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Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 52

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Wir haben ja im nächsten Monat eine Sitzung der LandessozialreferentInnen, die LandessozialreferentInnenkonferenz, und wir haben dort miteinander schon einmal besprochen, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, aus dieser Runde noch einmal einen Vorstoß in Richtung einer bundeseinheitlichen Regelung zu machen. Es gibt in Vorarlberg ein gutes Modell, es gibt in der Steiermark ein Modell, das stark auf Sachkosten gesetzt hat, und wir haben unser Modell. Wenn man die einmal zusammenlegt und sich auch entlang von dem bewegt, was jetzt auch in dem Verfassungsgerichtshofurteil drinnensteht, würde ich das sehr begrüßen. Schon allein im Hinblick darauf, was wir vorher besprochen haben: Wenn Arbeitsmarktkürzungen kommen, wenn Kürzungen im Integrationsbereich kommen, dann hat das natürlich massive Auswirkungen auf die Mindestsicherungen. Nicht nur Wien, denn das geht einfach zu Lasten der Mindestsicherungsmodelle in den Ländern. Und der Bund spart da de facto auf dem Kopf der Länder, und das müssen wir uns nicht gefallen lassen.

 

Das ist die eine Sache und die andere Sache ist, dass ich mit unserem Modell wirklich auch ein Best-Practice-Modell in so eine bundeseinheitliche Lösung einbringen kann. Denn wir haben auf der einen Seite natürlich die Umwandlung auch in Richtung Sachkosten gemacht, aber wir haben auf der anderen Seite ja auch die Pflichten der Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher sehr stark präzisiert und die Sanktionen auch geschärft. Aber wir haben natürlich auch den Bonus eingeführt, mit diesem Integrationsbonus plus. Und das halte ich für ein ausgesprochen gutes und taugliches Modell.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die 4. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Frühmesser.

 

10.13.58

Abg. Lisa Frühmesser (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin, danke für Ihre Beantwortung! Der Anstieg der Mindestsicherungsbezieher ist alarmierend. Und die Ausgaben für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sind vergleichsweise zu den anderen Bundesländern in Wien massiv. Daher meine Frage: Gibt es schon irgendwelche Berechnungen, wie sich der Familiennachzug finanziell auf die Stadt Wien auswirken wird?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Da muss man vielleicht noch einmal auf meine Anfragebeantwortung zurückschauen, in der ich Ihnen beschrieben habe, wie die Mindestsicherung zurückgeht, allein im Vergleichsraum Februar schon um 7,9 Prozent. Ich bin davon überzeugt, dass sich dieser Weg fortsetzen würde, wenn jetzt nicht die Arbeitsmarktkürzungen kommen würden. Und, was mir in dem Zusammenhang auch noch wichtig ist, ist, Sie darauf hinzuweisen, wann zugezogene Migrantinnen und Migranten oder geflüchtete Menschen tatsächlich Mindestsicherung bekommen. Sie bekommen es erst dann, wenn sie einen positiven Bescheid haben, entweder als subsidiär Schutzberechtigte oder Asylberechtigte, das muss vorhanden sein, um überhaupt einmal in den Mindestsicherungsbezug zu kommen. Und wo wir das größere Problem haben, ist, dass auf Grund dessen, dass ja asylwerbende Personen von Schulungsmaßnahmen ausgeschlossen sind - nicht von allen Schulungsmaßnahmen, aber die, die es gibt, werden ja jetzt reduziert, aber auf jeden Fall vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind -, erst ab dem Zeitpunkt, wo sie den positiven Bescheid haben, überhaupt eine Chance auf die Arbeitsmarktintegration haben. Und dort ist in Wirklichkeit die große Herausforderung: Wie können wir hier arbeitsmarktintegrativ wirken, damit die Leute gar nicht erst in der Mindestsicherung landen?

 

Ich habe diese Prognose jetzt nicht, ich muss mich erkundigen, ob es solche Prognosen überhaupt gibt, aber es sei noch einmal darauf hingewiesen: Derzeit haben wir einen Rückgang in der Mindestsicherung von 7,9 Prozent. Und ich glaube, das liegt in allererster Linie daran, dass wir ein Wiener Mindestsicherungsmodell geschaffen haben, das eben auf die Integration, auf die Aus- und Weiterbildung setzt, und eben nicht auf dieses ausschließende Kriterium. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Stadträtin.

 

10.16.00†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Wir kommen nun zur 5. und letzten Anfrage (FSP-242658-2018-KNE/LM). Sie wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Das Konsortium unabhängiger investigativer Medien und Journalisten 'Organized Crime and Corruption Reporting Project' (OCCRP) und Transparency International veröffentlichten Anfang März ihre Rechercheergebnisse hinsichtlich der Verleihung von Staatsbürgerschaften in Form von so genannten Goldenen Pässen oder Fast-Track Systemen nach § 10 Abs. 6 StbG. Österreichische Medien (Addendum, Kurier) schilderten folglich mehrere Fälle in Österreich, wonach Staatsbürgerschaften an reiche Investoren und bekannte Persönlichkeiten vergeben werden. In Wien hätten prominente ehemalige Politiker mittels Empfehlungen das Staatsbürgerschaftsansuchen eines Cousins des syrischen Diktators Baschar al-Assad unterstützt, ohne die Behörden - das Amt der Wiener Landesregierung - über dessen Naheverbindung zu informieren. Im konkreten Fall wurde die MA 35 erst durch eine Stellungnahme des BMASK über die Verbindung aufgeklärt. Endgültige Einschätzung sollte laut BMASK aber das BMEIA treffen. Das Vorhaben der MA 35, das BMEIA mit der Causa zu befassen, wurde laut Aktenvermerk des BMASK vom Anwalt des Antragstellers abgelehnt. Zwar wurde dem Ansuchen schlussendlich nicht entsprochen, das Beispiel verdeutlicht aber die dringende Notwendigkeit, bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften auf größtmögliche Transparenz und ein geregeltes Verfahren zu setzen, um gegen die Optik aufzutreten, dass die österreichische Staatsbürgerschaft in irgendeiner Weise käuflich wäre. Welche Schritte gedenken Sie als zuständiger Stadtrat zu setzen, um gegen derartige Fälle der Intervention im Zuge von Staatsbürgerschaftsverleihungen für außerordentliche Leistungen einzutreten bzw. die Verfahren nach § 10 Abs. 6 StbG transparenter zu gestalten?)

 

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