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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 89

 

zeigt aber auf, dass offensichtlich die Kommunikation innerhalb der Behörden mitunter verbesserungsfähig ist, sage ich einmal. Das sollte auch geschehen sein.

 

Gravierender scheint mir vor allen Dingen für unsere politische Praxis, dass es schwerwiegende Probleme mit der Kundmachung von Halteverboten gegeben hat, die dann dazu geführt haben, dass sich nicht einmal die Parksheriffs mehr mit der Kundmachung ausgekannt haben und dass sogar das Bundesfinanzgericht die falsche Entscheidung der Parksheriffs noch bestätigt hat, sodass wir wirklich ein rechtswidriges Urteil des Bundesfinanzgerichtes erlebt haben, das dann quasi im Kulanzweg außer Kraft gesetzt worden ist. Es kann in der Verwaltung alles Mögliche passieren und wir haben jedes Verständnis dafür, dass Beamte auch Fehler machen können, das ist selbstverständlich, aber es zeigt auf, dass gerade im Bereich der Kundmachung von Halteverboten und insgesamt der Kundmachung von Verkehrsvorschriften einiges im Argen liegt und verbesserungsfähig ist. Das sollten wir vielleicht als Auftrag nehmen, auf diesem Sektor etwas zu tun.

 

Damit zusammenhängend gibt es ein aktuelles Problem, Parkverbote, sage ich einmal, Halteverbote. Ich weiß nicht, ob es bei Ihnen im Augenblick auch in Beschwerdeform anhängig ist, aber jedenfalls wissen wir, dass es der ÖAMTC beim Verfassungsgerichtshof anhängig gemacht hat, nämlich die Regelung des Bewohnerparkens. Es gibt verschiedene Aspekte, über die man sehr lang streiten kann. Ich möchte mich auf einen konzentrieren, weil er meiner Meinung nach wirklich zumindest schwer sittenwidrig ist.

 

Wer sich verbotenerweise in eine Anrainerparkzone hineinstellt, bekommt zwei Strafmandate: ein Strafmandat, weil er, wenn er nicht in dem Bezirk wohnt, sich dort nicht hinstellen darf, weil er nicht Anrainer ist; und ein zweites, weil er keine Gebühr dafür bezahlt hat. Jetzt frage ich: Kann etwas, was sowieso verboten ist, trotzdem gebührenpflichtig sein? Nach normalem menschlichen Verständnis sage ich einmal ein klares Nein!

 

Anders in der Stadt Wien: Dadurch, dass die Kurzparkzone flächendeckend verordnet ist, gilt die Gebührenpflicht auch dort, wo man sich sowieso nicht hinstellen darf. Jetzt sage ich einmal, das ist eindeutig eine ungerechte und, wie gesagt, meiner Meinung nach sittenwidrige Lösung. Ob sie rechtswidrig ist, wird wahrscheinlich der Verfassungsgerichtshof zu entscheiden haben. Ich bin sehr gespannt auf diese Sache, aber ich denke, es wäre eine gute Idee, wenn die Wiener Landesregierung einem entsprechenden Urteil zuvorkäme und diesen Webfehler korrigieren würde. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Bevor ich jetzt schließe, möchte ich noch eine kleine Anmerkung zur Causa prima des heutigen Tages beziehungsweise dieser politischen Woche anbringen. Es gibt da einige Punkte, einige Fälle, die kritisiert worden sind im Zusammenhang mit der Bedarfsorientieren Mindestsicherung. Ich sage einmal, das fällt auch in Anbetracht der großen Anzahl von Fällen, die von den Beamten zu bearbeiten sind, sicherlich in eine bedauerliche, aber wahrscheinlich durchaus unvermeidliche Dimension, auch wenn es arg klingt, dass Akten in Verstoß geraten sind, falsche Auskünfte gegeben worden sind, et cetera pp.

 

Die Empfehlung der Volksanwaltschaft war aber jedenfalls eine nicht, die Prüfung der Akten einzustellen, zumindest für eine bestimmte Gruppe, wie das laut einer, wie wir seit gestern wissen, unfehlbaren Zeitung im Büro der Frau Stadträtin geschehen ist. Sondern die Empfehlung war diejenige, die Schulung zu verbessern. Also keine Rede davon (Abg. Gerhard Kubik: Aber das stimmt doch einfach nicht!), dass man für eine ganz große Gruppe von Antragstellern einfach die Prüfungen de facto außer Kraft setzt! (Abg. Gerhard Kubik: Das stimmt doch nicht! Bringen Sie einen Beweis für Ihre Behauptungen! Das ist ja unerhört!)

 

Na ja, das ist von der „Kronen Zeitung“ geschrieben worden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und gestern ist hier der Herr Bürgermeister gestanden und hat gesagt, Selbstverständlich berichtet die „Kronen Zeitung“ keine unrichtigen Dinge. (Beifall bei der FPÖ.) Also gehe ich davon aus, dass es stimmt.

 

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass auch die Volksanwaltschaft natürlich den Vorschlag gemacht hat (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Von Ironie haben Sie noch nie etwas gehört!), auf dem Boden des Rechtsstaates zu bleiben, und dafür danke ich ihr! Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Dr. Stürzenbecher. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

13.03.16

Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Geschätzter Herr Präsident!

 

Nur noch eine Bemerkung zu dem mit der „Kronen Zeitung“: Von Ironie haben Sie noch nie etwas gehört. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Sie auch nicht! Sie wollen sagen ...) Aber Ironie verstehen, ist auch eine Sache der Intelligenz! Das nur eingangs erwähnt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Ich möchte jetzt nur zu zwei Themen kurz Stellung nehmen. Zur Kollegin Schwarz, die ich nicht unterbrechen wollte, schon gar nicht mit Besserwisserei, dass „Magistrat“ eben ein Maskulinum und nicht sächlich ist. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: ... was Sie zu sagen haben!) Also da wollte ich Sie nicht unterbrechen.

 

Aber ich teile Ihre Sorge um die Kinder und darüber, dass Kinder natürlich bestmöglich untergebracht werden müssen. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Man kann das auch Beckmesserei nennen!) Allerdings muss ich Ihnen eines schon sagen: Die MA 11 nimmt die Kinder nicht aus Jux und Tollerei ab, sondern wirklich nur dann, wenn eine echte Gefährdung gegeben ist. Die ist halt leider wirklich manchmal gegeben, und es wäre dann verantwortungslos, die Kinder dort zu lassen.

 

Was aber wirklich ein Missstand ist - aber da kann die MA 11 und kann auch die Stadt Wien nicht direkt etwas dafür -, ist, dass dann bei der Justiz die Gerichte oft sehr, sehr lange nicht entscheiden und dass dann auch die Gutachten so lang dauern. Da müsste man vielleicht einmal mit dem Justizminister sprechen, den

 

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