«  1  »

 

Landtag, 27. Sitzung vom 28.09.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 51

 

den städtebaulichen Vertrag abhängig zu machen. Das steht klipp und klar da drinnen. Wir haben, und Sie wissen das alle, regelmäßig Flächenwidmungen und die dazugehörigen städtebaulichen Verträge gemeinsam auf der Tagesordnung hier in diesem Haus. Also, wenn das nicht Voneinander-abhängig-Machen ist, dann weiß ich nicht, was das sein soll.

 

Auf der anderen Seite sage ich, wenn etwas natürlich inhaltlich so zusammenhängt, und ich von dem Investor haben will, dass er sich an den Kosten beteiligt, wird er das natürlich nur dann tun, wenn die Flächenwidmung auch eintritt. Eigentlich ist dieser Paragraph also mehr oder weniger unvollziehbar, wenn ich es einmal so sagen darf, und deswegen schreit er nach einer Novelle.

 

Das ist auch der Ansatz, den die Volksanwaltschaft gewählt hat und uns nahegelegt hat, im Rahmen der Bauordnungsnovelle entsprechende Veränderungen durchzuführen. Ich würde das sehr begrüßen, sage ich, und es ist uns auch seinerzeit von der Frau Vizebürgermeisterin versprochen worden. In einem Ausschuss haben wird das diskutiert, da gibt es verschiedene Modelle, und verschiedene Dinge wollte man sich ansehen und dann einen entsprechenden Vorschlag machen. Was ist jetzt? - Es gibt einen Entwurf einer Bauordnungsnovelle, nur den § 1a suche ich dort vergeblich.

 

Deswegen ist der zweite Punkt in unserem Antrag, da hätten wir gerne von der Landesregierung einen entsprechenden Vorschlag. Wir haben schon auch eigene Ideen, aber wir hätten gerne jetzt einmal einen Vorschlag von offizieller Seite im Rahmen der Diskussion über die Bauordnung. Der Vorschlag, den die NEOS gemacht haben - sage ich auch gleich dazu -, entspricht nicht ganz unseren Vorstellungen. Ehrlich gesagt, die Intention ist okay, aber die Punkte, die Sie da aufgezählt haben, sind zumindest so für uns nicht eins zu eins akzeptabel. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht unsere Zustimmung geben.

 

Ich sage auch ganz offen, ich habe es vorhin skizziert, ich halte das grundsätzlich für eine sehr schwierige Angelegenheit, das Ganze verfassungskonform und vollziehbar zu gestalten. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, Investoren zu einer Mitfinanzierung von Infrastrukturkosten zu bringen als dieses System der städtebaulichen Verträge. Und wenn niemandem eine verfassungskonforme und vollziehbare Lösung einfällt, na, dann streichen wir es einfach, statt dass wir weiterhin in unrechtmäßiger Weise einen schwierigen Paragraphen vollziehen, meine Damen und Herren.

 

So, der letzte Punkt betrifft die Grundsatzfrage, dass eigentlich die Widmung eines Grundstückes nicht nach der Vorstellung eines Projektes sozusagen maßgeschneidert erfolgen soll, sondern eigentlich die Spielregeln vorab festlegen soll und die Projektanten sollten sich dann an diesen Spielregeln orientieren. Meine Damen und Herren, das würde ich sehr unterstützen. Leider entspricht das überhaupt nicht der Wiener Praxis, und ich halte das für einen ganz entscheidenden Punkt in der Wiener Planungspolitik. Wir werden nicht ruhen, das zu kritisieren und nach Möglichkeit eine andere Lösung vorzuschlagen.

 

So, einen Punkt, muss ich allerdings sagen, habe ich nicht ganz verstanden bei der Argumentation der Volksanwaltschaft. Sie haben haarklein alles kritisiert, was zu kritisieren ist, haben das mit akribischer Genauigkeit vorgelegt, und dann ziehen Sie aber den Schluss daraus, Sie gehen trotzdem nicht zum Verfassungsgerichtshof. Das hat mich eigentlich sehr gewundert, denn die Begründung bezieht sich nur auf einen einzigen von vier wesentlichen Punkten, und ich denke, es wäre durchaus sinnvoll und zweckmäßig gewesen, diesen Weg einzuschlagen, zumal das ja, wie Sie wissen, diesem Hause verwehrt ist, weil es sich um eine Verordnung und kein Gesetz handelt. Also, ich hätte das sehr begrüßt, wenn da eine andere Entscheidung getroffen worden wäre.

 

Aber Sie haben immerhin wesentliche Empfehlungen auf diesem Gebiet gemacht, und ich denke, wir sollten hier als Landtag eben alles tun, um diese Vorschläge in die Tat umzusetzen. Wir bringen deswegen einen Antrag ein:

 

„Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ergänzend zur aktuell diskutierten Novelle der Wiener Bauordnung einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Empfehlung der Volksanwaltschaft in Bezug auf die innerstaatliche Umsetzung der Verpflichtungen aus der Weltkulturerbe-Konvention sowie aus der Novellierung des § 1 Bauordnung für Wien vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht verlangen wir die sofortige Abstimmung.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Wagner. Bitte sehr.

 

12.40.14

Abg. Kurt Wagner (SPÖ)|: Herr Präsident! Liebe Frau Volksanwältin Brinek! Lieber Herr Volksanwalt Fichtenbauer!

 

Wie es sich gehört, darf ich mich zu Beginn namens meiner Fraktion natürlich bei der Volksanwaltschaft für Ihre Arbeit sehr herzlich bedanken, aber ebenso natürlich bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei dem heute nicht anwesenden dritten Herrn Volksanwalt. Es ist natürlich ohne die Mitarbeiter eine erfolgreiche Arbeit nicht möglich. Sie wissen das natürlich. An dieser Stelle bitte ich auch, den Dank natürlich an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszurichten.

 

Meine geschätzten Damen und Herren, Hoher Landtag, gerade in der heutigen Zeit, wo viel zu wenig Zeit bleibt, um sich um die Sorgen und Nöte von Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu kümmern, ist es wichtig, dass es die Institution der Volksanwaltschaft gibt, die oft auch sehr schmerzlich mit den Fingern auf Missstände hinweist und damit natürlich auch besondere Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Ich glaube aber, dass es der Sache keinen Abbruch tun soll, denn was in der heutigen Zeit notwendig ist, das tun Sie. Ich sage auch, in den meisten Fällen muss ich Ihnen recht geben und eigentlich auch von dieser Stelle sagen: mea culpa. Wo gearbeitet wird, können natürlich auch Fehler passieren, aber Fehler sollten nicht zum Regelwerk werden, und man muss

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular