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Landtag, 39. Sitzung vom 27.09.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 33

 

Die 2. Anfrage (FSP-841899-2019-KSP/LM) wurde von Herrn Abg. Spitzer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Die Versorgung im niedergelassenen Bereich - vor allem in der Allgemeinmedizin - ist für die Wiener Bevölkerung ein großes Anliegen. In diesem Zusammenhang war der Medienberichterstattung der letzten Wochen zu entnehmen, dass durch Ihr Eingreifen die Schließung des Primärversorgungszentrums in der Donaustadt verhindert werden konnte. Ich darf Sie um eine Information zum aktuellen Status ersuchen.)

 

Ich ersuche dich um Beantwortung der Frage.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu Ihrer Frage möchte ich ein klein wenig ausholen. Sie wissen ja, dass es im österreichischen Gesundheitswesen eine sektorale Zuständigkeit gibt. Was heißt das? Was heißt die sektorale Zuständigkeit? - Das bedeutet, dass die Sozialversicherung für die Finanzierung des niedergelassenen Bereiches zuständig ist, und für die Finanzierung der Spitäler, also des spitalsambulanten und stationären Bereiches, sind wir Länder zuständig. Auch die gesetzlichen Reformen, die wir im Gesundheitswesen österreichweit in den letzten Jahren gemacht haben, ändern nichts an dieser sektoralen Zuständigkeit, an dieser grundsätzlichen Ordnung. Das bedeutet, dass die Verantwortung für den niedergelassenen Bereich natürlich vor allem bei der Sozialversicherung und ihrem Vertragspartner, der Ärztekammer, liegt.

 

Die Stärkung der Primärversorgung, die uns allen ein Anliegen ist, weil die Diskussion führen wir ja in den unterschiedlichsten Ebenen und Gremien in ganz Wien, die Stärkung der Primärversorgung ist an sich beschlossen, und zwar schon nach vielen langen Gesprächen und Diskussionen in den zuständigen Bundes- und Landesgremien seit dem Jahr 2014. Sie wurde beschlossen gemeinsam mit der Sozialversicherung, die ja für ihren Sektor, den niedergelassenen Bereich, zuständig ist und ein gleichberechtigter Partner in unserem gemeinsamen Zielsteuerungsprojekt ist, wenn man das so benennen kann. Das ist eine 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, die wir ja vor einigen Jahren auch hier im Landtag beschlossen haben, und damit haben wir sozusagen die Grundordnung über die Zuständigkeiten auch definiert.

 

Wir haben für die Verbesserung der Primärversorgung ein neues Modell geschaffen, eine völlig neuartige Art der Einrichtung, nämlich die Primärversorgungszentren. Wir Länder haben uns in diesen Verhandlungen verpflichtet, dass wir mitfinanzieren werden, was an sich zum ersten Mal überhaupt stattgefunden hat, dass wir Länder bereit waren, in den niedergelassenen Bereich mitzufinanzieren, weil das an sich ganz alleine der Sozialversicherung gehört. Wir haben uns bereit erklärt, mitzufinanzieren, um eine Verbesserung der Versorgung zustande zu kriegen und um natürlich auch eine Entlastung der Ambulanzen unserer Spitäler zu erwirken. Tatsächlich finanzieren wir das, ich finde, auch ziemlich großzügig, wenn man sich die Mittel anschaut, die in diesen Bereich der Primärversorgung in der Zwischenzeit hineinfließen. Ich halte das aber durchaus für einen Fehler, der zu diskutieren ist - nicht an dieser Stelle, und das kann auch nicht von uns geklärt werden, aber ich finde, das muss man diskutieren. Wir haben in Wirklichkeit in dieser Frage keine Steuerungsmöglichkeiten. Die Vertragsausschreibung, der Vertragsabschluss, die Auswahl des Vertragspartners für eine Primärversorgungseinheit erfolgen ausschließlich zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung.

 

Das Einzige, wo wir mitwirken, ist die Planungsentscheidung, das heißt, die Entscheidung, wo in Wien wir Primärversorgungseinheiten haben wollen. Diese Entscheidung haben wir auch gemeinsam getroffen. Wir haben in einem langen Prozess von Diskussionen und Interaktionen mit vielen Beteiligten - Fachgesellschaften, der Sozialversicherung, der Ärztekammer - einen Plan entwickelt, nämlich den sogenannten Regionalen Strukturplan Gesundheit. Dieser ist auch heuer beschlossen worden, und zwar in einer Sitzung der Landeszielsteuerungskommission am 18. März. Das wissen manche der hier Anwesenden, weil sie dort Mitglieder sind. Ich glaube, wenn ich mich nicht täusche, sind 15 Mitglieder Abgeordnete des Gemeinderates beziehungsweise des Landtages, die auch in dieser Steuerungskommission sitzen. Dort haben wir gemeinsam den Regionalen Strukturplan beschlossen.

 

Das ist der Plan, in dem sozusagen auch gezeichnet wurde, in welchen Regionen der Stadt wir welchen Ausbau der Primärversorgungseinheiten haben wollen, und wie viele wir davon haben wollen. Dieser Ausbau sieht auch vor, dass wir bis ins Jahr 2025 Wien-weit 36 solche Einheiten haben. Im Wesentlichen haben wir in der Stadt Schwerpunkte gesetzt, haben aber überhaupt keine einzige Region dezidiert ausgeschlossen. Das heißt, es ist abhängig von den Gesprächen zwischen Ärztekammer und der Sozialversicherung, wo im Rahmen dieses Plans tatsächlich Primärversorgungseinheiten entstehen.

 

Zur Frage im Konkreten, nämlich zur Frage, was das PHC Donaustadt betrifft: Das PHC Donaustadt, ich glaube, das kann ich hier im Raum sagen, ist uns allen ein Anliegen und wir verfolgen mit großer Aufmerksamkeit, was dort passiert. Wie ist dieses Primärversorgungszentrum entstanden? - Es hat eine Ausschreibung der Sozialversicherung gegeben. In dieser Ausschreibung der Sozialversicherung war definiert, dass erstens ein Primärversorgungszentrum entstehen soll. Es war auch definiert, welche Leistungen und Zusatzleistungen in diesem Primärversorgungszentrum stattfinden sollen, und es war - und das war uns besonders wichtig - auch ausgeschrieben, dass dieses Primärversorgungszentrum in unmittelbarer Nähe zum SMZ-Ost, also zum Donauspital, existieren soll. Natürlich hat es auch eine entsprechende Definition gegeben, welche Abgeltung, also welche Finanzierung für welche Leistung, et cetera stattfinden soll. Das war alles in dem großen Paket der Ausschreibung, das die Wiener Gebietskrankenkasse seinerzeit gemacht hat.

 

Wir haben das mit Mitarbeitern des Landes auch begleitet. Dies vor allem, weil uns die Kooperation mit dem

 

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