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Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 52

 

und auch eine sehr schwierige Entscheidung. Zum einen begrüßen wir natürlich die Verschärfung, auch mehr Kontrolle, den zunehmenden Jugendschutz, den Spielerschutz. Und natürlich sehe ich vollkommen ein, dass wir hier mit der Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU quasi in Verzug sind und auch handeln müssen. Ich danke an dieser Stelle auch sehr herzlich dem Ausschussvorsitzenden, der hier die Möglichkeit geschaffen hat, auch mit dem Abteilungsleiter der entsprechenden Magistratsabteilung in Kontakt zu treten und sich auszutauschen. Es wurden wirklich viele Fragen sehr ausführlich und gut beantwortet. Dann muss ich aber leider zu einem Aber kommen: Diese 4. Geldwäsche-Richtlinie, und mir wurde das gestern so gesagt, wir sind hier in Verzug, wir müssen jetzt handeln, sonst gibt es Strafzahlungen, die ist seit 20. Mai 2015 in Kraft, und in Wahrheit hätten wir das mit dem ersten Gesetzesentwurf schon bereinigen können. Das heißt, dass da jetzt ein Initiativantrag daherkommt, es eine Beobachtungsphase gegeben hat und Stellungnahmen auch eingeholt wurden, die aber noch nicht einmal online sind und erst auf Anfrage hin per Mail versendet werden, ist schon eine Tatsache, die wir hier nicht ganz außer Acht lassen dürfen, warum das jetzt so schnell gemacht wird. Wir hatten ja auch den Ausschuss erst um 8.15 Uhr. Ich glaube, es ist natürlich dem unglücklichen Umstand der ehemaligen grünen Bundessprecherin geschuldet, warum man hier jetzt, wahrscheinlich vor allem als GRÜNE, ganz stark auftreten will, und warum man diesen Weg hier mit einem Initiativantrag und dem Ausschuss um 8.15 Uhr gegangen ist.

 

Es sind aber auch einige Passagen unserer Meinung nach überschießend. Zum Beispiel ist geregelt, dass ein Wettanbieter seine Erstbewilligung nur auf längstens drei Jahre bekommt. Das würde auch bedeuten, dass das durchaus kürzer sein kann. Da sagt Ihnen jeder Unternehmer und jeder Kleinunternehmer, der Investitionen hat, dass in drei Jahren nichts refinanzierbar ist. Das ist ganz logisch, das wird Ihnen, glaube ich, jeder bestätigen.

 

Auch wenn die Einrichtung in Wettlokalen vielleicht nicht immer die beste oder tollste ist, ich weiß es nicht, ich kenne mich dort nicht aus, aber alleine die Miete und Anschaffung eines Geschäftslokales ist in der Zeit einfach nicht refinanzierbar. Das ist auch eine Maßnahme, die hier, das hat man uns bestätigt, politisch gewünscht ist. Und da frage ich mich schon: Warum ist man nicht ehrlich und geht her und sagt, na ja, dann verbieten wir es gleich komplett? Das wäre zumindest ein ehrlicher Ansatz. Da könnte man auch darüber diskutieren.

 

Was uns doch ein bisschen sauer aufstößt, ist, warum hier, wenn man sich den Gleichheitsgrundsatz ansieht, Trafiken komplett ausgenommen sind. Das betrifft die Casinos Austria, die Lotterien, Tipp3 als Gesellschaft für Wetten, die in den Trafiken normal vertrieben werden. Da heißt es einfach: Die sind einfach ausgenommen. Es ist aber nicht einmal eine Alterskontrolle vorgesehen, weil man ja annimmt oder davon ausgeht, Tabakwaren werden eh erst ab 16 Jahren ausgegeben und da kann man sich auch nicht hinsetzen. Das verleitet also gar nicht dazu, hier zu spielen, zu wetten, zu tippen, und ein Suchtpotenzial ist auch nicht vorhanden. Wir haben recherchiert, auch Toto hat sogar ein Suchtpotenzial von 3 Prozent. Toto geht selbst davon aus. Das ist wahrscheinlich im Vergleich zu anderen Wetten nicht hoch. Man soll das jetzt nicht mit einer anderen Wette in Verbindung bringen oder einer anderen Wette gegenüberstellen. Das möchte ich jetzt gar nicht. (Beifall bei den NEOS.) Aber dass man hier auch auf die Alterskontrolle verzichtet, das hätte man vielleicht in Trafiken hineinnehmen können. Das wäre dahin gehend konsequent und im Sinne der Gleichbehandlung und der Gleichheit konsequent gewesen, weil Rauchen bei uns noch immer ab 16 erlaubt ist, Spielen erst ab 18. Das heißt, diese Kontrolle kann hier keinesfalls stattfinden.

 

Was wird passieren? Das neue Aufsperren von Wettlokalen hat man somit abgedreht, okay, das ist ein legitimer Ansatz. Was aber passieren wird, ist natürlich die Abwanderung in den Online-Bereich, und da haben wir einen Bereich, der vollkommen unkontrolliert und ungeschützt ist und wo es keinerlei Kontrollen gibt. Sogar das Finanzministerium hat in seiner Stellungnahme bemängelt, dass es dazu Regelungen gibt. Das sind leider Gründe, warum ich sage, es ist vielleicht ein bisschen zu schnell gemacht. Es ging halt in diesem Gesetzwerdungsprozess sehr schnell mit vielen Dingen, die man noch mit hineinnehmen hätte können. Man hat sich aber darauf konzentriert, Wettanbieter in Zukunft quasi wirklich zu verbieten, ohne es auszusprechen. Das finde ich etwas unredlich und deswegen auch unsere Ablehnung. Danke. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar.

 

13.43.22

Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP)|: Vielen herzlichen Dank! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir diskutieren jetzt hier im Landtag die 2. Novelle des Wiener Wettengesetzes binnen zwei Jahren nach der Stammfassung, welche im Jahr 2016 beschlossen wurde. Das ist in diesem kurzen Zeitabschnitt bemerkenswert und erklärt auch ein Stück, warum dieses Gesetz doch auf einige Kritik gestoßen ist. Bereits die Erstfassung bekam die Stimmen der Opposition nicht, auch bei der 1. Novelle nicht. Beide Male stimmten ÖVP, FPÖ und NEOS auch dagegen. Die Überlegungen, die jedenfalls bei uns damals zu einer Ablehnung geführt haben, sind mehr oder weniger auch heute noch schlagend. Die vorliegende Novelle kann ihren enorm prohibitiven Charakter nicht verbergen. Das ganze Gesetz strömt schon den Willen von SPÖ und GRÜNEN aus, das Wettspiel in Wien letztlich zur Gänze zu verbieten. Das finden nicht nur wir, sondern das sagen auch die Unternehmen, die das alles auch mit sehr anschaulichen Beispielen untermauern können. Jetzt ist klar, sehr geehrte Damen und Herren von Rot und Grün, Sie argumentieren mit Spielerschutz und Jugendschutz, aber auch mit Erfahrungen aus dem bisherigen Vollzug und auch mit übergeordneten rechtlichen Vorgaben seitens des Bundes und auch der Europäischen Union. Vielleicht vor diesem Hintergrund auch von meiner Fraktion ein ganz ein deutliches Wort: Für uns ist der Spieler- und Jugendschutz wirklich

 

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