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Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 52

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Lieber Herr Abgeordneter!

 

Wie die nicht bildungspolitisch Interessierten vorher leidend ertragen mussten, kann eine Anfragebeantwortung von mir sehr lang sein, wenn ich davon berichte, was in unserer Verantwortung alles passiert und auch zu verantworten ist. In dem konkreten Fall, da geht es um den § 10 Abs. 6 StbG, reden wir von einer Sache, die im Grunde ausschließlich auf Bundesebene zu regeln oder zu verbessern ist. Daher wird es jetzt deutlich knackiger.

 

Worum geht es in § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes? Er regelt den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik, und dafür gibt es eine Bedingung, und das sind „wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen, im besonderen Interesse der Republik“. Das wurde mit einem Ministerratsbeschluss im Februar 2014 bezüglich eines Kriterienkataloges konkretisiert, also diese Leistungen müssen weit über dem Durchschnitt im jeweiligen Bereich liegen. Des Weiteren muss die Verleihung der Staatsbürgerschaft auf Grund dieser Leistungen überdies dem besonderen Interesse der Republik dienen. In diesem Zusammenhang muss grundsätzlich eine Begründung beziehungsweise schriftliche Darstellung bei den zuständigen Fachministern, Fachministerinnen eingeholt und eben an das BMI übermittelt werden. Und genau diese wird präzise ausgeführt: Worin eben genau diese Außerordentlichkeit liegt, worin genau die zu erwartenden Leistungen der Person liegen und welche Umstände daher das staatliche Interesse an einer genau solchen Einbürgerung begründen können.

 

Was die Vollzugsbehörden der Länder damit zu tun haben? Nun - in unserem Fall die MA 35 -, diese sind formal für die Verleihung nach § 10 Abs. 6 zuständig, die inhaltliche Entscheidung liegt aber einzig und allein bei der Bundesregierung. Wenn also eine Person eine solche Verleihung anstrebt, dann bietet die MA 35 Informationsgespräche an, prüft die formalen Voraussetzungen, zum Beispiel, ob ein Hindernisgrund, eine rechtskräftige Verurteilung oder Ähnliches, vorliegt, und das Entscheiden beziehungsweise die innerliche Begründung liegt auf Bundesebene. Seit 2014 werden die Prüfergebnisse vom BMI direkt bei den Fachministern eingeholt und übermittelt, davor, und der konkrete Fall ist ja aus der Zeit davor, war es noch so, dass die Anträge unmittelbar durch die MA 35 an die zuständigen Fachminister übermittelt wurden, für die Stellungnahmen, und dann mit den Stellungnahmen an das BMI.

 

Dieser Prozess ist, wie gesagt, seit 2014 ausschließlich im BMI. Und aus diesem Grund sind natürlich Forderungen, wie auch die angesprochenen, direkt an das BMI und an die Bundesregierung zu richten. Ich möchte aber nicht umhinkommen zu sagen, dass es selbstverständlich auch in meinem Sinn und in meinem Interesse ist, auch in dem von Wien, dass wir hier größtmögliche Transparenz an den Tag legen.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm.

 

10.20.01

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Ein großes Thema in der Öffentlichkeit waren die Doppelstaatsbürgerschaften. Sie haben uns mitgeteilt, dass es 18.000 Verdachtsfälle gibt, wo die Möglichkeit besteht, dass Personen sowohl die türkische als auch die österreichische Staatsbürgerschaft rechtswidrigerweise besitzen könnten. Sie haben auch gesagt, dass bereits viele dieser Verdachtsfälle in Bearbeitung genommen worden sind.

 

Können Sie mir heute sagen, wie viele Verfahren bereits abgeschlossen worden sind und in wie vielen Fällen es zu einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft gekommen ist?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Es sind 12.239 Verfahren in Bearbeitung und 4 Bescheide erlassen worden. Am 19.3.2018 fand eine erste Verhandlung betreffend solche Bescheide am Verwaltungsgericht statt.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. - Bitte.

 

10.21.08

Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Ich wollte die gleiche Frage stellen und danke für die Antwort.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Damit kommen wir zur 3. Zusatzfrage, die von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt wird.

 

10.21.17

Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Vielen Dank für die Beantwortung. Ein anderer Fall aus der MA 35 ist ja die Zuerkennung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Es gab vor zwei Wochen auch einige sehr skurrile Fälle, dass IT-Spezialisten mit über zehn Angestellten, die wirklich sehr spezifische Leistungen erbringen, einen negativen Bescheid und die Rot-Weiß-Rot-Karte nicht bewilligt bekommen haben und dann in Instanz gehen mussten. Haben Sie sich die Fälle genau angesehen? Wird es zu Veränderungen im Prozess innerhalb der MA 35 gemeinsam mit dem AMS kommen? Oder wie ist hier der Stand?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Die konkreten Fälle habe ich mir noch nicht genau angesehen, da können wir in den nächsten Wochen gerne noch einmal darüber reden. Grundsätzlich ist es so, dass es - und das ist ja auch der Grundgedanke der Rot-Weiß-Rot-Karte - natürlich unser Interesse als Österreichische Republik sein muss, dass wir durch dieses Mittel Arbeitskräfte für Wirtschaftsbereiche bekommen, wo sie dringend gebraucht werden. In dem konkreten Fall schaut das ganz danach aus. Und das ist ein Beispiel für Regelungen, die es in unserer Republik gibt, die insbesondere gerade diesen Bereich der geregelten Einwanderung über die Rot-Weiß-Rot-Karte regeln, die sehr rigoros sind und meiner Meinung nach nicht den Zweck erfüllen. Das muss man sich genau anschauen, weil es überhaupt ein sehr geringer Teil der Menschen ist, die zu uns kommen - wir haben das beim Integrationsmonitor ja auch genau gesehen und diskutiert -, die über die Rot-Weiß-Rot-Karte kommen.

 

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