«  1  »

 

Landtag, 47. Sitzung vom 31.08.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 40

 

sind, in der viele Pensionistinnen und Pensionisten nicht einmal 800 EUR Grundeinkommen oder Grundpension haben.

 

Sie haben gesagt, Wien hat nicht so einen hohen Betrag, es gibt da andere Bundesländer. Nur, wenn man sich dann anschaut, dass - das sind halt wieder die anerkannten Flüchtlinge, zum Beispiel die anerkannten minderjährigen Flüchtlinge - dann pro Flüchtling ein Betrag von ungefähr 3.000 EUR für gemeinnützige karitative Vereine berechnet wird, so ist die Asylindustrie, sage ich hier einmal, für mein Dafürhalten schon ein sehr gutes Geschäft. Wenn Sie das oberösterreichische Modell jetzt nicht als gut empfinden, so ist das Ihnen überlassen, aber man braucht ja nur nach Südost zu Ihrem Kollegen ins Burgenland zu schauen, dort hat man ja auch ein wirklich praktikables und auch steuerschonenderes Modell eingeführt, bei dem der anerkannte Flüchtling ja auch gewisse Leistungen der Integration erbringen muss. Da geht es, glaube ich, um 30 Prozent. Wenn diese Leistungen nicht erbracht werden, werden auch gewisse Zahlungen nicht mehr erbracht.

 

Können Sie sich zumindest vorstellen, dass man gerade in dieser Corona-Zeit eine Anpassung an das burgenländische System vornimmt?

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Ich meine, ich liebe eh diese simple Welt: Dann nehmen wir das burgenländische Modell oder das oberösterreichische Modell, in einer Corona-Krise lieben wir das schwedische Modell und das Schweizer Modell und Wuhan. Wir leben also in diesen Banalisierungen, aber, seien Sie mir nicht böse, das ist mir einfach zu simpel! Für Menschen, die Mindestsicherungsbezieher sind und sich nicht an die Spielregeln halten … Und die Spielregel lautet: Wir bieten dir das Sprungbrett, aber springen musst schon du! Die Spielregel lautet: Wenn du in der Lage bist zu arbeiten, dann musst du arbeiten gehen, und du musst zumindest zeigen, dass du bereit bist, dir einen Job zu suchen, du musst deine Termine beim Arbeitsmarktservice einhalten, du musst zu Kursen gehen, die dir das Arbeitsmarktservice anbietet! Diese Spielregel gilt für alle, auch für Asylberechtigte! Wo der Mythos herkommt, dass das nicht gelte, weiß ich nicht. Frau Kollegin Korosec hat vorhin zu Recht die Frage nach der Kürzung gestellt: Die Kürzung gibt es für alle, die sich nicht an diese grundsätzliche Spielregel halten.

 

So gesehen haben Burgenland und Wien das gleiche Modell, nämlich ein vernünftiges Modell. Wir bieten nämlich ein Sprungbrett mit einer sehr großen Ernsthaftigkeit, und die Ernsthaftigkeit lautet: Du bist nicht gezwungen, neben dem Bezug der staatlichen Untergrenze auch noch pfuschen zu gehen. Du bist nicht angewiesen, nebenbei einbrechen zu gehen, und du bist nicht angewiesen, im Supermarkt fladern zu gehen. Und alle, die dafür eintreten, dass man den Menschen so wenig geben soll, dass es sich nicht fürs tägliche Essen für sie und ihre Kinder ausgeht, fordern gleichzeitig die Leute auf, sie sollen es fladern. Oder glauben Sie, die Leute setzen sich dann in die Wohnung und verhungern freiwillig? - Ich frage mich, welches Bild da bei Ihnen existiert, weiter runterkürzen zu wollen. Mir ist das wirklich schleierhaft!

 

Faktum ist, dass wir die gleichen Spielregeln haben, wie sie seit ewigen Zeiten für Asylberechtigte vorgesehen sind, genauso wie für Menschen, die in Wien geboren sind oder in irgendwelchen anderen Bundesländern geboren sind, arbeitslos geworden sind und in Wien zusätzlich Mindestsicherung bekommen, weil sie zu wenig Arbeitslosengeld bekommen. Drei Viertel der Mindestsicherungsbezieher sind nur sogenannte Aufstocker, bekommen also eine Leistung vor allem aus dem Bereich des Arbeitslosenbezugs und der Notstandshilfe, die zu wenig zum Leben ist. Deswegen - ich wiederhole es noch einmal - haben wir beschlossen, wir wollen endlich eine anständige Erhöhung des Arbeitslosenbezugs und nicht, dass die Menschen, die arbeitslos werden, von heute auf morgen auf die Hälfte ihres Einkommens runterrasseln.

 

Das ist unser Kernproblem und nicht die Frage, wer es schafft, die größeren Bockshörner aufzusetzen und zu sagen, wie super es ist, dass man Menschen, die nichts mehr haben, ein bisschen etwas wegnimmt. Tut mir leid, diesen Wettbewerb kann ich nicht verstehen, teile ihn auch mit großer Überzeugung nicht!

 

9.51.00†Lhptm Dr. Michael Ludwig - Frage|

Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung.

 

Die 3. Anfrage (FSP-741632-2020-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Wien hat von allen Bundesländern die höchste Förderung von politischer Tätigkeit. Dass diese viel zu hoch ist, ist spätestens seit dem Aufdecken von Klub-Goldschätzen in Osttirol und absurd hohen Spesenersätzen für Landesparteivorsitzende offensichtlich. Auch im Wahlkampf dürfen Parteien zu viel Geld ausgeben. Die Wahlkampfkostenobergrenze des Bundes liegt bei 1,09 EUR pro Wahlberechtigtem, die Wiener Obergrenze bei 5,25 EUR pro Wahlberechtigtem. Es ist unverständlich, dass Wien angesichts der größten Wirtschaftskrise der Zweiten Republik an dieser absurd hohen Ausgabengrenze festhalten will. Das Geld könnten wir anders besser einsetzen. Sehen Sie persönlich gesetzlichen Handlungsbedarf hinsichtlich der Höhe der Wahlkampfkostenobergrenze?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr Abg. Wiederkehr!

 

Sie beschäftigen sich in Ihrer Anfrage mit den Wahlkampfkostenobergrenzen, und ich möchte vielleicht ganz kurz die gesetzlichen Regelungen darstellen, um auch die Vergleichbarkeit zwischen Bund und Stadt beziehungsweise Land Wien darzustellen. Auf Ebene der Stadt Wien findet sich die entsprechende Bestimmung in § 7 Abs. 1 des Wiener Parteienförderungsgesetzes. Dort ist normiert, dass jede politische Partei und jede wahlwerbende Partei, die keine politische Partei ist, für die Wahlwerbung zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag zum Gemeinderat beziehungsweise Landtag und zu den Bezirksvertretungen maximal 6 Millionen

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular