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Landtag, 47. Sitzung vom 31.08.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 40

 

EUR aufwenden darf. Der Nachweis hinsichtlich der Beschränkung der Wahlwerbungskosten ist spätestens neun Monate nach dem Wahltag in einem eigenen Rechenschaftsbericht auszuweisen.

 

An dieser Stelle möchte ich nur festhalten, dass das Wiener Parteienförderungsgesetz und damit auch die von mir eben zitierte Bestimmung des § 7 hier im Landtag einstimmig beschlossen worden ist. Auf Bundesebene, und darauf beziehen Sie sich ja in der Anfrage, ist zu Vergleichszwecken der § 4 Abs. 1 des Parteiengesetzes heranzuziehen, dem zufolge jede politische Partei für die Wahlwerbung zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag zu einem allgemeinen Vertretungskörper oder dem Europäischen Parlament maximal 7 Millionen EUR aufwenden darf, wobei anzumerken ist, dass dieser Wert einer Valorisierung unterliegt.

 

Im gegebenen Zusammenhang darf meines Erachtens insbesondere nicht außer Acht gelassen werden, dass im Gegensatz zu den Wahlen auf Bundesebene in Wien zeitgleich Wahlen auf Landes-, Gemeinde- und Bezirksebene stattfinden, denn mit der hiesigen Gemeinderatswahl erfolgt bekanntlich auf Grund der verfassungsrechtlichen Vorgaben ja auch jene des Wiener Landtages. Überdies finden auch 23 Bezirksvertretungswahlen statt. Die Wahlkampfkostenobergrenze auf Wiener Ebene bezieht sich somit nicht auf eine Wahl wie auf Bundesebene, sondern auf Gemeinderats-, Landtagswahlen und die 23 Bezirksvertretungswahlen. Von daher macht es Sinn, in einer gemeinsamen Wahlkampfkostenobergrenze alle diese Wahlgänge zusammenzuführen. Ich denke, es macht auch Sinn, dass diese Wahlgänge gemeinsam durchgeführt werden, gerade auch unter dem Aspekt der Kosten und Nutzen, die eine solche Zusammenfassung der Wahlgänge mit sich bringt.

 

Da in Wien die Wahltermine der verschiedenen Vertretungsebenen nicht voneinander getrennt stattfinden, sind wir in Ansehung der unterschiedlichen Wahlen in den anderen Bundesländern hier vergleichsweise kosteneffizient, denn dort gibt es im Regelfall getrennte Gemeinderats- beziehungsweise Landtagswahlen, bei uns in Wien noch gemeinsam mit den Bezirksvertretungswahlen.

 

Unabhängig davon ist schließlich aber zu betonen, dass die Erlassung von entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der Legislative, also dem hiesigen Hohen Haus, dem Landtag obliegen und nicht mir als Landeshauptmann und Vertreter der Exekutive. Wenn es also Wunsch und Bedürfnis gibt, hier Veränderungen herbeizuführen, dann macht es durchaus Sinn, dass sich die Klubs oder die Landesparteien hier zusammenfinden, um eine gegenständliche Veränderung des vorliegenden Gesetzestextes vorzunehmen.

 

Ich möchte aber jetzt unabhängig von Ihrer unmittelbaren Fragestellung noch einen anderen Punkt miteinfließen lassen, der meines Erachtens gut in den Zusammenhang zu bringen ist, nämlich der Umstand, dass sich in den letzten Tagen Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Parteien an mich gewandt haben, um einen fairen Wahlkampf einzufordern. Das begrüße ich sehr, denn als Landeshauptmann und Wiener Bürgermeister bin ich immer dafür eingetreten, dass es einen fairen Wettbewerb der Ideen gibt und dass man auch in einem solchen Wahlprozess versuchen muss, auf einander Rücksicht zu nehmen, immer auch den Menschen im Mittelpunkt zu sehen, dazu gehören auch politische Mandatarinnen und Mandatare. Ich denke, dass auch in einer Wahlbewegung davon Abstand zu nehmen ist, dass es rassistische, verhetzende oder diskriminierende Äußerungen gibt. Diese haben im politischen Alltag nichts verloren und sie haben auch in einer Wahlbewegung nichts verloren.

 

Daher freue ich mich, dass Mandatarinnen und Mandatare unterschiedlicher Klubs und Parteien an mich herangetreten sind, darauf zu achten, dass es einen fairen Wahlkampf gibt. Ich würde deshalb auch von dieser Stelle die Wahlkampfleiterinnen und Wahlkampfleiter auffordern, sich zusammenzusetzen, um gemeinsame Bestimmungen zu besprechen, zu diskutieren, auszuarbeiten und zu schauen, dass sich die Klubs darauf verständigen. Ich denke, es ist für den politischen Diskurs, auch für das Zusammenleben in unserer Stadt wichtig, dass sich die politischen Parteien auch in einer Wahlbewegung fair begegnen. Nachdem es immer einen Tag nach dem Wahltag gibt und man ja auch wieder zusammenarbeiten soll und muss, macht es Sinn, dass ein solcher fairer Wahlkampf gerade auch in Wien, wo wir das ja auch leben, durchgeführt wird. - Danke schön.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Juraczka gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.58.50

Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Wunderschönen guten Morgen, Herr Landeshauptmann!

 

Ihr Appell für einen fairen Wahlkampf in allen Ehren, aber ich denke, schon der heutige Tage wird ein bisschen ein Gradmesser dafür sein, wie ernst wir alle den Umgang mit den politisch Andersdenkenden selbst nehmen. Nun, es sind, wie ja auch diese Frage und die damit verbundene Antwort gezeigt haben, gerade einmal 41 Tage bis zum kommenden Wahlsonntag, und im Vorfeld so eines Wahlsonntags gibt es eigentlich regelmäßig bei jeder Wahl auf jeder Ebene so etwas wie Privilegiendiskussionen - oft zu Recht, manchmal ein bisschen überzogen, wie auch immer. Ich denke jedenfalls, dass Transparenz in vielen Bereichen notwendig ist. Ich sehe ja selbst oft in Gesprächen mit Bürgern, dass man nach wie vor noch nicht verstanden hat, dass beispielsweise Politikerpensionen, von denen da draußen noch immer sehr, sehr viele Menschen glauben, dass die gang und gäbe seien, vor mittlerweile immerhin 23 Jahren zumindest für neu eintretende Politiker abgeschafft wurden. Da gibt es also wirklich auch Aufklärungsbedarf.

 

Nun hat die Fraktion des Anfragestellers - und das ist jetzt in weiterer Folge der Gegenstand meiner Frage - in ihrer Programmatik gemeint, man solle die Zahl der Mandatare, die wir hier in Wien haben, auf allen Ebenen halbieren, auch draußen in den Bezirken, wo es statt 23 Bezirken 10 bis 12 geben soll.

 

Jetzt komme ich aus so einer Bezirksvertretung - ähnlich wie auch Sie, Herr Landeshauptmann -, und

 

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