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Landtag, 35. Sitzung vom 27.11.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 62

 

nur die Liste von 1997 eins zu eins abgeschrieben. Warum der Journalist dann darübergeschrieben hat, das ist die ab 2015 gültige Liste, weiß ich nicht. (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Das werden wir nie erfahren!) Sie wird auch 2015 gültig sein, aber man wird dann über Erweiterungen noch entsprechend reden. Das ist das eine.

 

Worum geht es konkret im Gesetz? In Wirklichkeit wurden auf Grund der Praxiserfahrungen einige Sachen geändert. So wurde zum Beispiel das bereits bestehende Verbot der Haltung von gefährlichen Wildtieren auch um die Begriffe des Erwerbs, der Verwahrung und der Zucht erweitert. Dies umfasst jetzt nicht nur den Erwerb im Geschäft, sondern durchaus auch die immer beliebter werdenden Käufe im Internet oder auf Tierbörsen. Es ist künftig auch völlig irrelevant, auf welche Art ich dieses Tier erwerbe. Das heißt, ich muss es nicht unbedingt kaufen, sondern auch diese Schlupflöcher, wie, ich habe es geschenkt bekommen, es wurde eingetauscht, ich habe es gefunden oder was auch immer, werden dann künftig nicht mehr gelten.

 

Der Begriff der Aufzucht von Hunden zur Steigerung der Aggressivität wird, weil es natürlich Sinn macht, erweitert auf das Verbot der Zucht von gefährlichen Wildtieren, weil es nicht nur gefährliche Hunde gibt, sondern durchaus auch, und das macht Sinn, andere Tiere, die in Wien gefährlich sein können.

 

Weiters geht es auch um die Einführung der Kennzeichnungspflicht für gefährliche Wildtiere durch die Tierhändlerinnen und Tierhändler. Da geht es einfach um eine lückenlose Erfassung. Ich will wissen, welche Tiere es bei uns gibt, wo sie herkommen und wohin sie gehen. Das wird relativ simpel mit einem Chip elektronisch zu erfassen sein, natürlich nur für die Tiere, wo es Sinn macht, also Säugetiere, Vögel, Reptilien. Bei Spinnen, die kleiner als der Chip sind, wird es wenig Sinn machen. Dafür gibt es dann die gesetzliche Meldepflicht.

 

Des Weiteren geht es auch um den Begriff des Hundeverbots oder der Abnahme wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit. Auch da wird der Begriff der Hunde generell aus dem zuerst zitierten Grund auf die Tiere erweitert. Die besagte Liste, die aus dem Jahr 1997 ist, habe ich schon angesprochen.

 

Nicht zuletzt, und das ist leider vermutlich auch wichtig und immer wichtiger, wird der Gesetzgeber auch durch die Erhöhung des diesbezüglichen Strafrahmens deutlich machen, dass es hier nicht etwa um ein Kavaliersdelikt, sondern wirklich um einen Verstoß gegen das Tierhaltegesetz geht. Der bisherige Strafrahmen von 3 500 beziehungsweise 14 000 EUR, je nach Stärke des Delikts, wird dann geändert auf künftig 5 000 bis 20 000 EUR, je nach Vergehen.

 

Also, alles in allem, Kolleginnen und Kollegen, eine Gesetzesänderung, die nötig ist, die wichtig ist, die Sinn macht und die künftig auch der Exekutive ihre Arbeit diesbezüglich erleichtern wird. Ich darf mich bei allen Fraktionen für die bereits signalisierte Einstimmigkeit dazu bedanken. - Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

12.24.40

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima|: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich freue mich, dass dieses Gesetz heute hier von Ihnen zum Beschluss erhoben wird. Auf ein paar wichtige Punkte möchte ich noch kurz eingehen, weil sie mir ein persönliches Anliegen sind:

 

Es war bisher in Wien so, dass es für die gefährlichen Tiere zwar ein Halteverbot, nicht aber ein Verkaufs- oder Erwerbsverbot gegeben hat. Das verschärfen wir jetzt. Es ist jetzt nicht mehr möglich, solche Tiere in Wien zu erwerben. Ich finde, das ist ein guter, sehr richtiger und wichtiger Schritt.

 

Der zweite Bereich, der mir sehr wichtig ist, auch angesichts der vielen Tiere, die wir in illegalen Verkäufen aufgreifen, ist, dass wir dann die Möglichkeit haben, für die Menschen, die das machen, künftig ein Tierhalteverbot zu verhängen.

 

Ich darf Sie noch um Zustimmung ersuchen und beende meinen kurzen Bericht hiermit.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Danke, Frau Berichterstatterin.

 

12.25.30Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke. Das ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier stelle ich die Einstimmigkeit fest. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig. Das Gesetz ist in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

12.26.00Wir kommen zu Postnummer 3. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landwirtschaftskammergesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. - Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.26.23

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesvorschlag.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. - Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Flicker. Ich ersuche ihn um seine Wortmeldung.

 

12.26.54

Abg Martin Flicker (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

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