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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 107 von 251

 

sondern bis zu 15 Jahre bestehen bleiben sollen. 15 Jahre Barackenlager und Containerdörfer in Wien. Da denke ich jetzt an meinen Vorredner, der den Kollegen Chorherr hoffentlich nicht auf eine Idee gebracht hat, dass sie vielleicht sogar noch wirklich am Ring aufgestellt werden. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das stört dann das Radeln!) Eine Baracke ist eben keine vorübergehende Einrichtung. 15 Jahre sind mehr als die ganze Schulpflicht. Sollen die Kinder, die jetzt nach Wien geflüchtet sind, Wien als moderne Barackensiedlung kennen lernen? Diese vorübergehenden Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sind keine Lösung der Zuwanderung, sondern ein Zeichen für das völlige Versagen der Zuwanderungspolitik in Wien!

 

Kennen Sie den Baracken-Effekt? Wir bleiben bei Baracke. Sehen Sie einmal nach, Wikipedia wieder einmal: „Unter dem Baracken-Effekt versteht man die Beobachtung, dass Provisorien meist länger in Betrieb bleiben, als zunächst geplant. Daher werden Sie bald zur Regel, können dann nicht mehr abgelöst werden und werden so zu Altlasten.“ - Soweit Wikipedia, Provisorien, die meist länger in Betrieb bleiben, als geplant.

 

Schlimm genug, dass hier einerseits ganz klar von einer vorübergehenden Einrichtung die Rede ist, wie es in der Überschrift dieses Gesetzes heißt, aber dass diese vorübergehende Einrichtung gleich 15 Jahre bestehen dürfen soll, ist der wahre Skandal daran! 15 Jahre sind wirklich nicht vorübergehend! 15 Jahre sind mehr als die ganze Schulzeit. 15 Jahre brauchen Sie, wenn Sie Ihre Kinder großziehen, bevor dann mit 16 das Wahlrecht eintritt und sich die Kinder langsam selbstständig machen. Nach 15 Jahren ist ein durchschnittliches Auto mehr oder weniger am Ende. Nach 15 Jahren muss selbst ein solides Haus meistens teilsaniert werden. Und was ist mit einem Container? Haben Sie schon einmal einen Baustellencontainer gesehen, wie er nach 15 Jahren aussieht? Er ist nach 3 Jahren schon rostig und unansehnlich. Jetzt stellen Sie sich diese Dinge einmal vor, wie das aussieht. Und das soll ernsthaft ganze 15 Jahre stehen bleiben?

 

Und was machen Sie, wenn 15 Jahre um sind? Lackieren wir sie dann? Schmeißen wir sie weg? Kaufen wir neue? Eine neue Gesetzesnovelle? Eine Verlängerung? Wieder 5 Jahre? Wieder 10 Jahre? So kann es nicht gehen! Was machen wir mit den Baracken? Reißen wir sie einfach weg? Bauen wir wieder neue? Wir werden sehen. Gott sei Dank ist das dann nicht mehr in Ihrem Entscheidungsfeld! Oder machen Sie es, wie es der typische Wiener ohnehin gewohnt ist? Ändern Sie dann das Gesetz, damit die armen Bewohner auch den Rest ihres Lebens in Containern verbringen können? Das ist eben der Baracken-Effekt: „Die Beobachtung, dass Provisorien meist länger in Betrieb bleiben, als zunächst geplant. Daher werden Sie bald zur Regel, können dann nicht mehr abgelöst werden und werden so zu Altlasten.“

 

Bauen ohne Flächenwidmung. Hier darf jederzeit ohne Bewilligung ein Containerdorf gebaut werden. Das kann in Parks, in Kleingärten, an öffentlichen Plätzen, in großen Innenhöfen von Gemeindebauten, auf der Donauinsel, in der Lobau, am Wienerberg, in Oberlaa, im Prater, einfach überall sein. Sie haben sich alle Möglichkeiten offengelassen. Die Widmung ist egal. Denn in diesem Gesetz steht ausdrücklich in Abs. 2: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. - Und dieses Gesetz heißt Wiener Bauordnung. Diese ist fast 150 Paragraphen lang. Zusätzlich gibt es noch einen ganzen Schippel an Nebengesetzen und Verordnungen. Eine der Bestimmungen dieses Gesetzes ist die Flächenwidmung. Aber genau diese Widmung ist egal, wenn es um dieses neue Gesetz geht. Denn in diesem Gesetz steht ausdrücklich in Abs. 2: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht.

 

Was ist nun diese Flächenwidmung, die hier nicht gilt? Welche Bedeutung hat diese Flächenwidmung für die Wienerinnen und Wiener? Die Flächenwidmung ist, vereinfacht gesagt, ein Plan oder ein Dokument, auf dem man sehen kann, was man bauen darf, was nicht, und wofür jede beliebige Fläche in ganz Österreich gedacht ist. Da sieht man zum Beispiel, ob und wie man auf einer bestimmten Fläche bauen darf oder ob man auf seinem Grundstück vielleicht nur ein Kleingartenhaus ohne größeren Wintergarten errichten darf, weil das dann verboten wäre. Dafür würde man als Wiener bestraft werden, wenn es für Wiener, und wieder einmal nicht für Zuwanderer, bestimmt ist. Oder man kann sehen, ob ein Gebiet besonders geschützt ist, wo man dann gar nichts hinbauen darf, zum Beispiel im Schutzgebiet Wald- oder Wiesengürtel. Damit sind zum Beispiel der Wienerwald oder der Lainzer Tiergarten gemeint. Nichts kann verschont bleiben.

 

Wieso ist das jetzt so wichtig? Weil Sie als Wienerin oder Wiener darauf vertrauen können, was in Ihrer Umgebung passiert. Wenn Sie in Ihrer Nähe einen Park haben, wenn Sie vor Ihrer Wohnung einen begrünten Innenhof haben, oder wenn Sie weiter draußen wohnen, wo es vielleicht schon Gärten gibt, dann können Sie grundsätzlich darauf vertrauen, dass das auch so bleibt. Wenn Sie nicht sicher sind, dann schauen Sie in diese Flächenwidmung oder bitten Sie einen Fachmann, das für Sie zu tun. Denn wenn dieser Park, dieser begrünte Innenhof oder dieser Garten in diesem Flächenwidmungsplan eingezeichnet, also gewidmet, ist, dann gilt das. Dann konnte bisher eigentlich nichts passieren. Das galt bisher für jeden. Ein Park bleibt dann ein Park, und ein Garten bleibt weiterhin ein Garten. Falls das geändert wird, hat jeder Bürger die Möglichkeit, dagegen Einwände zu erheben. Das ist Ihr Bürgerrecht. Zumindest bis heute ist es Ihr Bürgerrecht. Denn mit diesem Gesetz soll alles anders werden, soll dieses Bürgerrecht ausgehebelt werden. Denn in diesem Gesetz steht ausdrücklich in Abs. 2: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. - Das heißt, auch die Widmung ist dann egal. Ein Park ist dann nicht mehr ein Park, Ihr begrünter Innenhof ist dann nicht mehr nur ein begrünter Innenhof, und ein Garten ist nicht nur ein Garten. All diese Flächen sind nach diesem Gesetz plötzlich mögliche Grundstücke für Wohncontainer oder Baracken. Hier steht es ausdrücklich drinnen, und zwar in Abs. 2: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. - Keine Sorge, ganze Wohnhäuser haben Sie nicht zu befürchten, aber dafür

 

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