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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 30

 

oft nicht so einfach, weil eben die Frage des Nachweises oder auch die Frage, wer dazu berechtigt ist, Antragsteller zu sein, gesetzlich sehr, sehr diffus geregelt ist und damit auch ein relativ großer Spielraum gegeben ist.

 

Wichtig ist, dass die Verfahren gut und rasch und kompetent stattfinden. Hierfür gibt es einen eigenen Bereich innerhalb der MA 35, der personell und finanziell gut ausgestattet wurde, auch mit einem Sonderbudget für dieses Projekt, damit da die Arbeit auch bestmöglich gemacht werden kann, um diese Verfahren gut und rasch zu erledigen. Es gibt eine sehr, sehr gute Ebene in diesem Bereich mit dem Außenministerium, weil es das gemeinsame Bewusstsein ist, hier gut, konsequent und rasch zu arbeiten.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gasselich gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.15.17

Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat, die NEOS haben Anfang des Jahres die Abläufe in der MA 35 recht stark kritisiert, und jetzt gab es vor zirka 10 Tagen einen Artikel in der „Kronen Zeitung“, wo geschrieben wurde, dass für Security-Dienste 340.000 EUR in die Hand genommen werden. Es ist nicht ganz klar, wofür genau dieses Geld verwendet wird. Deswegen meine Frage: Wofür konkret wird dieses Geld verwendet und was ist der Grund dafür?

 

Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Der Hintergrund ist, dass immer wieder Sicherheitskonzepte erstellt werden und Sicherheitsbegehungen von der Magistratsdirektion stattfinden und auch im Bereich der MA 35 so eine Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hat. Die Empfehlung dieser Sicherheitsanalyse war, eben einen Sicherheitsdienst zu implementieren, auf Grund dessen, dass bei der MA 35 ein sehr, sehr hoher KundInnenkontakt stattfindet, eine sehr hohe Frequenz ist, und natürlich auch für viele, die betroffen sind, dort eine sehr außergewöhnliche und angespannte Situation herrscht.

 

Im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde die Empfehlung ausgegeben, hier einen Sicherheitsdienst ins Leben zu rufen. Dieser Empfehlung gehe ich auch gerne nach, weil die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oberste Priorität hat. Auch in anderen Bereichen der Wiener Stadtverwaltung gibt es natürlich schon Sicherheitsdienste, wie zum Beispiel hier im Rathaus oder im Bereich der Wiener Spitäler. Überall dort, wo ein Sicherheitsdienst notwendig und sinnvoll ist, soll er auch eingeführt werden, insofern war das eine Entscheidung rein auf Grund der fachlichen Empfehlung.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung, damit ist die 1. Anfrage beantwortet.

 

9.18.00†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-1156172-2020-KGR/LM) wurde von Herrn Abg. Ellensohn gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Sehr geehrter Herr Stadtrat, § 19 Wiener Wettengesetz normiert den Schutz von Wettkund*innen und den Jugendschutz in Sportwettlokalen. Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen den Jugendschutz und wegen Ermöglichung zur Teilnahme an Wetten trotz (Selbst-)Sperre gab es in den Jahren 2014 - 2019 und wie viele davon führten zu einer rechtskräftigen Strafe?)

 

Ich erteile nun dem Herrn Stadtrat für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal das Wort. Schönen guten Morgen.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abg. Ellensohn!

 

Wien verfolgt seit Jahren eine sehr harte und konsequente Linie in der Eindämmung des illegalen Wettens in unserer Stadt. Dabei stehen zuallererst der Jugendschutz und die Umsetzung von größtmöglichen Maßnahmen gegen die Spielsucht im Vordergrund. Das Verbot des Kleinen Glücksspiels im Jahr 2015 hat eine unmittelbare Auswirkung zur Folge gehabt, das muss man so sehen.

 

Neue Wettlokale sind damals wie Schwammerln aus dem Boden geschossen, als Umgehung, wenn man so will, und zwar ohne erforderliche landesrechtliche Genehmigungen. Deswegen hat die Stadt unmittelbar reagiert, schon im Mai 2016 wurde auf diese negative Entwicklung eingegangen und zwar mit dem neuen Wettengesetz.

 

Dieses neue Wettengesetz beinhaltet sehr strenge Jugend- und SpielerInnenschutzmaßnahmen und -bestimmungen. Es löste ein Gesetz aus dem Jahr 1919 ab, das zuvor fast 100 Jahre gegolten hat. Es brachte eine sehr strenge Vorgangsweise gegen illegale Wettlokale und strikte Sanktionen bei allen Verstößen. Neben den strengen und vermehrten Kontrollen sind in diesem neuen Wettengesetz auch weitere Verschärfungen und Sanktionen festgeschrieben worden.

 

Diese beinhalten unter anderem einen sehr strengen Jugendschutz, der Wetten erst ab 18 Jahren erlaubt, und zwar ausnahmslos, strenge Voraussetzungen für die Betreiberinnen und Betreiber, eine Ausweispflicht, die Möglichkeit der Selbstsperre, Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Thema Spiel- und Wettsucht, eine deutliche Erhöhung der Mindeststrafen, aber auch eine deutliche Erhöhung der Höchststrafen bis zu 22.000 EUR, einen strengeren Vollzug bei Übertretungen, und vieles, vieles mehr.

 

Darüber hinaus ist auch geregelt worden, dass es in jedem einzelnen Wettlokal ein Kontrollsystem geben muss, das den Zutritt beschränkt, damit Jugendliche und selbstgesperrte Personen nicht wetten können.

 

Das hat in der Praxis auch das klare Aus für sehr, sehr viele einzelne Wettautomaten in Gastronomielokalen bedeutet, weil ja dort das Kontrollsystem beim Zutritt nicht gewährleistet werden kann, da nicht alle Wettterminals in einem eigenen gesicherten Raum gestanden sind.

 

Es gab aber in der Zwischenzeit auch einen weiteren Schritt mit der Novelle des Wiener Wettengesetzes 2018, die der Landtag beschlossen hat, wo die Zutrittskontrollen ausgeweitet und noch weiter verschärft worden sind. Seither gelten Zutrittskontrollen nicht nur für Wettlokale mit Wettterminals, sondern auch für alle anderen Wettlokale. Das bedeutet, dass nunmehr im § 19 Abs. 2 des Wiener Wettengesetzes geregelt ist, dass zum Beispiel durch eine Aufsicht dafür zu sorgen ist, dass der Aufent

 

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