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Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 64

 

Beleidigtsein, aber schauen wir, wie es weitergeht. (Weitere Aufregung bei der FPÖ.)

 

Ich muss aber zum Geschäftsstück selber reden und möchte dazu nur sagen: Hier ist das zu vollziehen, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hat, nämlich dass für jemanden, der länger als ein Jahr Gefängnis hat und nicht wählen darf, das menschenrechtswidrig ist. Wir werden das umsetzen. Ich möchte aber auch noch richtigstellen, weil in dem einen oder anderen Medium gestanden ist, dass die SPÖ, aber auch die GRÜNEN das unbedingt wollen, dass Häftlinge in Zukunft wählen dürfen: Nein, das ist auf das sogenannte Frodl-Urteil zurückzuführen, und ich möchte hier jetzt nicht in Versuchung geraten, darüber zu befinden, welcher Partei hier in diesem Hohen Haus das am meisten nützen würde. Ich weiß es nicht. Aber jedenfalls ist es gut, dass wir diesen Antrag annehmen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Soeben haben wir auf der Galerie auch den Sohn unserer StRin Frauenberger entdeckt, ganz herzlich willkommen, lieber Pauli!

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Bitte, Frau Stadträtin.

 

16.10.04

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Das ist der zweite Reparaturantrag, wenn ich das so nennen darf. In unseren Diskussionen pflegen wir dieses Wort ja immer für unsere Gemeinderatswahlordnung. Dieser Schritt ist wichtig, damit wir die Wahlen gut vorbereiten können. In der Diskussion, denke ich mir, waren sich alle Fraktionen einig. Deswegen mache ich hier auch schon wieder Schluss und bitte eben um Zustimmung.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.

 

16.11.00Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage und ich darf jene Damen und Herren des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, bitten, die Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Daher bitte ich die Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz nunmehr in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

16.11.25Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien, das Gesetz über die Durchführung von Volksabstimmungen hinsichtlich der Frist für Wahlkarten geändert wird. Die Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Bitte, Frau Stadträtin!

 

16.11.46

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Bitte, Herr Abgeordneter!

 

16.12.07

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Dann auch in aller Kürze, nachdem wir uns am Ende eines demokratiepolitischen Trauerspiels befinden, in dem die SPÖ alle zur Verfügung stehenden Mittel, seien es demokratische, seien es undemokratische, eingesetzt hat, um zu gewinnen. Dies auch den jungen Falken und den jungen KollegInnen der SozialdemokratInnen gesagt, die sich bitte demokratiepolitisch zumindest kein Vorbild an ihrer Mutterpartei nehmen sollen! Ansonsten danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei GRÜNEN, ÖVP und FPÖ. – Aufregung bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

16.12.44

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren!

 

Zu guter Letzt noch ein Initiativantrag, den ich ursprünglich eingebracht habe und der gemeinsam die Briefwahlnachfrist ändern hätte sollen, nicht nur in der Gemeindewahlordnung, sondern auch im Volksabstimmungsgesetz. Wir haben schon gehört, die SPÖ hat es aus besagten Gründen vorgezogen, das getrennt abzustimmen. Übrig geblieben von meinem Initiativantrag ist dann eben das, was jetzt vorliegt. Der Abänderungsantrag, der gestern, glaube ich, war es, im Ausschuss einstimmig angenommen wurde, beschränkt nunmehr diesen Initiativantrag nur mehr auf die Regelungen des Volksabstimmungsgesetzes. Auch hier wird jetzt die Neuregelung hinsichtlich der Briefwahlnachfrist durchgezogen. Ich freue mich, dass ein Initiativantrag von mir Gesetz wird. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dr Stürzenbecher. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

16.13.45

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Hier zum Akt ist zu sagen, dass das durchaus eine sinnvolle Vorgangsweise ist, dass wir jetzt auch beim Volksabstimmungsgesetz diese Fristen verkürzen und das auch ein kleiner Beweis dafür ist, dass Anträge von Seiten der Opposition bis hin in den Landtag kommen können und, wie ich hoffe, einstimmig beschlossen werden. (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.)

 

Und zu dem, was Kollege Margulies außerhalb des Aktes zu den jungen Falken gesagt hat, die es jetzt noch hören können: Die Sozialdemokratie hat in Österreich die Demokratie maßgeblich erkämpft ... (Aufregung bei Abg Mag Rüdiger Maresch und der FPÖ.) Das Hauptprinzip ist auf die Demokratie verpflichtet und so wird es auch in der Zukunft sein. In dem Sinn schließe ich meine Wortmeldung. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Weitere Aufregung bei der FPÖ.)

 

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