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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 30

 

halt in Räumen einer Betriebsstätte nur volljährigen Personen ermöglicht wird.

 

In Betriebsstätten ohne ständige Aufsicht muss dieser Zugang geregelt beziehungsweise für nicht volljährige Personen ausnahmslos verhindert werden. Das geschieht zum Beispiel durch eine elektronische Kontrolle außerhalb der Betriebsstätte, in der Regel durch Fingerprintsysteme, also biometrische Kontrollsysteme.

 

Durch die konsequente Linie des Landes Wien beim Kampf gegen illegales Wetten und gegen die Spielsucht ist also ein riesengroßer Erfolg erzielt worden. Der Erfolg liest sich als eine starke Reduktion der Zahl der Wettlokale. Darüber hinaus freut es mich auch, in diesem Zusammenhang zu sagen, dass die alten Bewilligungen, die vor Inkrafttreten des Wiener Wettengesetzes erlassen worden sind, mit Ende 2020 auslaufen und sich bereits jetzt abzeichnet, dass die Anzahl der Wettlokale ab 2021 deutlich geringer sein wird.

 

Was meine ich mit deutlich geringer? Es wird nur noch 35 bis 40 Prozent der Standorte geben, die eine Bewilligung bekommen und die Bewilligung wird auch zusätzlich auf nur 3 Jahre beschränkt. Fazit: Durch ein konsequentes Vorgehen unserer Stadt, durch ein konsequentes Vorgehen der Behörde ist es in Wien gelungen, das illegale Wettwesen stark zu bekämpfen.

 

Davon sind natürlich alle Wettunternehmen in gleicher Weise betroffen, alle wurden und werden konsequent und ohne Scheuklappen kontrolliert, und bei jeder einzelnen Übertretung des Wiener Wettengesetzes wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die MA 36, der ich in diesem Zusammenhang auch ein sehr großes Dankeschön aussprechen möchte, führt als zuständige Behörde regelmäßig strenge Kontrollen in den Wettlokalen durch.

 

Alleine im Jahr 2019 wurden im Rahmen von 10 gemeinsamen Schwerpunktaktionen von Stadt Wien und Landespolizeidirektion 96 Lokale überprüft, 9 davon behördlich gesperrt, insgesamt 116 Wettautomaten und technisches Equipment sowie rund 36.000 EUR an Bargeld beschlagnahmt. Natürlich legt die Behörde bei all diesen Kontrollen ein besonderes Augenmerk auf das Zutrittssystem, auf das Kontrollsystem beim Zutritt von Wettlokalen. Seit Inkrafttreten des Wiener Wettengesetzes am 14. Mai 2016 bis zum Ende 2019 sind insgesamt 117 Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des § 19 des Wiener Wettengesetzes eingeleitet worden, wovon 38 Strafen bereits rechtskräftig verhängt wurden.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.23.45

Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Danke, Herr Landesrat, für diese ausführliche Beantwortung und für das deutliche Zahlenmaterial am Ende. Wir verfolgen ja von der Richtung her offensichtlich die gleiche Intention. Jetzt ist mir gestern nach einem Telefonat mit einem Wettsüchtigen etwas unangenehm aufgestoßen, ich muss es als einzelnes Beispiel hier bringen:

 

Ein Spieler, ein Wettsüchtiger, der sich selbst sperren lassen wollte, hat das gemacht, was er tun soll. Er hat sich bei der MA 36 gemeldet, hat das kundgetan, hat gesagt, ich bin spielsüchtig, ich bin wettsüchtig, ich spiele nicht um 50 EUR, sondern um tausende Euro, unter anderem bei illegalen Wetten, die wir verboten haben, die aber dann trotzdem offen waren. Wie ich jetzt feststelle, hat er mehr als 50 Mal versucht, die MA 36 anzurufen, er hat ein Einschreiben hingeschickt, das dann offensichtlich nicht zugestellt wurde. Er hat das wiederholt gemacht und ist bis zum heutigen Tage nicht durchgedrungen.

 

Er hat zwischendurch überlegt, ob er die falsche Telefonnummer hat, es ist offensichtlich die richtige. Es handelt sich um Admiral Sportwetten, da sind eine ganze Menge Wettscheine, die er mir jetzt gestern zusammengestellt hat. Ich würde einmal sagen, hier gibt es ein deutliches Versagen.

 

Jetzt könnte man immer „Einzelbeispiel“ sagen, aber wenn jemand 50 Mal versucht und 2 Einschreiben hinschickt, der will gesperrt werden. Was passiert mit ihm, wenn er gesperrt werden will? Er geht natürlich wieder hin - jetzt könnte man sagen, er soll nicht hingehen, aber er ist spielsüchtig, wettsüchtig -, er sagt: Ich will nicht spielen. Der hinter dem Schalter sagt: Dann spiel nicht. Dann sagt er: Ich bin gesperrt. Die lassen ihn spielen und das Einzige, was sie einmal tun: In einer Filiale, in der er nicht spielt, hängen sie groß sein Bild wie „Wanted“ mit Namen auf, sodass jeder andere das sehen kann.

 

Das ist nicht die Idee, so wird dem nicht begegnet und so hilft man ihm auch nicht. Ich glaube, dass die MA 36 zumindest einmal in diesem Fall interessanterweise nichts gemacht hat, was mich wundert, auch angesichts der anderen Zahlen. Ich werde Ihnen den Einzelfall bringen und dann schauen wir, ob man da etwas weiterbringt, damit jemand, der es mehrfach mit Einschreiben versucht, der dutzende Male anruft, bei der MA 36 auch durchkommt. Oder brauche ich eine neue Telefonnummer, um sie weiterzugeben?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage, da kann ich vielleicht noch kurz ausholen, für alle nicht so Eingearbeiteten: Es gibt eben das Modell der Selbstsperre, ein sehr, sehr wichtiges Gut für uns. Das heißt, wie du richtig gesagt hast, lieber Herr Abg. Ellensohn, dass sich jede Person selbst von der Teilnahme an einer Wette in jeder Betriebsstätte sperren lassen kann.

 

Die Selbstsperre kann durch schriftliche Mitteilung an die Behörde oder an ein Wettunternehmen erfolgen und das muss natürlich dann auch unverzüglich von diesem jeweiligen Wettunternehmen an die Behörde weitergeleitet werden. Sie gilt unverzüglich und sie gilt unbefristet, kann aber frühestens nach zwei Jahren selbst wieder aufgehoben werden.

 

Sie wird auch allen Wettunternehmerinnen und Wettunternehmern mitgeteilt und alle Wettunternehmerinnen und Wettunternehmer haben sicherzustellen, dass gesperrte Personen in ihren Betriebsstätten nicht an Wetten teilnehmen können. Das wird auch kontrolliert, das gilt derzeit für 600 Personen, die so eine Selbstsperre veranlasst haben.

 

Ich kann hier nur sagen, wenn es einen Fall gibt, der ganz offensichtlich konkreter überprüft werden soll, bitte

 

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