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Landtag, 33. Sitzung vom 26.09.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 55

 

09.00.44(Beginn um 9 Uhr.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich eröffne die 33. Sitzung des Wiener Landtages.

 

09.01.00Entschuldigt sind Abg Ekkamp, Abg Mag Kowarik, Abg Kubik, Abg Lindenmayr, Abg Mahdalik, Abg Mag Maresch, Abg Dr Mayer, Abg Nepp, Abg Stark, Abg Dipl-Ing Stiftner, Abg Woller. Frau Abg Dr Kickert ist ab 12 Uhr verhindert und die Dritte Präsidentin, sollte die Sitzung heute länger dauern, was ich nicht annehme, ist ab dem Abend verhindert.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor wir zur Fragestunde kommen, darf ich noch kurz einleitend in Erinnerung rufen, der letzte Landtag am 30. Juni 2014, der phasenweise doch etwas turbulent verlaufen ist, hat dazu geführt, dass zwei Verlangen nach einem Ordnungsruf gestellt wurden, der eine Ordnungsruf von Dipl-Ing Schicker an Mag Dr Alfred Wansch wegen des Verwendens des Ausdrucks „Zwangsherrschaft“ in seiner Rede, offenbar zur Verstärkung seiner Meinung, der Herr Abg Nepp an Dipl-Ing Schicker wegen seines Einwandes „Sie müssen bei Ihrer Vergangenheit besonders ruhig sein!“

 

Nach gründlichem Studium des Protokolls kann ich erstens feststellen, und ich bitte, das auch so zur Kenntnis zu nehmen, dass die Ausdrucksweise, die manchmal im Landtag von verschiedensten Abgeordneten gewählt wird, mit Sicherheit für unsere Aufgabenstellung, für die Würde des Amtes, für das wir letztendlich von den Wählerinnen und Wählern gewählt wurden, eigentlich nicht akzeptabel ist. Ich bitte, das wirklich auch in der heutigen Sitzung zu beherzigen, dass man hier ganz besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht. Auch wir haben es wechselseitig nicht verdient, in manchen Gesprächen, die hier am Podium geführt werden, sich gegenseitig mit Vorwürfen oder Ausdrucksweisen zu, fast würde ich sagen, belästigen.

 

Nach wirklich reiflicher Überlegung, weil ich nicht der Meinung bin, dass man Ordnungsrufe nach Belieben streuen sollte, aber es doch sehr viele Anhaltspunkte, auch seitens des Parlaments und anderer Einrichtungen gibt, nicht zuletzt auch unter Zuhilfenahme von Duden und anderen, erteile ich Herrn Abg Dr Wansch, der das auch bestätigt hat, für den bei der Sitzung mehrfach gewählten Vorwurf und Ausdruck „Zwangsherrschaft“ einen Ordnungsruf.

 

09.01.50Für das Verlangen von Herrn Abg Nepp an Herrn Dipl-Ing Schicker, einen Ordnungsruf zu erteilen, ist es mir eigentlich unmöglich. - Herr Abg Jung, ich bitte Sie, Sie können das Protokoll durchaus lesen. (Abg Mag Wolfgang Jung. Ich habe ja gar nichts gesagt!) Sie haben zwar nichts gesagt, das ist schon richtig, aber ich habe Sie trotzdem angesprochen. (Heiterkeit bei der FPÖ. - Abg Heinz Hufnagl: Präventiv!) - Wer Politik macht, muss auch fröhlich sein! Das ist gut so! - Für das Verlangen von Herrn Abg Nepp an Herrn Dipl-Ing Schicker einen Ordnungsruf zu erteilen, für den Ausdruck „Sie müssen bei Ihrer Vergangenheit besonders ruhig sein!“, ist es schwierig, für die Erteilung eines Ordnungsrufes hineinzuinterpretieren und herauszulesen, welche Vergangenheit damit unterstellt wird. Es kann durchaus auch gemeint sein, Ihre Vergangenheit Ihres Bildungsweges, dass Sie genau wissen, was Sie damit gesagt haben und dass Sie das erkennen. Aus diesem Grund kann ich den Ordnungsruf nicht erteilen. (Beifall bei der FPÖ. - Abg Mag Dr Alfred Wansch: Ungeheuerlich und sehr objektiv! - Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Können Sie sich noch in den Spiegel schauen?)

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf jetzt den Vorsitz an Präsident Herzog übergeben.

 

Präsident Johann Herzog: Meine sehr geehrten Damen und Herren des Wiener Landtages!

 

Ich darf eingangs auch einen guten Morgen wünschen! Ein friedlicher Verlauf der heutigen Sitzung, wie vom Ersten Präsidenten erhofft, ist von mir ebenfalls erwünscht. Das darf ich feststellen.

 

09.06.00Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

9.06.05†Amtsf StR Christian Oxonitsch - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP - 02761-2014/0001 - KU/LM) wurde von Herrn Abg Dr Aigner gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Die Medien berichteten von einem überaus verstörenden Fall von brutaler Tierquälerei im Lainzer Tiergarten. Eine Bande von Kindern und Jugendlichen quälte und tötete Wildschwein-Babys, bedrohte einen Förster mit dem 'Abstechen' und verspürte dabei noch 'Glücksgefühle'. Ein 'Lausbubenstreich' sieht definitiv anders aus. Zeitungsberichten zufolge handelt es sich bei den Tätern unter anderem um Tschetschenen und Türken. 'Glücksgefühle' beim Töten unschuldiger Lebewesen, das angedrohte Abstechen eines Menschen lassen vor diesem Hintergrund unweigerlich Assoziationen zu den Gräueltaten diverser Islamisten in vielen Krisenregionen der Welt aufkommen. Die noch strafunmündigen Täter werden von der Wiener Jugendwohlfahrt betreut. Da hier offenkundig ein Fall besonderer Verrohung vorliegt und die Gefahr einer islamistischen Radikalisierung nicht ausgeschlossen werden kann, kommt der Arbeit der Jugendwohlfahrt besonders große Bedeutung zu. Welche Schritte werden seitens des Amtes für Jugend und Familie im konkreten Fall gesetzt, um unsere Gesellschaft und wehrlose Tiere vor solchen Personen zu schützen?)

 

Ich ersuche Herrn Stadtrat um die Beantwortung.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Einen wunderschönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zu Ihrer Frage möchte ich zunächst einmal darüber informieren, dass trotz der mehrmaligen und mehrfachen Behauptung in Medien betreffend den von Ihnen angesprochenen Vorfall im Lainzer Tiergarten nachweislich kein Förster bedroht wurde. Nichtsdestotrotz ist man immer wieder mit entsprechenden Berichterstattungen konfrontiert, aber ich möchte das eingangs gleich einmal richtigstellen.

 

Selbstverständlich hat die Wiener Kinder- und Jugendhilfe nach Eintreffen der entsprechenden Polizeiprotokolle und der Meldung durch die Polizei umgehend im Rahmen einer Gefährdungsabklärung Kontakt mit den Familien der betroffenen Personen aufgenommen. Zwei der sechs Personen sind strafmündig, die anderen noch

 

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