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Landtag, 12. Sitzung vom 24.11.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 44

 

lassen sich sozusagen für dieses Thema noch einspannen. Aber ich staune nur. Erstens zeichnen sich die Grundrechnungsarten und Schlussrechnungen dadurch aus, dass sie wirklich vergleichbar sind. Ich gehe bei dem Beispiel schon gleich einmal davon aus, dass bei einem die Kinderbeihilfe dazugerechnet worden ist und beim anderen nicht, dass sicherlich nicht berücksichtigt wurde, dass die Mindestsicherung 12 Mal ausgezahlt wird, aber Arbeitseinkommen 14 Mal ausgezahlt werden und dass der wesentliche Punkt natürlich auch der ist, und das sehen wir ganz besonders in dieser Stadt, dass 90 Prozent der Menschen Aufstocker sind, das heißt, so wenig Einkommen haben oder so wenig Arbeitslosengeld bekommen, dass sie zusätzlich auch noch Mindestsicherung beziehen. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt, worauf wir unseren Fokus legen müssen, und das sage ich die ganze Zeit in der Frage um die Mindestsicherungsdiskussion schon, wieso es denn sein kann, dass Löhne so niedrig sind und dass Kollektivverträge so niedrig sind, dass Menschen, auch wenn sie 40 Stunden arbeiten, nicht davon leben können (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Und das unter einem roten Kanzler!), wie es denn sein kann, dass es mittlerweile, kann man fast sagen, eine Wirtschaftsförderung ist, dass es keine Vollzeitarbeitsplätze mehr gibt, sondern damit gerechnet wird, dass die Aufstockung die Sozialhilfe zahlen wird.

 

All das können wir diskutieren, aber nicht auf Kosten der einzelnen Personen, vor allem nicht auf Kosten der Kinder! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke.

 

9.22.00†Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig - Frage|

Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP - 03717-2016/0001 - KFP/LM), die von Herrn Abg. Ing. Guggenbichler gestellt und an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet ist. (Am Marchfeldkanal (21. Bezirk) entstehen auf einem sieben Hektar großen Grundstück und sechs Bauplätzen insgesamt rund 980 geförderte Wohnungen, davon 500 SMART-Wohnungen sowie Gemeinschaftsflächen. Im Frühjahr 2017 wird mit der Bebauung von Bauplatz 1 begonnen. Hier errichtet der Bauträger Kabelwerk 274 geförderte Mietwohnungen, davon 87 SMART-Wohnungen und 88 SMART-Wohnungen mit Superförderung. Der voraussichtliche Bezugstermin ist Herbst 2018. Ihren Aussagen zufolge wurden die ausgestellten Bescheide nicht auf Basis eines geplanten Wohnprojektes bewertet. Wurde für dieses Bauprojekt eine naturschutzrechtliche Genehmigung erteilt?)

 

Da die Frau Amtsführende Stadträtin leider erkrankt ist, wird in ihrer Vertretung Herr StR Dr. Michael Ludwig die Anfrage beantworten. Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Guggenbichler!

 

In Ihrer Anfrage bringen Sie zwei Dinge unter eine Überschrift. Ich möchte versuchen, das ein bisschen auseinanderzuteilen, denn das, womit sich die MA 22, und somit das Ressort der Frau Landesrätin Ulli Sima, beschäftigt, ist im Wesentlichen die Baufeldfreimachung und nicht das Bauvorhaben selbst. Es geht bei dieser Baufeldfreimachung vor allem um die Überlegung, inwieweit es möglich ist, durch die Gestaltung des Bauplatzes selbst - und ich werde dann noch darauf zu sprechen kommen, welche Rahmenbedingungen damit verbunden sind - auch die Möglichkeit zu bieten, dass die dort lebenden Ziesel in keinster Weise in ihrem Alltagsleben und ihrer Zwischenzieselkommunikation beeinflusst werden.

 

Zum Bauprojekt selbst liegt bei der MA 22 nun eine Anfrage des Bauwerbers vor, ob das Bauvorhaben überhaupt eine naturschutzrechtliche Bewilligung benötigt. Diese ist nämlich nur dann erforderlich, wenn eine Auswirkung auf die benachbarten Ziesel zu erwarten ist. Diese Anfrage wird derzeit geprüft.

 

Aber bevor ich näher auf die Verfahren eingehe, möchte ich noch ganz kurz über die Frage, inwieweit der Zieselbestand und die -population in Wien geschützt werden, eingehen. Es gibt, und das ist richtig, nach dem Wiener Naturschutzgesetz und den entsprechenden EU-Richtlinien hier sehr strenge Auflagen. Es ist eine geschützte Tierart. Das Umweltressort hat sich mit dieser Herausforderung sehr intensiv beschäftigt. Es gibt schon seit einiger Zeit eine Kartierung, die feststellt, wie viele Ziesel in Wien leben und hier verortet sind. Es sind rund 9.000 Ziesel, die sich hier in Wien auch sehr wohl fühlen. Das ist sicher auch Ergebnis der Maßnahmen, die gesetzt worden sind, nämlich die Ausweisung von Schutzgebieten, zum Beispiel am Bisamberg oder in Floridsdorf insgesamt, die Maßnahmen, die zum Schutz dieser Tierart ergriffen worden sind.

 

Wenn man sich die Ausgangssituation beim Heeresspital anschaut, ist das Grundstück nördlich des Heeresspitals zirka 7 Hektar groß. Dort gehen die Expertinnen und Experten davon aus, dass rund 250 Ziesel ihre Heimat gefunden haben. Auf Grund der rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union darf nicht ohne Genehmigung in den Lebensraum dieser Tiere eingegriffen werden. Die Tiere dürfen auch in ihrem Alltagsleben nicht beeinträchtigt werden. Von daher gibt es deshalb das naturschutzbehördliche Verfahren, das deshalb läuft, weil die Projektwerber im Jahr 2015 einen Antrag auf Genehmigung für die Baufeldfreimachung auf zirka einem Drittel dieses Grundstückes gestellt haben. Baumaßnahmen waren nicht Teil des Antrages und sind deshalb auch nicht Gegenstand des Naturschutzverfahrens. Der restliche Teil des Grundstückes, auf dem zirka 250 Ziesel leben, war vom Antrag nicht umfasst. Im Zeitpunkt der Antragstellung waren auf dem Drittel der Fläche nur mehr wenige Zieselbaue, wahrscheinlich fünf insgesamt, vorhanden.

 

Mit Bescheid der MA 22 vom 16. November 2015 wurden deshalb folgende Maßnahmen zur Baufeldfreimachung genehmigt, zum Beispiel Lenkungsmaßnahmen für Ziesel, das Abtragen der Grasnarbe und des Oberbodens bis maximal 30 cm und das schichtweise Abtragen von allenfalls noch besiedelten Bauen, also den wahrscheinlich fünf, die am Beginn der Tätigkeit bestanden haben, aber auch das Aufbringen des Bauvlieses, das auf diesem Teil des Baufeldes, also rund einem Drittel, vorgesehen war. Dennoch sind eine ganze Reihe von Auflagen bei Genehmigung vorgeschrieben, zum Beispiel eine Begleitung und Überwachung durch

 

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