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Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 67

 

dabei fehlen stets ein bisschen das Commitment und letztlich das Ergebnis. Versuchen wir daher, unsere Gespräche zur Weiterentwicklung des Petitionsrechtes in eine etwas verbindlichere Form zu bringen!

 

Deshalb bringe ich schlussendlich unseren Beschlussantrag ein, der tatsächlich so gemeint ist, wie er formuliert ist: Das ist kein Gesetzesantrag, der besagt, dass uns eine Formulierung nicht taugt, sondern das ist bewusst ein Antrag, einen Runden Tisch mit dem schönen Namen „Wiener Runder Tisch zur Weiterentwicklung des Petitionsrechtes“ zu implementieren und uns in diesem Sinn zusammenzusetzen.

 

Dahin gehen unsere Einladung und unser Antrag. Und ich muss jetzt ganz ehrlich sagen: Ich wäre verblüfft, wenn dieser Antrag nicht die Zustimmung aller im Gemeinderat vertretenen Parteien findet! - Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Dr. Kickert. - Bitte, Frau Abgeordnete.

 

14.29.54

Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender beziehungsweise Herr Präsident, denn heute ist ja Landtag! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte ZuseherInnen auf der Galerie und vor dem Bildschirm!

 

Ich bin heute in der erfreulichen oder nicht erfreulichen Lage beziehungsweise in der Position, Herrn Wansch offensichtlich zu überraschen, weil ich jetzt kurz erläutern werde, warum ich diesem Antrag nicht zustimmen werde und auch meinen Kolleginnen und Kollegen empfehle, Ähnliches zu tun. (Abg. Wolfgang Irschik: Eine echte Überraschung! - Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Jetzt ist er verblüfft!) Ja.

 

In diesem formalen Kräftespiel - wie ich es nennen möchte - von Opposition und Regierung im Hinblick auf das Stellen und Ablehnen von Anträgen sind Formulierungen, wie Sie sie hier vorne getroffen haben, nämlich wie die Einladung dazu, dass wir uns doch zusammensetzen, nicht dieselben. Das ist einfach so! Das eine ist ein kleines Machtspielchen, und das andere ist die Art und Weise, wie wir miteinander umgehen. Spielen wir halt das Machtspielchen hier: Sie stellen einen Antrag, wir lehnen ab!

 

Ich werde als Vorsitzende des Petitionsausschusses mit meinen KollegInnen weiterhin den respektvollen Umgang wahren, und wir werden uns zusammensetzen und tatsächlich darüber reden, aber ohne diesen Machtspielchen-Hintergrund. Das möchte ich auch gesagt haben, denn ich habe sehr wohl gehört, dass Sie diesen respektvollen Umgang im Ausschuss selbst auch lobend erwähnt haben, und dafür danke ich.

 

Sie haben in der Begründung mehrere Punkte eingebracht, nämlich Transparenz, Zeitnähe, Unterlassung einer Faktenschaffung vor Abschluss der Petitionsbearbeitung. - Dazu sage ich jetzt: Transparenz stellen wir in diesem Petitionsausschuss in einer Art und Weise her, die es in keinem anderen Ausschuss gibt. Wahrscheinlich kann man die Art und Weise, wie die Unterlagen auffindbar und aufbereitet sind, noch verbessern. Ich meine aber, am Umfang kann man nicht mehr viel verbessern, jedenfalls nicht an den Unterlagen, die der Petitionsausschuss hat.

 

Im Zusammenhang mit der Problematik der Faktenschaffung, wie Sie es nennen, dass also etwas bereits beschlossen worden ist, bevor die Petition in Behandlung ist, nennen Sie gerade eine Petition, die jetzt in Behandlung ist, nämlich die zum Parkpickerl in Favoriten. Dazu sollten Sie wissen - und ich gehe davon aus, dass Sie es auch wissen -, dass diese Petition Anfang April 2017 eingebracht wurde, also zehn Monate, nachdem der Beschluss zur Einführung des Parkpickerls bereits in der Bezirksvertretung getroffen worden ist: Der Beschluss zum Parkpickerl ist nämlich am 15. Juni 2016 gefasst worden! Sie können also uns als Mitgliedern des Petitionsausschusses echt nicht vorwerfen, dass ein Anliegen an uns herangetragen wird, nachdem ein Beschluss gefasst worden ist.

 

Trotzdem haben wir bei allem positiven Zugang zum Petitionseinbringer diesen davon informiert, dass der Beschluss bereits gefasst worden ist, dass der Beschluss in Umsetzung ist, dass wir ihn aber, wenn er es möchte und wenn er es selber noch für sinnvoll erachtet, trotzdem einladen werden, um sein Anliegen zu hören. Bei diesem Gespräch habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass der Petitionsausschuss terminlich so gesetzt ist, dass er zwei Tage nach der Einführung stattfinden wird. Es waren ihm also all diese Fakten bekannt, trotzdem hat er sich dafür bedankt, dass er eingeladen wird. Daher gehe ich davon aus, dass diesem Petitionswerber die Möglichkeit, vor uns sein Anliegen klar zu machen, wichtiger ist, als noch etwas zu ändern, was nicht mehr zu ändern ist, weil ein mehrheitlicher und daher demokratischer Beschluss bereits - jetzt sind es mehr als zehn Monate - zwölf Monate vorhanden ist.

 

Das heißt: Ein Petitionsausschuss kann selbstverständlich nicht einen bereits im zuständigen Gremium gefassten Beschluss ändern. Das würde nicht gehen, selbst wenn wir ihn vor der Umsetzung gehört hätten. Das wäre faktisch einfach nicht möglich. - Das zum Inhalt.

 

Zur Frage, wie Sie den Umgang im Hinblick auf Ihr Verlangen empfinden: Dazu sage ich als Nichtjuristin, dass Sie als Jurist sich doch bitte mit den Juristen der MD Recht auseinander setzen mögen! Wenn die Juristen der Magistratsdirektion Recht der zuständigen Stadträtin sagen, dass dieses Verlangen nicht formgerecht ist, weil neben der Nennung des Tagesordnungspunktes ein weiterer Tagesordnungspunkt genannt wurde und andere Ausschüsse bereits so vorgegangen sind und es daher im Sinne der Konsistenz oder - wie das so schön heißt - der formalen Nachvollziehbarkeit nicht möglich ist, Ihrem Verlangen nachzukommen, dann sage ich als Nichtjuristin: Soll sein! Ich verstehe die Spitzfindigkeit nicht! Ich würde das tun.

 

Sie brauchen aber nichts anderes zu tun, außer Sie möchten sich auf einen juristischen Spitzfindigkeitskampf einlassen, als das Verlangen ohne den zweiten Tagesordnungspunkt noch einmal einzubringen. Dann hätten wir alles, dasselbe in Hellblau! Wenn Sie aber mögen, können Sie natürlich auf der formalen Ebene, auf der

 

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