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Landtag, 12. Sitzung vom 24.11.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 44

 

Wir kommen damit zur 4. Anfrage (FSP - 03721-2016/0001 - KNE/LM). Diese wurde von Frau Abg. Mag. Bettina Emmerling gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Frauen, Bildung, Integration und Personal gerichtet. (Mit der 3. Novelle des Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetzes soll die Übertragung der Verantwortung für den Pensionsaufwand der zugewiesenen Beamten von den operativ tätigen Tochterunternehmen (WIEN ENERGIE GmbH, WIENER NETZE GmbH, B&F-Bestattung und Friedhöfe GmbH) auf die auf Beteiligungsverwaltung ausgerichtete WIENER STADTWERKE Holding AG ermöglicht werden. Das heißt, dass die Pensionsrückstellungen nicht mehr in den Unternehmen aufgebaut werden könnten, in dem die zugewiesenen Beamten diese Gelder erwirtschaften. Welche Vorteile erwarten Sie sich durch diese Neuregelung und welche Auswirkungen wird diese hinsichtlich der transparenten Darstellung der Zahlungen für den Pensionsaufwand für zugewiesene Beamte haben?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Abg. Emmerling!

 

Erlauben Sie mir vorweg eine Klarstellung: Ich bin Personalstadträtin und laut der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien mit der MA 1 ist es so, dass ich lediglich für legistische Belange des Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetzes verantwortlich bin. Dabei habe ich auf eine ordnungsgemäße und verfassungsrechtlich korrekte Novelle zu achten und diese letztendlich auch umzusetzen. Details zur Verschiebung der angesprochenen Pensionsrückstellungen liegen daher nicht in meiner Kompetenz.

 

Wir haben ja heute in der Früh in dem Gemeinderatsausschuss schon die Gelegenheit gehabt, einen Experten zu hören, der einmal unseren Mitgliedern im Ausschuss Fragen beantworten konnte. Aber ich muss es eben hier in der Fragestunde einmal mehr klarstellen, dann, wenn es Fragen dazu gibt, diese Fragen auch bitte an die Geschäftsgruppe, die für die Wiener Stadtwerke zuständig ist, zu richten.

 

Dennoch habe ich aber in der Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke eine Antwort zu Ihrer Frage eingeholt, um auch hier heute in der Fragestunde die wichtigsten Eckdaten beantworten zu können. Ich werde diese jetzt vortragen.

 

Sinn der gegenständlichen 3. Novelle des Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetzes ist die Übertragung der Pensionsrückstellungen von den operativen Tochterunternehmen in die Stadtwerke Holding AG. Es handelt sich dabei um eine ausschließlich Stadtwerke-interne Transaktion, die weder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch die Stadt Wien etwas kostet.

 

Mit der Ausgliederung der Stadtwerke 1999 wurden den Konzernbereichen auch die Pensionsverpflichtungen für in Pension befindliche wie auch für noch aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen. Das bedeutet, dass die Pensionistinnen und Pensionisten zwar ihren Pensionsanspruch gegenüber der Stadt Wien haben, dieser allerdings von den Wiener Stadtwerken und deren Konzernbereichen abgegolten wird.

 

Auf Grund des niedrigen Zinsniveaus der vergangenen Jahre waren Nachdotierungen zu den Pensionsrückstellungen notwendig, die sich in der Bilanz nachdrücklich negativ niederschlugen. Bedingt durch das weiterhin niedrige Zinsniveau sind auch zukünftig Nachdotierungen erforderlich, die in den betroffenen Gesellschaften Eigenkapital aufbrauchen.

 

Diese wettbewerbsverzerrende Sonderbelastung wollen die Wiener Stadtwerke nun im Konzernbereich der Wiener Netze bereinigen, indem sie der Wiener Stadtwerke Holding AG deren mittelbare Pensionsverpflichtung übergeben. Mit der Bereinigung dieser Wettbewerbsverzerrung folgen die Wiener Stadtwerke auch einer klaren Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Jahr 2016. Es gab schon zwei Mal Empfehlungen. 2014 gab es diese Empfehlung ja auch schon, und da wird im Bericht des Rechnungshofes auch klar auf den Wettbewerbsnachteil hingewiesen und die Verschiebung der Pensionslast empfohlen.

 

Diese konzerninterne Transaktion bereinigt eine strukturelle Schieflage bei der, mit einer inzwischen zu niedrigen Eigenkapitalbasis ausgestatteten, Wiener Netze GmbH. Die Eigenkapitalbasis wird dadurch angehoben und verbessert. Die Pensionsbezieher sind von der Transaktion nicht betroffen. Es ändert sich nichts an ihrem Pensionsanspruch, und die untergeordneten operativen Tochterunternehmen erwirtschaften diese Pensionszahlungen auch in Zukunft.

 

Soweit einmal die Antwort.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 1. Zusatzfrage stellt jetzt Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.03.25

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Eine Sache, mit der niemand in diesem Haus wirklich Freude haben kann; eine geradlinige Vorgangsweise sieht anders aus. Trotzdem glaube ich, dass es eine gewisse Berechtigung hat, sich zu überlegen, wie wir als Stadt Wien den Stadtwerken bei der Bilanzerstellung helfen können.

 

Letztendlich stellt sich aber die Frage: Wer soll am Ende des Tages für die Pensionszahlungen aufkommen, die Stadtwerke oder die Stadt Wien? Derzeit ist es so, dass die Stadtwerke für die Pensionszahlungen aufkommen müssen. Ich höre aber auch, dass, damit die Rückstellungen bei den Stadtwerken nicht mehr gebildet werden müssen, die Pensionslast an sich theoretisch übertragen werden soll, im ersten Schritt auf die Holding, im zweiten Schritt - so hat es StRin Sima gesagt - auch auf die Stadt Wien.

 

Jetzt frage ich mich aber Folgendes. Eine solche theoretische Pensionslastübertragung an die Stadt Wien, ohne dass die Stadt Wien dann tatsächlich die Pensionen bezahlen soll, scheint mir doch sehr schwierig und hinterfragenswert zu sein. Daher frage ich Sie, ob es tatsächlich so ist, dass die Pensionen weiterhin von den Stadtwerken bezahlt werden und nicht von der Stadt Wien; und wenn es so ist, dass die Stadt Wien nicht bezahlen soll, wie es aussehen soll, dass sie trotzdem die Pensionslast trägt.

 

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