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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 89

 

Kindern und Jugendlichen beauftragt. Gleichzeitig versteht sie sich als Servicestelle für Familien und bietet ein umfassendes Beratungsgespräch.“ Wenn Eltern überfordert sind, sagen immer mehr, sie gehen nicht zur MA 11, weil sie Angst haben, dass ihnen die Kinder abgenommen werden. Wenn die MA 11 möchte, dass die Familien Hilfe bekommen, dann darf man die Eltern nicht gleich verurteilen.

 

Ich möchte wirklich bitten, passen Sie auf mit der Sprache, die Sie sprechen, seien Sie Partner für Familien und wenn ein Gericht und Menschen, die mit diesen Kindern dann arbeiten, sagen, sie müssen wieder irgendwie zurück in die Familien oder die Eltern sind nicht schuld, dann verzögern Sie es bitte nicht zwei Jahre! - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und von StRin Ursula Schweiger-Stenzel.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Fürnkranz. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

12.50.51

Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ)|: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen und Zuschauer auf der Galerie wie auch am Computer zu Hause!

 

Die Volksanwaltschaft ist für mich eine der interessantesten Einrichtungen, die wir in unserer Demokratie haben. Ich möchte mich daher ganz herzlich, so wie alle anderen, für ihre Arbeit bedanken! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich möchte aber auch aus meinem Herzen keine Mördergrube machen. Die Berichte, die wir hier bekommen, sind sehr interessant zu lesen. Teilweise handelt es sich um schier unglaubliche Geschichten, die Herzmanovsky-Orlando nicht besser hätte erfinden können. Aber eigentlich bin ich durchaus auch ein Fan der amtswegigen Prüfungstätigkeit der Volksanwaltschaft, beginnend mit dem legendären Fall, wo sich ein Volksanwalt mit dem Stauproblem bei der Westeinfahrt beschäftigt hat, was doch erstaunliche Missstände zutage gefördert hat und sich vielleicht auch ein bisschen auf die weitere Vorgangsweise positiv ausgewirkt hat. Ich persönlich habe den Eindruck, dass es schon wieder Zeit wäre, Staubildungen amtswegig zu behandeln, und zwar diesmal nicht solche, die durch Unvermögen bestimmter Personen ausgelöst werden, sondern solche, die absichtlich herbeigeführt werden, um die Autofahrer zu sekkieren. Aber das ist vielleicht auch teilweise eher eine Aufgabe der politischen Opposition als der Volksanwältin.

 

Einen Fall haben wir aber gesehen. Gerade vorhin hat Kollege Kräuter wortgewaltig an uns alle appelliert, doch bitte endlich dieses Problem des Liftes am Stephansplatz anzugehen. Da muss ich schon sagen, das ist tatsächlich ein ganz wesentlicher Punkt, der auch vollkommen unverständlich ist. Denn im Grunde genommen gibt es einen Fünf-Parteien-Konsens, dass dort ein Lift hin soll. Wir erinnern uns, Rot-Grün hat heuer im März eine Bilanz gezogen, 100 Tage, und dort die Erfolge verkauft, die Rot-Grün angeblich erzielt hat. Dabei war einer der Punkte die Neugestaltung des Stephansplatzes mit einem behindertengerechten Lift, im März als Erfolg verkauft. Der Volksanwalt stellt fest, es geschieht nicht, kritisiert das wortreich, macht ein eigenes Protestpicknick mit Behindertenverbänden, unter anderem auch mit dem Behindertenanwalt Buchinger. Letzterer stellt fest, dass es sogar rechtswidrig ist, auf diesen Lift zu verzichten. Trotzdem geschieht nichts, weil die Wiener Linien nicht wollen. Bekanntlich sind die Wiener Linien wichtiger als die Koalition, wichtiger als das ganze Rathaus und wichtiger als die Volksanwaltschaft! Die Wiener Linien sind der Staat im Staat! So kann es nicht weitergehen, meine Damen und Herren! Ich sage vor allen Dingen an die Adresse der leider relativ spärlich anwesenden Sozialdemokraten, lassen Sie sich nicht von Ihrer eigenen Organisation auf der Nase herumtanzen! Wenn es einen politischen Konsens gibt, dass wir einen Lift haben wollen, kann es nicht sein, dass eine Organisation, die zu 100 Prozent im Besitz der Stadt steht, einfach sagt, das macht sie trotzdem nicht! So kann es nicht weitergehen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wie gesagt, danke, dass sich die Volksanwaltschaft amtswegig mit dieser Angelegenheit beschäftigt hat.

 

Ich möchte mich jetzt aber, weil der Antrag von den NEOS gekommen ist, auch ein wenig mit der Frage der Kompetenzabgrenzung ganz allgemein beschäftigen, was doch ein bisschen komplizierter ist. Selbstverständlich sind wir grundsätzlich dafür, dass die Kompetenzen auf die ausgegliederten Gesellschaften ausgeweitet werden. Deswegen werden wir diesem Antrag auch zustimmen. Ich möchte aber anmerken, dass die Sache verfassungsrechtlich nicht ganz so einfach ist, wie es auf den ersten Blick ausschaut. Die Kompetenzen der Volksanwaltschaft sind im Art. 148a beziehungsweise im konkreten Fall für die Landesbereiche im Art. 148i des Bundes-Verfassungsgesetzes geregelt. Jetzt ist es leider, sage ich, inzwischen ausjudiziert, dass es auf Bundesebene nicht möglich ist, ausgegliederte Gesellschaften ohne Weiteres zu prüfen, weil man den Begriff der Verwaltung, auf den sich die Prüfungskompetenz bezieht, restriktiv auslegt. Es gibt im Art. 148i die Möglichkeit für Landtage, diese Kompetenzen ebenfalls auf die Landesverwaltung auszuweiten. Nur dann, wenn man davon ausgeht, dass der Verwaltungsbegriff im Bund und im Land ein unterschiedlicher ist, was theoretisch möglich, aber doch relativ unwahrscheinlich ist, könnte man einen solchen einfachlandesgesetzlichen Weg gehen, wie Sie ihn vorschlagen. Deswegen haben wir ein bisschen Bedenken, dass das in der Praxis machbar ist. Wichtiger wäre wahrscheinlich, es auf Bundesebene als in Art. 148a zu regeln, sodass die Volksanwälte auch in diesem Bereich ihren Interessen und ihrer Verpflichtung nachkommen können. - So viel zu diesem Thema.

 

Ich möchte mich ansonsten noch mit einem Themenkreis beschäftigen, der heute hier noch gar nicht angesprochen worden ist, nämlich mit dem groben Bereich Parkstrafen und den Hintergründen, die damit verbunden sind. Es gibt da einige Fälle, die die Volksanwälte abgehandelt haben. Einer davon ist durchaus in die Kategorie der Skurrilität einzureihen, nämlich, dass die Polizei einem Parksünder, den sie gerade wegen eines anderen Delikts eingesperrt hat, das Strafmandat nach Hause zustellt, nachdem er dann nicht bezahlt hat, ihm im Endeffekt sogar den Exekutor hinschickt und sich dieses ganze Knödel erst im Laufe der Zeit auflöst. Klingt skurril,

 

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