denken Sie nur an die Veränderungen, die wir bewusst in den letzten eineinhalb Jahren vorgenommen und Impfungen für weltweite Tropengebiete, et cetera in einem Zentrum im Kaiser-Franz-Josef-Spital zusammengefasst haben, um eine wirklich High-Expert-Stelle für ganz komplizierte und komplexe Impfungen zu haben, bei denen es auch um mehrere Impfstoffe gleichzeitig geht. Ich glaube, wir sind gut beraten, das in den Händen der medizinischen Spezialexpertise zu lassen.

 

Ich bin aber auch überzeugt davon, wenn es schon in so vielen Ländern möglich ist, bestimmte Impfungen in der Apotheke machen zu lassen, dass nichts dagegen spricht, hier wirklich einen Versuch zu wagen. Wie gesagt: Das muss wissenschaftlich begleitet werden und ist nicht vorstellbar ohne Zusatzausbildung. Ich glaube aber, dass das keine Überforderung der Apotheker ist. Außerdem muss man auch sehen, dass das gleichzeitig zu einer Entlastung des niedergelassenen Sektors führen kann. Es ist ja nicht so, dass unsere niedergelassenen Ärzte im Augenblick an Arbeitsmangel leiden. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall, und daher glaube ich, dass es gescheit ist, das Gesundheitssystem in dem Sinne weiterzuentwickeln, dass man überlegt, wie man den niedergelassenen Bereich von Tätigkeiten entlasten kann. Ich halte das jedenfalls für eine der guten Möglichkeiten.

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke. Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Gara. Bitte.

 

12.20.12

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Danke, Herr Landesrat, für die Beantwortung.

 

Ja, es stimmt: Ich habe diese Frage immer wieder hier gestellt. Der Grund, warum ich sie jetzt noch einmal gestellt habe, ist, dass wir ja jetzt mitten in der Pandemie sind und natürlich das Thema umso wichtiger ist. Sie haben es gesagt: Die Ärzte sind im niedergelassenen Bereich extrem ausgelastet. Es macht allerdings auch keinen Sinn, an zu viele unterschiedliche Kontaktpunkte zu kommen, aber wenn Menschen schon einmal in der Apotheke sind, dann ist das natürlich eine ideale Möglichkeit.

 

Der Grund, warum ich die Frage jetzt noch einmal gestellt habe, war, um noch einmal auszuloten, ob es nicht eine Art von Sonderverordnung im Kontext der Pandemie geben könnte, die zumindest in Wien einen solchen Zugang ermöglichen würde, wenngleich ich natürlich weiß, dass das grundsätzlich auf nationaler Ebene geregelt werden sollte. Es fragt sich aber, wenn wir von einem solchen Testraum Wien sprechen, ob es nicht auch diesen Weg geben könnte, hier eine entsprechende Möglichkeit zu schaffen. Das wäre jetzt einmal für die Grippe gedacht, soll aber natürlich in weiterer Folge für all die Impfungen gelten, die in einer Apotheke möglich wären. Wir haben jetzt nämlich diesen Gesamtdruck, tatsächlich zu einer guten Durchimpfungsrate zu kommen, und ich meine, daher sollte eigentlich jeder nur erdenkliche Weg evaluiert werden.

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Wir sind uns wirklich einig, wenn es darum geht, Impfen attraktiver zu machen. Das ist ja auch mein Credo, seitdem ich Stadtrat bin. Es kommt auch immer wieder in den Diskussionen, dass manche meinen, mit Impfzwang könne man die Impfrate in Österreich erhöhen. Bekannterweise halte ich gar nichts vom Impfzwang, sondern ich halte mehr davon, attraktive, kundenorientierte Angebote zu machen. Ich denke, das ist uns heuer auch ganz gut gelungen.

 

Wir haben das schon im Sommer mit der kleinen Initiative zum Thema Zeckenimpfen ausprobiert, wie es funktioniert, wenn die Menschen nicht beim Arzt, wie sie es gewohnt sind, geimpft werden, sondern in einer Impfstraße. Sie werden sich an unseren kleinen sozusagen Laborversuch in der Messehalle erinnern, wo aber immerhin, glaube ich, etwa 2.500 Leute am Ende des Tages impfen waren. Das war also ganz schön herzeigbar in Anbetracht dessen, dass das eigentlich eine schnelle Idee war, einen solchen kleinen Labortest zu machen.

 

Wenn ich mir jetzt die Anmeldezahlen für die Grippeimpfung anschaue, dann muss ich sagen: Ich bin überwältigt! Wir haben jetzt schon mehr Anmeldungen für die Grippeimpfung, als wir im gesamten vergangenen Jahr Grippeimpfungen hatten. Voriges Jahr waren es 120.000 Impfungen, jetzt sind wir, glaube ich, bei 180.000 oder 190.000 Anmeldungen. Das beinhaltet sowohl die Online-Anmeldungen als auch die Impfungen in Betrieben, die sich gemeldet haben, weil wir ja im Gesundheits- und Sozialbereich für Betriebe ebenfalls diese Gratisimpfung anbieten.

 

Ich glaube, daran sieht man, dass Kundenorientierung und Kundenattraktivität, dass man sich eben den Kopf darüber zerbricht, wie ein Prozess aus Sicht der Menschen und nicht aus Sicht der Administration funktioniert, sehr hilfreich ist. Für mich ist wiederum diese Grippeimpfaktion, so wie wir sie jetzt machen, auch der Vorlauf zur Beantwortung der Frage, wie irgendwann einmal, wenn es sie wirklich gibt, eine Covid-19-Testung stattfinden könnte. Darauf sollten wir vorbereitet sein. Auch das ist einer der Gründe, warum wir versuchen, das heuer so zu organisieren, dass wir es an Organisationsstellen machen.

 

Ich lasse das gerne überprüfen, denn man soll gute Ideen immer überprüfen, aber ich befürchte, ehrlich gesagt, dass es nicht möglich ist, als Land und wahrscheinlich - eigentlich bin ich mir dessen sicher - auch als Bund aus dem Titel des Epidemiegesetzes über die Berufsvorbehalte des Ärztegesetzes drüberzufahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das möglich ist. Die Berufsvorbehalte, also die Vorbehalte, welche Tätigkeiten einem bestimmten Beruf zugeordnet sind, finden sich in den Berufsgesetzen: Diese gibt es für die diplomierte Pflege und Betreuung, für die Pflegehelfer, für die Pflegeassistenten, für die Fachassistenten sowie für Ärztin

 

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