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Landtag, 25. Sitzung vom 25.05.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 31

 

Wir haben es dort mit der zuständigen Sozialministerin diskutiert. Die Sozialministerin hat das sehr goutiert und hat sehr zugestimmt, dass wir Länder einen ersten Entwurf machen. Fast alle Bundesländer haben darauf hingewiesen, dass sie ja teilweise höhere Wohnkosten haben als Wien, und weil sie höhere Wohnkosten haben, auch ein anderer Standard bei der Bezahlung und Unterstützung von Menschen bei Wohn- und Mietleistungen sein muss. Das ist übrigens ein ganz interessantes Detail, dass man glaubt, Wien zahlt am meisten an Mindestsicherung. Das stimmt nicht, wenn man wirklich addiert, welche Leistungen es in den Bundesländern gibt. Nur so eine Nebeninformation. Aber wir haben mit Zustimmung der zuständigen Sozialministerin diesen Beschluss gefasst, haben das auch kundgetan und sind auch dahinter gestanden. Da war auch ausgemacht, dass es sein kann, dass es vielleicht nicht einen Vorschlag gibt, sondern vielleicht zwei oder drei Vorschläge, damit man dann auf der Grundlage dieser von uns Ländern ausgearbeiteten Basis mit der Sozialministerin über ein österreicheinheitliches System diskutieren kann und dann am Ende des Tages auch zu einem entsprechenden Abschluss und Kompromiss finden kann.

 

Mit eigentlich ein bissel Staunen haben wir wahrgenommen, dass die Bundesregierung uns mitgeteilt hat, dass ihr das eigentlich egal ist, was wir Länder ausarbeiten wollen, und bekannterweise ja vorhat, uns einen Entwurf über eine Grundsatzgesetzgebung auf den Tisch zu knallen. Und da denke ich mir: Schauen wir einmal, was da drinnensteht. Schauen wir einmal, ob die Milch auch so heiß ist wie sie angekündigt ist. Dann werden wir diskutieren und ich bin mir sicher, wir werden das hier auch intensiv diskutieren. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die 4. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Frühmesser. Bitte.

 

10.01.48

Abg. Lisa Frühmesser (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Vielen Dank für Ihre Beantwortung. Die Ausgaben für die Mindestsicherung sind ja im Vergleich zu den anderen Bundesländern gerade in Wien massiv. Sie haben aber gerade gesagt, dass andere Leistungen hier eben nicht dazugezählt werden, und haben auch gesagt, dass es einen Rückgang von 8,5 Prozent gibt. Das würde ja auch gleichzeitig miteinschließen, dass die Ausgaben sinken.

 

Hier meine Frage, wie Sie das kommende Budget, ob es da schon Zahlen dazu gibt, mir auch die Leistungen hier sagen könnten, was Sie da dazuzählen.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Erstens einmal ja, der Schluss ist zulässig, den muss man ja ziehen. Wenn die Zahl der Bezieher von Mindestsicherung sinkt, muss auch der Budgetmittelbedarf sinken. Sie wissen, dass wir ja nur eine geringe Zahl im Vergleich zur Gesamtzahl von Mindestsicherungsbeziehern haben, die den vollen Betrag bekommen. Die meisten Menschen, die Mindestsicherung beziehen, bekommen die sogenannte Zusatzzahlung. Daher ist nicht davon auszugehen, dass minus 8,5 Prozent in der Gesamtzahl an Köpfen von Beziehern auch eins zu eins ident sein wird mit dem Rückgang oder der Entwicklung des Budgets, weil es natürlich dann davon abhängig ist, wie hoch der Durchschnitt der tatsächlich ausbezahlten Beträge ist, und der ist auch wesentlich geringer als der Höchstbetrag logischerweise. Aber ja, Sie haben völlig recht, es muss sich natürlich budgetär auswirken und zu einem Minderbedarf im Bereich der Mindestsicherung führen. Gestatten Sie, ich habe noch keine Zahlen. Ich bitte um Verständnis.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage. 10.03.43†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP-428508-2018-KSP/LM) wurde von Herrn Abg. Baxant gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (In den Jugendschutzgesetzen der Länder finden sich unterschiedliche Vorgaben in Bezug auf den Konsum von Alkohol durch Jugendliche sowie auf die Ausgehzeiten. In der LandesjugendreferentInnenkonferenz im April dieses Jahres wurde der Beschluss gefasst, dass die seit Jahren geforderte Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze mit 1. Jänner 2019 umgesetzt werden soll. Welche Schritte setzen Sie zur Harmonisierung des Jugendschutzes in Wien?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus!

 

Nun, ich darf von einer sehr besonderen Konferenz der Landesjugendreferentinnen und -referenten berichten, also von jenen Landesräten, die zuständig sind, die Jugendschutzfragen in den jeweiligen Ländern zu regeln. Warum besonders? Weil eine Sache, die ungefähr so lange dauert wie die Zeit des politischen Wirkens unseres Bürgermeisters Michael Häupl, ist der Versuch, den Jugendschutz zu harmonisieren. In Österreich gibt es neun unterschiedliche Regelungen. Also Jugendliche sind, je nachdem, ob sie in Vorarlberg fortgehen oder in Wien fortgehen oder in der Steiermark fortgehen, mit unterschiedlichen Regeln bezüglich der Ausgehzeiten, bezüglich des Rauchens, bezüglich des Alkohols konfrontiert. Deswegen haben wir in Wien immer den Versuch gemacht, auf andere Bundesländer zuzugehen und darüber nachzudenken und Schritte zu gehen, eine gemeinsame Regelung für alle Jugendlichen zu finden.

 

Das haben wir bereits im Vorjahr mit den anderen getan. Also wir haben es in den letzten Jahrzehnten immer wieder gemacht. Im Vorjahr haben wir einen starken letzten Versuch gestartet. Auf Initiative von Wien und von Vorarlberg haben wir bei der Sitzung der Landesjugendreferenteninnen und -referenten das Thema Rauchen und die Frage, wie man noch wirksamer Jugendliche vor dem viel zu frühen Alter des Anfangens mit dem Rauchen schützen kann, zum Anlass genommen, um ein Gesamtpaket zu diskutieren, ein Gesamtpaket im Hinblick auf eine Harmonisierung, eine Anpassung bei den Ausgehzeiten, beim Umgang mit Alkohol und beim Umgang mit Rauchen. Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Es gab einen Vorschlag der Bundesjugendvertretung. Auch das war ein Vorschlag von Wien, dass man doch die Betroffenen bitte einzubeziehen hat, wenn man was auf die Beine stellen will. Dieser Vorstoß der Bundesjugendvertretung hat jetzt, und das ist das bislang

 

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