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Landtag, 35. Sitzung vom 27.11.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 62

 

Die Änderungen im Landwirtschaftskammergesetz sind teilweise notwendig. Ich möchte kurz darauf eingehen. Es sind teilweise Abänderungen einiger veralteter Begrifflichkeiten, wo zum Beispiel noch ein „Milchmeier“ erwähnt wird. Das ist in unserer Branche nicht mehr passend, nicht mehr zeitgemäß und in diesem Sinne auch auszubessern.

 

Veränderungen sollen auch im Bereich der Anpassung an europäische Vorschriften stattfinden, dass Angestellte aus dem EU-Raum und nicht nur aus Österreich, wie es bis jetzt noch verankert ist, in der Wiener Landwirtschaftskammer beschäftigt werden dürfen.

 

Ein weiterer Punkt ist die Schaffung einer Kontrollmöglichkeit bezüglich der Gebarung der Wiener Landwirtschaftskammer durch den Stadtrechnungshof, einerseits auf Aufforderung des Kontrollausschusses der Landwirtschaftskammer. Andererseits soll dem Stadtrechnungshof die Möglichkeit eingeräumt werden, aus eigener Initiative heraus eine Prüfung durchzuführen.

 

Eine weitere Anpassung ist dringend notwendig in Bezug auf das Wahlalter. Es wird angepasst an die Nationalratswahlordnung von 1992, die beinhaltet, ab dem 16. Lebensjahr aktiv wählen zu dürfen und ab dem 19. Lebensjahr passiv gewählt werden zu können.

 

Eine Chance wurde leider vertan, die Briefwahl einzubeziehen. Es gäbe älteren und gebrechlichen Menschen die Chance, das Wahlrecht auszuüben. Wir gehen davon aus, dass natürlich auch eine höhere Wahlbeteiligung hätte erzielt werden können.

 

Ich möchte mich bei der Wiener Landwirtschaftskammer, beim Direktor und bei seinem Team für die großartige Arbeit bedanken, die sie für unseren Berufsstand, für die Wiener Landwirtschaft, leisten. Diese kommt nicht nur den Mitgliedern zu Gute, sondern letztlich auch den Wienerinnen und Wienern durch die Gestaltung der landwirtschaftlichen Grünräume in der Großstadt, der Felder und Flure und nicht zuletzt der Weingärten.

 

Die nächste Post handelt auch noch von der Gestaltung der Weingärten. Nicht vergessen lassen möchte ich auch die Nahversorgung mit frischen Lebensmitteln. Es gibt kaum eine Großstadt der Welt, die sich mit frischen Lebensmitteln selbst versorgen kann. Meine Damen und Herren, auf unsere Stadtlandwirtschaft können wir stolz sein! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Aus Sicht der Landwirtschaftskammer darf ich mich bei der Stadt Wien und beim Büro der Frau Stadträtin herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Durch eine neue Ausgabe der Projekte könnten wir vielleicht wieder eine neue Möglichkeit finden, das Budget der Landwirtschaftskammer neu zu gestalten.

 

Es ist eine Vielzahl der Leistungen, die die Landwirtschaftskammer auch im Dienst der Stadt Wien verrichtet:

 

Zum Beispiel die Abwicklung der Berufsausbildung, die Facharbeiterausbildung und Meisterkursausbildung, beispielsweise auch für die Mitarbeiter der MA 42.

 

Fortbildung für die Betriebsführer ist ein Thema, das nicht nur im Eigeninteresse stattfindet, sondern teilweise auch eine Notwendigkeit für verschiedene Zertifizierungen ist.

 

Die Beratungen aller Betriebe im Bereich der Produktion und Unternehmensführung. Hier möchte ich besonders hervorheben, dass das heurige Jahr ein extrem schwieriges wirtschaftliches Jahr für die Gartenbaubetriebe in unserer Stadt war. Die Russlandkrise hat auch uns voll getroffen. Hier durch die Beratung eventuelle Einsparungspotenziale zu finden, ist ein wesentlicher Punkt der Wiener Landwirtschaftskammer.

 

Natürlich ist auch die Förderabwicklung ein Thema, ein viel diskutiertes, aber sehr wichtiges Thema, nämlich auch die Förderabwicklung für die Stadt Wien, zum Beispiel bei Umweltschutzförderungen, die von der Wiener Landwirtschaftskammer abgewickelt werden.

 

Nicht zuletzt erwähnen möchte ich wieder einmal das Projekt „Green Care“. Die Wiener Landwirtschaftskammer war hierfür für ganz Österreich Initiatorin. Ich freue mich, dass unser Antrag nächste Woche im Umweltausschuss abgehandelt wird, ich hoffe, positiv abgehandelt wird.

 

Ich möchte mit den Worten schließen, wir stimmen der Gesetzesänderung zu. - Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und von Abg Anton Mahdalik.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Holzmann. Ich ersuche ihn um seine Wortmeldung.

 

12.31.49

Abg Ernst Holzmann (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Landesrätin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren!

 

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass es eine notwendige Novellierung dieses Landwirtschaftskammergesetzes geben soll. Ich möchte nicht alles wiederholen, aber zwei Punkte, die noch nicht genannt wurden, möchte ich hier der Vollständigkeit halber noch aufzeigen.

 

Das eine betrifft die Auflagefrist des Wählerverzeichnisses, die von acht Tagen auf fünf Arbeitstage reduziert werden soll. Da geht es aber eigentlich nur darum, den ganzen Vorgang leichter und effektiver administrieren zu können. Man nimmt nur das Wochenende heraus.

 

Ein weiterer Punkt: Mein Vorredner hat kurz das Budget der Landwirtschaftskammer Wien angesprochen. Es ist ein Punkt in der Novellierung, der der Landwirtschaftskammer Wien ermöglichen soll, auch entgeltliche Beratungen vorzunehmen. Bisher stehen nur unentgeltliche Beratungen im Gesetz. Ich denke, das kann sich nur positiv auf das Budget der Wiener Landwirtschaftskammer auswirken.

 

Ansonsten weiß ich, die Freiheitliche Fraktion hat im Gemeinderatsausschuss zunächst nicht zugestimmt. Ich könnte mir vorstellen, wenn alle Unklarheiten beseitigt sind, dass das heute anders aussieht und wir im Sinne der Gemeinsamkeit einen gemeinsamen einstimmigen Beschluss fällen können. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.

 

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