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Landtag, 8. Sitzung vom 30.06.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 64

 

ist! – Herzlichen Dank für die Zustimmung zu diesem Bericht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Wir kommen zur Abstimmung. 14.46.20Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Naturschutzbericht 2015 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich kann die Einstimmigkeit feststellen.

 

Es liegt ein Beschlussantrag der Landtagsabgeordneten Erich Valentin, Gerhard Kubik, Mag. Nina Abrahamczik, Mag. Gerhard Spitzer, Mag. Josef Taucher sowie Mag. Rüdiger Maresch und Dr. Jennifer Kickert betreffend die Änderung der Bestimmungen zur Baumhaftung im ABGB und im Forstgesetz. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Ich kann hier die Mehrstimmigkeit feststellen, und zwar ist dieser Antrag gegen die Stimmen der ÖVP mit den Stimmen der NEOS, der Freiheitlichen, der SPÖ und der GRÜNEN angenommen.

 

14.48.00Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 - 39. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994 - 51. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 48. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Personalvertretungsgesetz - 23. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz - 17. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz und das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz - 4. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz geändert werden – Dienstrechtsnovelle 2016.

 

Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, und ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

14.48.25

Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Widerspruch erhoben? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann werde ich so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Wiederkehr. Ich bitte darum.

 

14.48.52

Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS)|: Vielen Dank. – Sehr verehrte Damen und Herren!

 

Vorweg sei gesagt, dass wir die Novellierung unterstützen. In groben Zügen gesagt, sind darin zwei recht wichtige Änderungsbereiche erfasst, und zwar geht es einerseits um die Änderung des Kündigungsschutzes, der auch unseres Erachtens auf die Gruppen, die in der Reform vorgesehen sind, ausgeweitet werden sollte, und andererseits um die Elternkarenz, die ausgeweitet wird. Das sind zwei wichtige Punkte, bei denen man hier nachzieht.

 

Viele andere Änderungen sind eher unerfreulich, und zwar deshalb, weil sich gezeigt hat, dass der frühere Gesetzesentwurf zur Dienstordnung legistisch etwas fehlerhaft war und deswegen sehr viel nachgebessert werden musste. Das kann in ein, zwei Fällen schon einmal passieren, ich frage mich nur, wenn das schon bei einer so kleinen Reform passiert, wie es dann im Herbst mit der großen Verwaltungsreform und Dienstrechtsreform ausschauen wird! Im Hinblick darauf wünschen wir uns, dass man sich diesmal wirklich im Vorhinein genau überlegt, welche legistischen Änderungen jeweils nötig sind!

 

Wir sind insgesamt – wie schon heute und gestern mehrmals gesagt – sehr gespannt auf die bevorstehende größere Personalreform. Diese ist in Form einer Dienstrechtsreform unseres Erachtens längst ausständig. Andererseits ist natürlich auch die Verwaltungsreform längst ausständig, und ich bin gespannt, was in diesem Zusammenhang über den Sommer herauskommt!

 

Wir würden Ihnen gerne über den Sommer noch etwas mitgeben, und zwar Reformpakete im Bereich Pensionen. Ich glaube, das ist ein sehr dringliches Thema, befürchte aber, dass dieses im Rahmen der Personalreform wenig Beachtung finden wird, und daher mein Wunsch, Ihnen das schon über den Sommer mitzugeben.

 

Einerseits geht es um das Thema Ruhestandsversetzungen ab 55. Darüber hatten wir ja schon in der Früh eine Diskussion mit Lhptm Häupl, dass das auf Bundesebene weitaus strenger geregelt ist als auf Wien-Ebene und dass heutzutage eine Frühpensionierung mit 55 einfach viel zu früh ist. Daher stellen wir den Antrag auf Streichung von § 68a der Dienstordnung, dass man mit 55 fast ohne Abschläge, wenn kein Bedarf mehr besteht, in Pension gehen kann.

 

Zweitens geht es um das Thema der Umstellung des Pensionskontos, dass man das so wie auf Bundesebene schon früher anpasst und nicht erst 2042. Diese Diskussion hatten wir in diesem Hause eh schon recht häufig, weshalb ich sie heute auslasse und nur den Antrag dazu einbringe.

 

Drittens geht es um das Bezügebegrenzungsgesetz, welches unseres Erachtens nach hier auf Landesebene nicht ausgiebig genug beziehungsweise nicht intensiv genug umgesetzt worden ist.

 

Diese drei Beschlussanträge bringen wir zur sofortigen Abstimmung ein und geben sie quasi für die Sommerpause mit. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Schütz. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 

14.52.21

Abg. Angela Schütz (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Stadträtin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Landtages! Liebe Zuhörer vor dem Fernsehschirm!

 

Zuallererst möchte ich zum vorliegenden Entwurf der Dienstrechtsnovelle 2016 Folgendes feststellen: Diese Korrekturen und Bereinigung von Missständen und die Beseitigung der Ungerechtigkeiten, die aus der Husch-Pfusch-Dienstrechtsnovelle 2015 entstanden sind, sind eine Bankrotterklärung der rot-grünen Koalition.

 

Im vergangenen Jahr hat nicht einmal Ihr Koalitionspartner zugestimmt! Und es war das ja wirklich ein fatales Signal an alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen: Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr wurden gar nicht mehr angerechnet, und auch das Gerichtsurteil des EuGH wurde nicht umgesetzt und angewandt, womit

 

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