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Landtag, 15. Sitzung vom 06.04.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 26

 

Dazu haben wir auch einige Anträge, die genau in diese Richtung gehen, mitgebracht.

 

Im ersten Antrag geht es darum, einen Integrationspass einzuführen, um Integrationsschritte genauer und individueller zu verfolgen und so auch die Bildung von Parallelgesellschaften zu vermeiden. Diese Maßnahme in einem ersten Schritt zu setzen, wäre extrem wichtig.

 

Was für uns genauso wichtig ist wie dieser Integrationspass, ist, dass die Magistratsabteilung - und dazu haben wir auch einen Antrag vorbereitet - genauer überprüft, wie Doppelstaatsbürgerschaften gehandhabt werden, denn die Vollzugspraxis der MA 35 ist diesbezüglich wirklich inakzeptabel.

 

Zusammengefasst: Wir glauben, Doppelstaatsbürgerschaften können sinnvoll sein, können sogar einen Beitrag zur Integration leisten. Solange diese allerdings nicht legal sind, muss auch von städtischer Stelle besser kontrolliert werden. Ich bitte diesbezüglich um Zustimmung zu unseren Anträgen. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. - Als Nächster ist Herr Abg. Ulm zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.29.48

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Die FPÖ sagt: Bei Doppelstaatsbürgerschaften hart durchgreifen! - Ich sage: Bei Doppelstaatsbürgerschaften rechtmäßig durchgreifen! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wie sonst, Herr Kollege? Wie sonst?) Denn: Das ist erstens ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit und zweitens ein Gebot der Vernunft.

 

Denn: Selbstverständlich hat der Magistrat das Staatsbürgerschaftsgesetz zu vollziehen, und selbstverständlich ist es vernünftig, Doppelstaatsbürgerschaften nur in jenem geringen Ausmaß zuzulassen, wie es das Staatsbürgerschaftsgesetz vorsieht, denn selbstverständlich kann eine Doppelstaatsbürgerschaft ein vehementes Hindernis für die Integration darstellen.

 

Ich weiß nicht, wer von Ihnen am vergangenen Sonntag ARD geschaut und die Sendung „Anne Will“ gesehen hat. Da gab es eine sehr interessante Aussage von einem türkischstämmigen Kabarettisten und Autor, Herrn Serdar Somuncu. Er sagt - als Türkischstämmiger, als Teil der türkischen Community in Deutschland -, die Doppelstaatsbürgerschaft ist schlecht. Er sagt, die Doppelstaatsbürgerschaft stürzt die Menschen in eine Identitätskrise und die Doppelstaatsbürgerschaft behindert die Integration. Und da hat er recht, denn mit einer Doppelstaatsbürgerschaft wird in vielen Fällen die Integration nicht abgeschlossen werden können, ja, in vielen Fällen wird die Integration geradezu unmöglich gemacht. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Irgendwann einmal muss man sich entscheiden! Ich kann auch nicht zwei Frauen heiraten. (Oh-Rufe bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Barbara Huemer: … Männerwünsche!) Irgendwann einmal muss man springen. Irgendwann einmal braucht es ein eindeutiges Bekenntnis zu einem Land, sonst verbleibt der Mensch in einem Loyalitätskonflikt. Und wie stark dieser Loyalitätskonflikt sein kann, das sieht man bei Wahlkampfveranstaltungen des Ministerpräsidenten Erdogan, bei welchen er seine Anhänger aufruft zu skandieren: „Eine Nation - eine Fahne - ein Vaterland - ein Staat!“ - Wie kann ein österreichischer Staatsbürger so etwas rufen? - Hier gibt es einen unauflösbaren Loyalitätskonflikt, der sich natürlich bei außenpolitischen Auseinandersetzungen bemerkbar macht und der sich natürlich ganz besonders im Bundesheer bemerkbar macht. Österreichische Bundesheersoldaten stehen an der Grenze, auch an der Grenze in Ungarn. Vielleicht stehen sie auch einmal an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei! Und dann ist ein Soldat, der die türkische und die österreichische Staatsbürgerschaft hat, möglicherweise in einem Loyalitätskonflikt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Das Abwehramt beschäftigt sich im Bundesheer bereits seit langer Zeit mit aufkeimendem Islamismus, prüft, ob eine Gefahr für die militärische Sicherheit gegeben ist, nimmt Sicherheitsüberprüfungen bei Rekruten und auch bei Personen, die die Berufslaufbahn einschlagen möchten, vor. Und da ist das Abwehramt immer wieder auf Doppelstaatsbürgerschaften gestoßen und hat sich mit dem Magistrat in Verbindung gesetzt und den Magistrat zur Zusammenarbeit und zum Handeln aufgefordert. Der Magistrat hat die Antwort gegeben: Wir handeln eher nicht. Wir können eigentlich nichts machen, denn sonst verliert der Betroffene seine Erbansprüche in der Türkei.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn dem wirklich so sein sollte, dann ist das wirklich ein riesiger Skandal. Es gibt diese Aussagen, und sie sind mehrfach falsch: Erstens einmal hat selbstverständlich die Verwaltung auf Grundlage der Gesetze zu erfolgen, und zweitens verliert der Österreicher in der Türkei seine Erbansprüche nicht! Das ist ein Ammenmärchen, ein Märchen, das sich interessanterweise seit vielen Jahren hält. Ich weiß nicht, worauf das zurückzuführen ist, wahrscheinlich auf einschlägige Propaganda.

 

Es ist so, dass das Erbrecht bei beweglichem Vermögen völlig uneingeschränkt ist. Es ist auch beim Erben von Grundeigentum bei gesetzlicher Erbfolge völlig uneingeschränkt. Es gibt allerdings Fälle, in denen die Staatsbürgerschaft eine Rolle spielt, und zwar dann, wenn jemand testamentarisch als Erbe eingesetzt wird. Dann darf er als Österreicher aber immer noch 30 Hektar erben. Und es gibt dann auch Begrenzungen, was ausländischen Grundbesitz in der Türkei betrifft - so wie es diese Bestimmungen auch in anderen Ländern gibt -: Lediglich 10 Prozent der Fläche einer Provinz darf sich in ausländischer Hand befinden.

 

Für diese ganz seltenen Fälle hat ein Österreicher, sollte er davon betroffen sein, aber die Möglichkeit, jenen Anteil, der über die 30 Hektar hinausgeht oder der von diesen Bestimmungen betroffen ist, an eine türkische juristische Person oder an eine türkische natürliche Person zu veräußern. - Das heißt, man nimmt hier einen Sonderfall her, den es in der Praxis nur ganz, ganz selten geben wird.

 

Und überhaupt keine Rolle spielt die Staatsbürgerschaft, wenn die betroffene Person die „blaue Karte“ hat. Diese „blaue Karte“ gibt es bereits seit 20 Jahren. Sie ermöglicht Auslandstürken nach dem Austritt aus der türkischen Staatsbürgerschaft, weiterhin alle Rechte zu

 

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