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Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 67

 

Machtebene - siehe Antrag zustimmen oder nicht zustimmen -, einen Infight veranstalten. Ich halte mich da heraus, denn ich finde das ein bisschen lächerlich, weil es nämlich dem Petitionswerber überhaupt nichts nützt, ob Sie sich auf diesen Fight einlassen oder nicht. Daher interessiert mich das nicht.

 

Also: Wenn Sie wirklich glauben sollten, dass es dem Anliegen des Petitionswerbers in irgendeiner Form tatsächlich nützt, dann bringen Sie das Verlangen noch einmal ein! Ich bezweifle den tatsächlichen Nutzen auf Grund dessen, was ich gerade gesagt habe.

 

Der Petitionswerber weiß davon, dass es diesen Beschluss gibt. Er weiß davon, dass dieses Gesetz in Umsetzung ist, aber er würde trotzdem gerne kommen und sein Anliegen vorbringen. Das kann er am 6. September genauso gut tun wie zu jedem anderen Zeitpunkt, weil ihm bewusst ist, dass der Petitionsausschuss den - ich sage es noch einmal - am 15. Juni 2016 im Bezirksparlament gefassten Beschluss nicht aufheben kann. - So viel dazu. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin, die Frau Vizebürgermeisterin, hat das Schlusswort.

 

14.39.00

Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!

 

Die Debatte betreffend Petitionsausschuss ist bereits im Gemeinderat geführt worden. Insofern gibt es nicht viel, was ich an dieser Stelle dieser Debatte hinzuzufügen hätte.

 

Meinerseits nur so viel: Im Hinblick auf die Situation, dass ein Antrag auf Abhaltung einer Sondersitzung bei uns einlangt und gleichzeitig auch die Einschätzung der Magistratsabteilung Recht vorliegt, dass dieser Antrag nicht zulässig ist, möchte ich alle einfach nur daran erinnern, dass es in diesem Haus eben Regeln und Bestimmungen gibt, die für alle gelten: Sie gelten für denjenigen, der den Antrag eingebracht hat, sie geltenden auch für mich, und ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass wir jene Regeln, die wir uns als Haus gegeben haben, tatsächlich einhalten, denn es ist wirklich niemandem gedient, wenn sozusagen willkürlich hie und da einmal eine Ausnahme gemacht wird.

 

Auch ich kann an dieser Stelle wiederholen, dass mit dem Petitionswerber gesprochen wurde. Er weiß, dass er mit seinem Anliegen auf der Tagesordnung der Sitzung am 6. September steht, und er weiß auch, dass er eingeladen ist. Insofern bitte ich, das einfach zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wir sind jetzt eigentlich, ob wir es wollen oder nicht, im Nationalratswahlkampf, und ich verstehe, dass sich so etwas mitunter hervorragend dazu eignet, Aufregung hervorzurufen. Aber vielleicht gelingt es auch, den Wahlkampf kurz beiseite zu lassen und sich darauf zu besinnen, dass das hier, wie gesagt, eine eindeutig formale Angelegenheit ist und dass wir das zu respektieren haben.

 

Im Übrigen freut es mich sehr, dass es im Petitionsausschuss - unabhängig von der Arbeitsbilanz, die hier, wie gesagt, auch vorliegt und die zeigt, wie wichtig die Arbeit ist, die hier verrichtet wird - immer öfter gelingt, den Anliegen der Petitionswerberinnen und -werber tatsächlich entgegenzukommen, wenn vielleicht auch nicht zu 100 Prozent. Aber wenn man die Sitzungen kennt, dann weiß man, wie wertvoll der direkte Austausch ist, wie wertvoll es ist, dass wir die eine oder andere Anregung in unsere Erwägungen mitnehmen und in unsere tägliche Arbeit einfließen lassen können, um vielleicht auf diesem Weg entsprechende Ergebnisse zu erzielen, die besser und klüger sind, weil sie die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und weil sie schlussendlich zu etwas Gemeinsamem werden können. Im Hinblick darauf betone ich, wie gesagt, ein Mal mehr, dass es ein guter Weg ist, den wir hier eingeschlagen haben, und ich werde natürlich als zuständige Stadträtin diesen Weg mit Begeisterung unterstützen, wo und wie ich kann.

 

Ansonsten richte ich ein Mal mehr großen Dank an all diejenigen, die im Hintergrund daran gearbeitet haben, dass dieser Petitionsausschuss möglich ist. Das erfordert ja auch einiges an Arbeit. Vielmals danke ich übrigens auch den Regierungskolleginnen und -kollegen, die immer wieder aufgefordert werden, Stellungnahmen einzubringen und das auch tun. Natürlich gilt der allergrößte Dank meinerseits den Ausschussmitgliedern, die dort begeistert arbeiten. Ich schätze es sehr, dass wir in diesem Ausschuss eine lebendige und durchaus gute Diskussionskultur haben und würde mir wünschen, dass wir diese auch in Zukunft aufrechterhalten. Mein allerallergrößter Dank geht logischerweise an die Bürgerinnen und Bürger, die die Petitionen einbringen, denn ohne sie bräuchten wir diesen Ausschuss nicht. - Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. 14.44.00Wir kommen zur Abstimmung, und ich darf die Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht über die Behandlung der im Jahr 2016 abgeschlossenen Petitionen zur Kenntnis nehmen, um ein Zeichen mit der Hand bitte. - Danke. Das ist einstimmig so beschlossen.

 

Wir kommen zur Abstimmung über den von der FPÖ eingebrachten Beschluss- und Resolutionsantrag mit dem Begehren, dass der Landtag beschließen wolle, dass ein Runder Tisch zur Weiterentwicklung des Petitionsrechtes einberufen werden soll. - In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung des Antrages beantragt. Ich darf daher jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS und FPÖ die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

 

14.44.38Wir kommen damit zu Postnummer 10 der Tagesordnung betreffend den Bericht 2017 des Unvereinbarkeitsausschusses, und ich darf den Berichterstatter, Herrn Abg. Dipl.-Ing. Al-Rawi, bitten, die Verhandlung einzuleiten.

 

14.44.39

Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Herr Präsident! Hohes Haus!

 

Wir hatten gestern die Sitzung des Ausschusses. Es wurde festgestellt, dass alle Mandatarinnen und Mandatare eine Meldung abgegeben haben, und es sind 15 Mandatarinnen und Mandatare davon betroffen.

 

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