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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 89

 

Wie gesagt: Noch einmal ein herzliches Dankeschön auch seitens des Wiener Landtages.

 

14.33.34Wir kommen nun zur Postnummer 10. Diese betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

14.33.51

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf.

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn.

 

14.34.15

Abg. David Ellensohn (GRÜNE)|: Herr Präsident! Frau Stadträtin!

 

Zu diesem Geschäftsstück gibt es keine Einstimmigkeit, deswegen haben wir diesbezüglich hier normalerweise eine längere Diskussion. Ich glaube, ich bin jetzt als Einziger gemeldet, daher mache ich es sehr kurz, denn wenn sich jetzt kein weiterer Redner meldet, dann wissen wir ja alle, wie wir abstimmen!

 

Aber damit wenigstens die wenigen, die - wider Erwarten - ein Protokoll lesen, wissen, worum es geht, sage ich: Der Ausdruck „Verschärfung des Wettgesetzes“ ist eigentlich falsch. Es handelt sich um eine Präzisierung dessen, was wir ursprünglich wollten, womit wir gewisse Schwierigkeiten bei der Umsetzung haben. Das haben wir jetzt beim Thema Verwaltungsgericht Wien auch kurz besprochen. (Abg. Armin Blind: Es wurde gar nichts besprochen!)

 

Was machen wir jetzt? Was wollen wir jetzt beschließen? - Wir möchten, dass es die Möglichkeit gibt, ohne Vorankündigungen Probewetten durchführen zu können. Das ist momentan nicht so einfach möglich, wie wir uns das vorstellen. Wir setzen die Strafen mit einer Mindeststrafe neu in Höhe von 2.200 EUR fest, wenn jemand gegen das Wettgesetz verstößt. Das ist ein Zehntel der Höchststrafe.

 

Ganz wichtig ist das Thema der Wettautomaten, die eingezogen werden. Diese Verschärfung ist ja eine lange Geschichte. Wir haben betreffend Automaten im Zusammenhang mit dem Kleinen Glücksspiel scharfe Regelungen in Wien bereits seit Längerem umgesetzt. Wir haben hier die entsprechenden Gesetze geschaffen und dann umgesetzt, und es werden auch immer wieder Geräte beschlagnahmt. Rund um Sportwetten war es genau dasselbe, weil sich halt nicht alle an unsere Regelungen halten. Und tatsächlich mussten von der Polizei Wettautomaten, die beschlagnahmt worden waren, zurückgegeben werden, weil das Verwaltungsgericht verschiedene Urteile gefällt hat. Es wird dann behauptet, dass die MA 36 das nicht zu 100 Prozent im Rahmen des Gesetzes, das wir erst vor ein paar Monaten beschlossen haben, umgesetzt habe. Mit dem, was wir - hoffentlich nicht nur die Regierungsfraktionen! - heute beschließen werden, wird klargestellt, dass alle für verfallen erklärten Wettterminals zu vernichten sind. Die sind dann weg. Das beschließen wir heute, und das ist eindeutig eine härtere Vorgehensweise.

 

Aber es ist ganz einfach: Es gibt weiterhin erlaubte Wetten. Es ist möglich, in Wien zu wetten. Das ist logisch. Kein Mensch redet von einem Wettverbot! Aber es gibt Regeln, an die sich alle halten müssen, und diejenigen, die sich nicht daran halten, werden, so wie wir das ursprünglich vorhatten, bestraft. Damit werden heute die Lücken, die offensichtlich beziehungsweise zumindest in den Augen des Verwaltungsgerichtes, das nun einmal entscheidet, vorhanden waren, geschlossen. Das heißt, wir beschließen das, was wir schon hatten und machen das wasserdicht. In Zukunft werden wir auch bei den Wetten eine Regelung haben, die es uns erlaubt, gegen Menschen, die dieses Wettgesetz ausnutzen, vorzugehen. - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu Wort gemeldet ist Kollege Guggenbichler.

 

14.37.35

Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ)|: Ich berichte nur in aller Kürze, warum wir dieses Geschäftsstück ablehnen. Wir haben das ja schon beim Glücksspielgesetz miterlebt und erleben das auch jetzt beim Wettgesetz. Wir alle sind dafür, dass hier Jugendschutz gelebt wird und dass jene Menschen, die durch ihre Spielsucht belastet sind, möglichst gut geschützt werden.

 

Zum Problem bei der ganzen Situation: StR Mailath-Pokorny hat heute in der Früh schon gesagt, wie ein Gesetzwerdungsvorgang abläuft: Man bekommt eine Regierungsvorlage, man geht in eine vernünftige Begutachtung und schaut sich das dann am Ende des Tages an, um das Beste für jene zu erreichen, die der Norm unterworfen sind.

 

Was wir hier erleben durften, ist die Änderung eines Gesetzes, das im Frühling beschlossen wurde, und jetzt war noch kurzfristig diese Woche ein Initiativantrag notwendig, und gab es sogar einen Sonderausschuss, damit wir diese Gesetzesänderung heute zur Abstimmung bringen können. - Ich meine, das ist eigentlich nicht der Weg, den wir gehen sollten! Natürlich ist es in diesem Bereich, nämlich im Bereich des Glücksspieles, schwierig, da nicht alles in der Kompetenz des Landes liegt. Das ist uns ganz bewusst, aber wir wissen auch, wer im Bund die Regierungsverantwortung hat: Wir haben ja, ebenso wie wir einen roten Bürgermeister haben, auch einen roten Bundeskanzler, und man kann der SPÖ-Fraktion nur anraten, bei ihren Genossen im Bund Anregungen zu machen, damit diese Lücken geschlossen werden. Wir haben nämlich Lücken zum Beispiel im Bereich der Videolotterieterminals. Casinos Austria haben, obwohl das Kleine Glücksspiel an Automaten verboten wurde, nach wie vor 5.000 Lizenzen für Spielautomaten, die jederzeit in Wien aufgestellt werden können. Es wurde zwar versprochen, dass das nicht geschehen wird, es besteht jedoch die gesetzliche Möglichkeit.

 

Auch gibt es eine zweite Situation - und darüber gibt es genug Statistiken -, nämlich die Abwanderung der Spieler in den Internetbereich, wo es überhaupt keinen Jugendschutz mehr gibt, weil dort überhaupt nichts mehr

 

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