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Landtag, 25. Sitzung vom 25.05.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 31

 

positive Ende der Geschichte, dazu geführt, dass sich alle Bundesländer, die vertreten waren, und dazu komme ich noch, bis auf eines einstimmig dafür ausgesprochen haben: Jetzt gehen wir es wirklich an. Wir wollen gemeinsame Regelungen schaffen. Wir wollen mit der Wirksamkeit 1.1.2019 in allen Landtagen Jugendschutzgesetze beschließen, die die gleichen Regelungen für Kinder und Jugendliche beinhalten.

 

Noch einmal kurz von vorne: Worum geht es da? Beim Rauchen wissen wir, dass Österreich ein trauriger Spitzenreiter ist, nämlich wirklich Spitzenreiter. In keinem Land der Europäischen Union rauchen so viele Jugendliche so früh wie in Österreich. 25 Prozent der Burschen und 29 Prozent der Mädels im Alter von 15 haben bereits geraucht. Das ist eine Zahl, die ist traurig und ungeschlagen in der ganzen Europäischen Union. Das war der Grund, warum viele Experten und auch wir in unserer Stadt gesagt haben, wir müssen was tun. Eigentlich ist es nicht das Jugendschutzgesetz, was zuerst geändert werden muss. Diese Republik braucht einfach viel, viel mehr beim Thema Prävention, weil die Tatsache, dass 15-Jährige rauchen, auch dafür spricht, dass es ja nicht nur eine Gesetzesfrage sein kann. Bei 15 ist es nämlich jetzt auch verboten. Sondern da geht es ganz viel um Vorbilder, gute und auch schlechte Vorbilder. Ich komm‘ dann noch dazu, weil bei der Gastronomie herrscht derzeit das schlechte Vorbild der Bundesregierung. Es geht ganz viel um Prävention, und es geht ganz viel um Maßnahmen, die wir in den Bundesländern setzen, auch im Hinblick auf den Zugang zu Tabak. Aber natürlich ist Jugendschutz in diesem Gesamtpaket auch ein zentrales Thema. Das war dann der Grund für die Verhandler und für die Expertenposition, auch beim Jugendschutz hinaufzugehen und das Schutzalter beim Rauchen von 16 auf 18 anzuheben. Das ist übrigens ein Schutzalter, das in jedem EU-Land außer Belgien, Luxemburg und Österreich gilt. Es ist also in dem Fall eine Angleichung.

 

Beim Alkohol soll es in Hinkunft so sein, dass junge Menschen, so wie bisher, ab dem 16. Lebensjahr alkoholische Getränke erwerben und konsumieren dürfen, dass aber der Zugang zu hartem Alkohol auf 18 angehoben wird. Das ist eine Harmonisierung mit den Bundesländern der Westregion. Im Osten haben wir nämlich einen kleinen Schritt zur Harmonisierung schon getan. Wien hat mit dem Burgenland und Niederösterreich immer einen gemeinsamen Weg gefunden. Im Osten haben wir uns hier jetzt auf den Zugang des Westens zubewegt. In Hinkunft hat der schwere, der harte Alkohol so wie auch der Tabak ein Schutzalter von 18, soll also heißen, der Erwerb und das Konsumieren ist erst dann möglich.

 

Bei den Ausgehzeiten wird es in Hinkunft eine österreichweit einheitliche Regelung geben. Für junge Menschen soll nämlich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres das Fortgehen, das Besuchen von Veranstaltungen bis 23 Uhr erlaubt sein. Das ist eine neue Regelung. Alle anderen bleiben aus Wiener Sicht gleich. In Wien ist es derzeit so: Von 14 bis 16 bis 1 Uhr, danach kein Limit.

 

Was vielleicht noch eine zusätzliche Sache ist, noch einmal zurück zum Rauchen: Wenn man den Jugendschutz angreift, dann ist natürlich immer die Möglichkeit da, auf aktuelle Entwicklungen einzugehen. Eine im Übrigen auch dramatische aktuelle Entwicklung ist das ganze Thema E-Shishas, E-Zigaretten, Wasserpfeifen. Das ist sehr stark im Vormarsch und hat dazu geführt, dass der Konsum und der Erwerb von Jugendlichen in den letzten Jahren wieder stark angestiegen sind, nachdem er schon einmal zurückgegangen ist.

 

Das wird der Grund sein, warum wir auch bei den Arbeiten am neuen Jugendschutzgesetz, das wir hier im Herbst hoffentlich gemeinsam beschließen werden, das Thema, technisch gesagt, der erforderlichen Geräte für den Konsum, zum Beispiel einer solchen E-Shisha, aufnehmen. Bis jetzt geht es nur um die Substanz.

 

Jetzt bin ich Ihnen noch eine Sache schuldig geblieben: Warum alle Länder bis auf eines? Nur Oberösterreich hat, sage ich jetzt einmal wertfrei, aus Gründen die letzte Sitzung der Jugendlandesrätinnen und -landesräte geschwänzt. Es waren nur Beamte da. Dadurch ist der einstimmige Beschluss möglich geworden. Es bedeutet aber im Umkehrschluss, alle in dieser Republik sind davon überzeugt, nur Oberösterreich noch nicht. Das kann man hier offen sagen, weil auch medial eine Auseinandersetzung zwischen den Regierungsparteien kommuniziert wurde. Die FPÖ in Oberösterreich ist nicht davon überzeugt, beim Rauchen und bei der Harmonisierung der Jugendschutzgesetze mehr zu tun. Die ÖVP ist es schon. Ich bin aber eigentlich der Meinung, wenn acht Bundesländer und die Bundesjugendvertretung einen gemeinsamen Weg gefunden haben, dass dann auch das wunderschöne Bundesland Oberösterreich am Ende des Tages auf diesem Weg ankommen wird. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. Bitte.

 

10.11.23

Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Ich freue mich sehr, dass wieder einmal Bewegung in diese Thematik reinkommt, die mich auch schon mein ganzes Leben verfolgt. Ich glaube es erst, wenn die Harmonisierung des Jugendschutzes in Österreich wirklich kommt. Das wäre aber ein wichtiger Schritt.

 

Ich möchte einen Aspekt rausgreifen, nämlich den Raucherschutz und auch die Diskussion mit Rauchen erst ab 18, wo es ja schon im vergangenen Jahr Initiativen gab und Wien damals auch ein bisschen auf der Bremse gestanden ist. Laut Ihrer Argumentation auch deshalb, weil zu wenig in Prävention investiert worden wäre.

 

Da würde mich interessieren: Wie ist jetzt die Haltung der Stadt? Gab es hier noch eine Verhandlungsrunde, was man im Bereich Prävention machen kann, dass es auch im Bereich des Raucherschutzes eine einheitliche Regelung gibt?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke schön.

 

Nein, im Grunde genommen waren die unterschiedlichen Zugänge zwischen den Bundesländern eine Frage von Nuancen, denn, wenn man so will, den anderen Zugang hatte vor einem Jahr der Bund. Die Bundeslän

 

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