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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 89

 

gewerblicher Tätigkeit, die nur ein paar Tage oder Wochen dauert, eine spürbare Erleichterung. Gerade in Wien sind diese Pop-up Stores sehr beliebt. Daher wollen wir eine Erleichterung für diese Szene, die eben sehr aktiv ist in dieser Stadt.

 

Vielleicht zum Abschluss. Was ich mir wünsche und woran wir arbeiten und wo wir auch Vorschläge dem Bund gebracht haben, ist: Wir wollen beraten statt bestrafen. Unser Ziel ist nicht, dass wir die Unternehmer bestrafen. Unser Ziel ist, dass wir ein gutes, friktionsfreies Zusammenleben zwischen Wirtschaft und Arbeit haben und möglichst viel Freiheit für die wirtschaftliche Entwicklung. Da wollen wir nicht strafen, sondern da wollen wir beraten.

 

Jetzt können wir das nicht, jetzt sind wir gezwungen anzuzeigen auf Grund der gewerberechtlichen Bestimmungen des Bundes. Wir haben uns deswegen bei den Diskussionen mit dem Bund sehr stark gemacht für eine Änderung, nämlich dahin gehend, dass wir von einer Strafe absehen können, wenn innerhalb einer gewissen Frist das Unternehmen den Mangel behebt.

 

Um es konkret zu sagen, für die, die nicht so im Thema drinnen sind: Wenn ein Elektrobefund fehlt, dann wollen wir mit Beratung erreichen, dass wir ihn bekommen innerhalb von zwei Wochen. Wenn derjenige innerhalb von zwei Wochen den Elektrobefund nachbringt, ist das gescheiter, als wenn er eine Strafe zahlen muss. Und genau das wollen wir in Zukunft machen dürfen. Dazu brauchen wir aber eine entsprechende Änderung im Bund, und an der arbeiten wir. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr.

 

10.15.06†Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely - Frage|

Wir kommen zur letzten Anfrage der heutigen Fragestunde (FSP - 02953-2016/0001 - KNE/LM). Sie wird von Herrn Abg. Ornig gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen gerichtet. (In der 15a-Vereinbarung über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine geringfügige Staffelung der Beträge für minderjährige Kinder vorgesehen. Wien hat bei der Umsetzung der Mindestsicherung auf eine Staffelung der Beträge verzichtet. Zudem zahlt Wien bundesweit den höchsten Satz pro Kind aus. Insgesamt begünstigt die Wiener Mindestsicherung kinderreiche Familien überproportional. Diese Regelung ist unfair, schließlich bekommen Angestellte und Selbstständige auch kein höheres Gehalt bzw. haben ein höheres Einkommen, nur weil sie mehr Kinder haben. Eine solche Regelung mindert daher die Unterstützung in der Bevölkerung für die Mindestsicherung. Für welche Art von Regelung im Sinne einer Staffelung der Mindestsicherungsbeträge für Kinder setzen Sie sich bei den laufenden Verhandlungen zur Reform der Mindestsicherung ein?)

 

Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Danke. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Antragsteller!

 

Sie beschreiben, dass in der 15a-Vereinbarung für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung eine geringfügige Staffelung für die minderjährigen Kinder vorgesehen ist und fragen mich, warum das in Wien nicht umgesetzt ist und welche Vorschläge es von meiner Seite für eine Staffelung gibt.

 

Die 15a-Vereinbarung zur Mindestsicherung, die im Jahr 2010 beschlossen wurde, sieht ein Verschlechterungsverbot vor. Dies hat auch dazu geführt, dass wir die ursprüngliche Regel, die in der Sozialhilfe in Wien war, nämlich, dass es hier keine Kinderstaffelung gegeben hat, so übernommen haben. Das war die Situation auch in sechs von neun Bundesländern, die das so übernommen haben. Die Staffelung gab es, weil es eben drei Bundesländer gab, wo die Staffelung schon in der alten Sozialhilfe die Regel war.

 

Das heißt, eine Kinderstaffelung umzusetzen, wäre rechtswidrig gewesen, weil es der 15a-Vereinbarung widersprochen hätte. Jetzt lasse ich einmal die Tatsache außer Acht, dass Rechtswidrigkeiten im Moment offenbar manche Länder nicht davor zurückschrecken lassen, Veränderungen vorzunehmen. Viele Änderungen, die in Oberösterreich in den letzten Monaten gemacht wurden, waren nämlich einfach rechtswidrig. Ich spreche da gar nicht über die Verfassungswidrigkeit, sondern nur über die Rechtswidrigkeit im Vergleich zur 15a-Vereinbarung.

 

Ich finde, dass es wichtig ist, dass wir auch in Zukunft über diese Frage reden. Ich möchte nur zwei Dinge hier anführen.

 

Das Erste ist, dass ich den Vergleich, den Sie in Ihrer Frage anstellen, für einen Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen halte. Denn die Frage, ob jemand, der angestellt ist oder selbstständig ist, mehr verdient, wenn er mehr Kinder hat, ist, wie Sie richtig schreiben, zu verneinen. Aber die Mindestsicherung hat ja hier eine ganz andere Aufgabe. Wir haben eben Menschen, die verdienen oder die Arbeitslosengeld bekommen, die dann, wenn das dritte Kind kommt, eben hier eine Ergänzungsleistung bekommen.

 

Daher hinkt der Vergleich. Ich höre das auch immer aus dem Bereich der Arbeitslosenunterstützung: Wieso beträgt dort der Kinderzuschlag nur ein paar Euro, während die Kindermindestsicherung so hoch ist? Weil es eben eine Mindestsicherung für einen kleinen Menschen ist. Und das sind einfach unterschiedliche Systeme, wo dieser Vergleich nicht stimmt. Und ich sage noch einmal: Das führt eben dazu, dass Menschen, die auch arbeiten, die zwei, drei oder vier Kinder haben, neben ihrem Arbeitseinkommen, wenn das vierte Kind kommt, dann Mindestsicherung bekommen.

 

Ich halte es dem Grunde nach für nicht sachgerecht, dass man umso mehr Geld bekommt, je mehr Kinder man hat, in gar keinem System. Ich verweise hier auf die derzeit gültige Regel der Familienbeihilfe, die 2001 in der schwarz-blauen Koalition von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde. Damals ist man nämlich abgegangen von dem jahrzehntelangen Prinzip, jedes Kind ist gleich viel wert, und es wurde eine progressive Kinderstaffel, die - das ist geltende Rechtslage - dazu führte, dass man ab dem zweiten Kind für jedes Kind, auch schon für das erste, um 6,90 EUR mehr bekommt.

 

Und - das soll man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, weil wir diese Diskussion ja gestern schon geführt haben, heute weiter führen werden - bei sieben oder mehr Kindern, gibt es auf Grund dieser Regel, die

 

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