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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 108 von 251

 

Containerdörfer oder Barackenlager. Diese sind wieder ohne Bewilligung an allen möglichen Orten möglich. So steht es in diesem Gesetz.

 

15 Jahre Barackenlager und Containerdörfer in Wien. Das ist die soziale Durchmischung. Was dabei herauskommt, sind Ghettos, Ihrer Willkür ausgesetzt, wo diese geschaffen werden. Neukölln lässt grüßen. Von Rot-Grün geschaffene Ghettos, verteilt auf die ganze Stadt, wo immer Sie das wollen. Das ist offenbar der Beginn der schrittweisen Entrechtung der Bürger, ausgesetzt der Willkür der rot-grünen Stadtregierung.

 

Meine Damen und Herren, nähere Details erklären Ihnen weiterhin meine Nachredner. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Mag. Kowarik.

 

21.20.44

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Herr Präsident! Herr Berichterstatter, oder auch nicht! Meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Josef Taucher: Wir sind sprachlos!)

 

Ihre Sprachlosigkeit haben Sie schon unter Beweis gestellt, nachdem nur die Freiheitlichen reden. Es soll so sein.

 

Wir reden über ein Gesetzesvorhaben, das schon ein bisschen erörtert wurde, ein bisschen etwas ist schon gesagt worden, aber vor allem über ein Gesetzesvorhaben, das derartig intensiv in Grundrechte eingreift, dass man gar nicht lange genug darüber reden kann. Es ist auch bezeichnend, dass wir heute, bei dieser Sitzung, dieses Gesetzesvorhaben behandeln, wo wir ein paar Postnummern davor, allerdings erfreulicherweise einstimmig, doch wieder eine Novellierung unseres Verwaltungsgerichtsgesetzes verabschiedet haben. Es zeigt sich irgendwie, wie schwer sich Rot-Grün und dieses Land mit Rechtsmittelverfahren, mit Grundrechtsschutz und mit entsprechenden gesetzlichen Novellen tun, weil, was ich nur kurz angemerkt habe, dieses Verwaltungsgerichtsgesetz, das wir beschlossen haben, wurde schon mehrmals novelliert und auch schon mehrmals vom Verfassungsgerichtshof gehoben. In so einer Sitzung passt es dann gut dazu, leider Gottes, muss man fast sagen, dass dieses Gesetzesvorhaben dann auf der Tagesordnung steht und heute von uns behandelt wird.

 

Bevor ich zum inhaltlichen Teil komme, ein bisschen etwas über die formelle Gesetzeswerdung. Wir haben schon gehört, das Ganze ist ein Initiativantrag. Die Abgeordneten Stürzenbecher, Deutsch, Niedermühlbichler und Novak sowie Chorherr und Ellensohn haben diesen Initiativantrag unterschrieben und eingebracht. So weit, so gut und so zulässig, keine Frage. Das ist selbstverständlich das wesentliche Recht eines jeden Abgeordneten, eine Gesetzesinitiative zu setzen.

 

Interessant war, ich war selber nicht im Ausschuss, aber ich habe es mir sehr wohl berichten lassen, und ich hätte auch dort sein können, also ist es kein Geheimnis, mir das zu erzählen, dass die Kollegen meiner Fraktion, die im Ausschuss vertreten sind, dort vor allem mit Beamten diskutiert und diese das Gesetzesvorhaben verteidigt haben, wie ich gehört habe. Es wurde heute, glaube ich, schon zitiert. Vom Kollegen Stürzenbecher wurde gesagt: „Jetzt reicht es dann. Das, was noch zu verhandeln ist, wird in der Landtagssitzung verhandelt.“ - Das machen wir gerade und werden wir auch noch weiterhin machen.

 

Nur eines möchte ich schon anmerken, meine Damen und Herren, es ist nicht ganz unproblematisch, was Sie hier machen. Wenn es tatsächlich so ist - ich weiß es ja nicht -, dass nicht die Abgeordneten dieses Gesetz geschrieben haben, sondern dass sie in diesem Zusammenhang auf den Magistrat zurückgegriffen haben, ist das nicht so einfach und ist das nicht so ohne Probleme, meine Damen und Herren! Lesen Sie sich einmal das Parteiengesetz durch! (Abg. Armin Blind: Parteienfinanzierung!) Das ist sicher eine Leistung, die Sie womöglich bekommen. Ich weiß es ja nicht, ich war nicht dabei. Ich habe das Gesetz nicht geschrieben. Ich habe schon einmal ein Gesetz geschrieben. Das ist ausgesprochen mühsam. Das weiß ich. Ich bin auch kein Legist, bin eher Zivilrechtler. Aber ich habe es mir angetan und habe es versucht. Ich bezweifle es, weiß es aber nicht. Vielleicht werden Sie uns dann noch Auskunft darüber geben, wer dieses Gesetzes wirklich geschrieben hat.

 

Es gibt da zwei Aspekte, wie gesagt. Der eine ist, wenn es … (Abg. Armin Blind: Der Herr Deutsch wahrscheinlich!) - Man weiß nicht, wer es wirklich geschrieben hat. Ich weiß es nicht. - Wenn der Magistrat seine Kräfte zur Verfügung gestellt hat, seine Mitarbeiter es geschrieben haben, dann ist das … (Abg. Mag. Muna Duzdar: Das ist die Regierungsvorlage der SPÖ!) - Passen Sie auf, ich komme schon dazu! Das ist ein guter Hinweis. Regierungsvorlage ist der Unterschied dazu. (Abg. Armin Bind zu Abg. Mag. Muna Duzdar: Frau Kollegin, die SPÖ und die Stadt Wien sind nicht das Gleiche! Das ist ein landläufiger Irrtum bei euch!) - Dann muss das wohl in Zukunft auch für alle Abgeordneten der Opposition gelten. Ich bin neugierig. Ich werde vielleicht einmal den Herrn Magistratsdirektor fragen, wie das ist, wenn die Freiheitlichen das nächste Gesetzesvorhaben einbringen, ob uns dann der Verfassungsdienst oder wer auch immer, der Magistrat, zur Verfügung steht. Das würde mich durchaus interessieren, was der Magistrat zu unseren Gesetzesvorhaben - wir haben sicher etwas vor - sagt, was die Spezialisten der Legistikabteilung sagen, und so weiter, und so fort. Ich bin neugierig, was dann wirklich dabei herauskommt. In diesem Fall, wenn es so war, sagen Sie es mir bitte. Offensichtlich war es so, sonst hätten im Ausschuss nicht vor allem die Beamten sozusagen das Gesetz verteidigt und mit unseren Spezialisten im Bauausschuss diskutiert. Also, dann ist es womöglich nur gerecht, aus sozusagen einem recht einfachen Denken heraus, dass das natürlich jede Fraktion kriegen muss. (Abg. Armin Blind: Oder keine!) Das ist wohl nachvollziehbar. Wir werden schauen, was der Magistrat dazu sagt.

 

Einen zweiten Aspekt gibt es bei dem Fall auch noch. Das hat der Kollege Blind schon in einem Zwischenruf gesagt. Es ist schon auch ein bisschen heikel, Parteiengesetz, Parteienfinanzierungsgesetz. Sie sind hier, wenn Sie als Abgeordnete draufstehen, als Abgeordnete tätig, nicht die Stadt Wien und nicht der Magistrat. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich strikt zu trennen, meine Damen

 

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