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Landtag, 33. Sitzung vom 26.09.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 55

 

erhalten! – Wir legen großen Wert darauf, dass es einen diesbezüglichen Rechtsanspruch für Menschen gibt, wenn sie in eine Notsituation geraten. Wie wir alle wissen, können immer mehr Menschen von ihrer Arbeit und von ihrem Einkommen nicht mehr leben, und daher ist es wichtig, dass die Menschen entsprechende Rechte haben.

 

Insofern möchte ich mich herzlich für Ihre Arbeit bedanken und wünsche Ihnen allen weiterhin viel Kraft und Erfolg! (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Günther. Ich erteile es ihm.

 

11.03.57

Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Meine Herren Volksanwälte!

 

Ich kenne die Berichte der Volksanwaltschaft mit Unterbrechungen seit dem Jahr 1991. – Wenn man sich das im Laufe der Zeit ansieht, bemerkt man, dass es hier ständig Steigerungen gegeben hat. Der größte Sprung ist 2012/2013 gelungen, und zwar durch die Zuständigkeit für den Nationalen Aktionsplan Menschenrechte.

 

Ich darf noch einmal zur Statistik zurückgehen: Der Sprung im Jahr 2013 von 15 000 auf 20 000 Fälle ist gravierend und zeigt, wie intensiv die Rechtssicherheit unserer Bürger in der Volksanwaltschaft gesucht wird.

 

Interessant ist, dass in den Bereichen, wo Prüfverfahren eingerichtet werden, eine Steigerung von 7 000 auf 8 000 Fälle erfolgte, in den Bereichen, wo keine Prüfverfahren eingerichtet werden, aber um über 2 500 Fälle. – Das zeigt, dass die Volksanwaltschaft ganz deutlich beratend tätig ist, sodass Prüfverfahren gar nicht eingeleitet werden müssen. Das ist ein Beweis für die hohe Qualität der Tätigkeit der Volksanwaltschaft, und dafür sage ich herzlichen Dank, denn wenn keine Prüfverfahren eingerichtet werden müssen, dann ist auch die Verwaltung nicht einzubinden, sondern die Erledigung erfolgt im ersten Schritt. – Herzlichen Dank für diese wertvolle Tätigkeit!

 

Jetzt noch zu dem zweiten Bereich, der eingerichtet wurde: Insgesamt haben die Kommissionen – und es sind nur sechs Kommissionen, die Österreich-weit tätig sind – 530 Fälle behandelt, davon 465 im Zusammenhang mit der Unterbringung von Rechtsbrechern und 65 betreffend Polizeibereiche. – Etwas ist dazu festzustellen: Wenn ich mir Stellungnahmen des Innenministeriums, aber zum Teil auch des Justizministeriums ansehe, dann fällt mir auf, dass in diesen Stellungnahmen sehr häufig betreffend Fälle, hinsichtlich welcher die Volksanwaltschaft Fehler festgestellt hat, gesagt wird: Dazu haben wir keine Dokumentation, das war immer so, das brauchen wir nicht!

 

Teilweise hat sich das durch das Tätigwerden der Kommissionen intensiv verbessert, aber es ist trotzdem traurig, dass eine Dokumentation gerade in diesem Bereich oftmals nicht durchgeführt wird, denn Dokumentation ist einer der wichtigsten Punkte in diesem Zusammenhang, das sehen wir zum Beispiel auch im Bereich des Gesundheitswesens oder im Bereich des Schulwesens. Daher glaube ich, dass Dokumentation gerade betreffend den Bereich der Unterbringung von Menschen ganz besonders wichtig ist: Wenn wir uns nämlich die Pressemitteilungen der vergangenen Monate anschauen, dann stellen wir fest, dass es immer wieder in Einzelfällen – Gott sei Dank in Einzelfällen! – Fehler gegeben hat, die an sich nicht unterlaufen dürfen hätten, wenn eine ordnungsgemäße Dokumentation geführt worden wäre. – Diesbezüglich ist den Kommissionen des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte wirklich ein großes Lob auszusprechen, weil sie ihre Tätigkeit sehr konzentriert und sehr ordentlich durchführen.

 

Ich habe auch noch gehört, dass vorgestern eine große Veranstaltung bei der Volksanwaltschaft stattgefunden hat und die Volksanwaltschaft für Jugendliche und auch für andere Gruppen geöffnet wurde. Es ist sehr erfreulich, dass nun auch Jugendgruppen zum Bereich der Volksanwaltschaft gehören und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihrer entsprechenden Tätigkeit nachgehen, damit man sieht, wo Rechtssicherheit für Österreichs Bürger und Bürgerinnen gewährleistet wird. Ich glaube, nach außen zu gehen, was die Volksanwaltschaft ja auch mit ihren Sprechtagen und Sprechstunden über das ganze Jahr hinweg praktiziert, ist sehr wichtig, um der Bevölkerung zu zeigen, dass es eine Einrichtung gibt, die für die individuelle Rechtssicherheit und das individuelle Rechtsempfinden der Menschen Verständnis hat und die sich in der Verwaltung dafür einsetzt.

 

Meine beiden Vorrednerinnen haben schon auf Einzelfälle aus Wien hingewiesen, ich glaube nicht, dass man diese wiederholen muss. Erfreulich dabei ist, dass häufig – manchmal mit Zeitverzögerung, aber doch – die Vorschläge der Volksanwaltschaft auch in der Verwaltung aufgenommen werden und zu Änderungen in der Verwaltung führen. Das sollte, wenn es möglich wäre, noch öfter geschehen, aber die Schritte sind im Großen und Ganzen gut.

 

Ich möchte noch hinzufügen: In all den Berichten, die ich kenne, hat die Volksanwaltschaft beklagt, dass sie zum Beispiel die ÖBB nicht prüfen kann und dass sie die Wiener Linien nur manchmal auf freiwilliger Basis prüfen kann, was jedoch auf Grund des Datenschutzes nicht wirklich eine Prüfmöglichkeit eröffnet. Es gibt jetzt bei den ÖBB eine neue Aufsichtsratsvorsitzende, die ehemalige Finanzstadträtin der Stadt Wien, die sich damals auch nicht dafür eingesetzt hat, dass die Volksanwaltschaft im Bereich des öffentlichen Verkehrs prüfen kann. Aber vielleicht sieht sie jetzt als Aufsichtsratsvorsitzende der ÖBB eine Möglichkeit, dort etwas zu ändern! Und es gibt dort auch einen Generaldirektor, der an seiner Öffentlichkeitsarbeit sehr interessiert ist. – Ich glaube, ein Schritt in Richtung dieser Prüfmöglichkeit im Interesse der Benützer des öffentlichen Verkehrs beziehungsweise der ÖBB wäre auch für den durchaus erfolgreichen Generaldirektor ein richtiger Schritt in seinem Interesse!

 

Zum Schluss bleibt mir nur noch das, was meine Vorrednerinnen auch schon getan haben: Ich darf mich bei den Damen und Herren und vor allem bei den Mitarbeitern der Volksanwaltschaft, die täglich damit befasst sind – und bei 20 000 Fällen sieht man, wie viel das ist! –, die mit den Bürgern in Kontakt treten und sich der Sorgen der Menschen annehmen und alles dann so weiter

 

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