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Landtag, 12. Sitzung vom 24.11.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 44

 

das, wir sitzen im selben Boot, idealerweise rudern wir auch in dieselbe Richtung - das ist nicht immer der Fall - und sind im Guten wie im Schlechten sozusagen bereit, uns der wirtschaftlichen Entwicklung zu unterwerfen, wiewohl, und das ist natürlich in der Frage jetzt völlig richtig angesprochen worden, der Bund sehr viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten hat. Denn der Bund sagt zum Beispiel, er sieht Steuern, die alleine auf Lohn sind, und kann, nachdem sich eben unsere Wirtschaft so dynamisch entwickelt, wie es der Fall ist, nicht mehr zuschauen, sondern muss auch Vermögen besteuern. Das kann natürlich nur der Bund. Das ist nicht passiert. Insofern ist es völlig richtig, was hier angesprochen wurde in der Frage, dass die Gestaltungsmöglichkeiten nicht genutzt worden sind.

 

Um für diese Zugänge eine grundsätzliche Veränderung zu finden, ist mir zumindest nicht aufgefallen, dass es von irgendjemand anderem entsprechende Unterstützung gäbe. Aber ich bin grundsätzliche Optimistin. Wir können immer wieder versuchen, dass wir zu einer Steuergerechtigkeit und entsprechenden Einnahmen kommen, um die Zukunft unserer Stadt, aber in Wirklichkeit unseres Landes, auch abzusichern. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Dr. Wansch. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.54.07

Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Ich zitiere aus dem „Standard“ vom 7.11.2016 zu den Ergebnissen des Finanzausgleiches: „Die Wohnbauförderung ist weiterhin nicht zweckgebunden.“ Dann zitiere ich dazu eine Presseaussendung der Gewerkschaft Bau und Holz vom 3. November 2016: „Das zu erwartende Ergebnis des Finanzausgleichs hat fatale Folgen für leistbares Wohnen in Wien. Die Wohnbauförderung kann weiterhin zweckentfremdet von den Ländern eingesetzt werden. Das ist ein Missbrauch an den Mitteln aller Beitragszahler und eine Zweckentfremdung von Beiträgen und Bundesgeldern durch die Länder.“ - Soweit die Gewerkschaft Bau und Holz.

 

Jetzt wissen wir, dass Sie in der Vergangenheit Wohnbauförderungsmittel zweckwidrig zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet haben. Das markanteste Beispiel dafür sind die Wohnbauförderungsmittel für das Chaosprojekt Krankenhaus Nord Ihrer Freundin oder Kollegin Sonja Wehsely.

 

Meine konkrete Frage an Sie: Schließen Sie eine wohnbauzweckwidrige Mittelverwendung für die Jahre 2017 bis 2021 in Wien aus?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Herr Abgeordneter!

 

Zum einen möchte ich diesen Vorwurf, den Sie da schon wieder schön nebenbei mitschwingen lassen, dass in Wien Wohnbaufördermittel zweckwidrig verwendet werden, auf das Schärfste zurückweisen! (Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch: Das ist eine Tatsache!) Es ist keine Tatsache! Es ist schlicht und einfach so etwas von falsch, dass man schon am Vorwurf erkennt, dass er nur von der FPÖ kommen kann! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - StR DDr. Eduard Schock: Die Aufregung zeigt, dass es wahr ist! Wir haben ins Schwarze getroffen! Das beweisen Ihre Emotionen!)

 

Abgesehen davon, dass Sie sich in der Frage widersprechen, weil Sie selber sagen, es gibt gar keine Zweckwidmung mehr, also könnte man sie sogar theoretisch gar nicht mehr zweckwidrig verwenden, ist Tatsache, dass Wien, wenn wir hochrechnen, die Wohnbaufördermittel genau der Regelung, die es früher gegeben hat, immer entsprechend verwendet. Denn auch in der alten Regelung ist gestanden, dass Wohnbauförderungsmittel sehr wohl auch für Infrastruktur verwendet werden dürfen. Das ist eine absolut korrekte Verwendung. Sie wissen auch, dass meine Fraktion immer für eine Zweckwidmung eingetreten ist. Ich habe das auch bei den Finanzausgleichsverhandlungen vertreten, auch der Herr Wohnbaustadtrat. Soweit ich informiert bin, hat er bei den Wohnbauförderreferenten und -referentinnen immer die Position vertreten, dass wir überhaupt kein Problem mit einer Wiedereinführung der Zweckwidmung haben, weil wir weit darüber hinaus Mittel für Wohnbauförderung brauchen. Also, wie gesagt, diesen Vorwurf möchte ich fachlich und politisch auf das Schärfste zurückweisen!

 

Es waren die anderen Bundesländer, vor allem die ÖVP-geführten Bundesländer, die gemeint haben, sie wollen diese Zweckwidmung aus vielerlei Gründen nicht. Es ist aber sogar in diesen Finanzausgleichsverhandlungen darüber diskutiert worden. Die historische Abschaffung der Zweckwidmung war deswegen, weil damals die Bundesländer mehr Mittel gefordert haben. Beim vorletzten Finanzausgleich - wie ich vorher sagte, manchmal ist es schon gut, wenn man lange dabei ist - haben sie mehr Mittel gefordert. Mehr Mittel hat es nicht gegeben. Dafür haben dann die Bundesländer gefordert, ich glaube, es war vor allem Oberösterreich an der Spitze, wenn sie nicht mehr Mittel kriegen, dann möchten sie mehr Flexibilität mit den Mitteln, die sie schon haben. So ist es zur Abschaffung der Zweckwidmung gekommen. Sie wissen, dass es gerade von meiner Partei viele Initiativen gegeben hat, das wieder einzuführen. Wir haben dann als Kompromiss dort vereinbart, und das hat der Herr Finanzminister auch bekannt gegeben, dass Wohnbauprogramme der Bundesländer gemeinsam mit dem Bund präsentiert werden, weil wir alle der Meinung sind, dass es eine ganz wichtige Investition ist, die wir erstens brauchen, weil die Leute Wohnungen brauchen, die aber auch im Sinn von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen wichtig sind. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Wolfgang Ulm: Nein!) - Nein. Gerne.

 

Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Margulies. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Nein!) - Auch nicht. Danke. (Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Du musst mich zuerst entlassen, lieber Herr Präsident!)

 

Ich bin etwas verwirrt. Ich bin meiner Zeit voraus, wie immer.

 

Danke, Frau Stadträtin, für die Beantwortung.

 

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