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Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 66

 

Sitzungen. Wir beantragen, dass zumindest sechs Sitzungen jährlich stattzufinden haben, und bei Bedarf ist ohnehin in der Geschäftsordnung geregelt, dass bei Bedarf Sitzungen jederzeit einzuberufen sind.

 

Weiters schlagen wir die Gesetzesänderung vor, dass die Stellungnahmen der befragten Stellen aus Politik und Verwaltung innerhalb von einem Monaten erfolgen müssen, weil nicht einzusehen ist, warum bei einer konkreten Fragestellung zwei Monate auf eine Stellungnahme gewartet werden muss. Aus diesem Grund beantragen wir eine Frist von einem Monat zur Abgabe der entsprechenden Stellungnahmen.

 

Unseren vierten Abänderungsantrag möchte ich allerdings noch offenlassen. Weil ich davon ausgehe, dass Kollegin Ramskogler sich noch zu Wort melden wird, behalte ich mir den noch vor.

 

Ich möchte zum Abschluss kommen. Seien Sie wie wir Freiheitliche bereit, die Bürgerinnen und Bürger in die politischen Entscheidungsprozesse in Wien einzubinden. Machen Sie mit uns das Petitionsrecht zu einem Recht für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wienerinnen und Wiener, ihre Anliegen an die politischen Entscheidungsträger heranzutragen, und zwar – das „und zwar“ ist wichtig – mit dem verbindlichen Zweck und Ziel, dass diese Anliegen in die Entscheidungsfindungen einfließen.

 

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Abschluss meiner Rede. Nach der Phase der roten Alleinherrschaft, die ich beschrieben hat, nach den beiden Phasen der rot-grünen Zwangsherrschaft in Wien wollen wir Freiheitliche die Wienerinnen und Wiener in die Phase der demokratischen Bürgerherrschaft auf Grundlage gelebter direkter Demokratie führen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg Godwin Schuster: Das haben Sie schon einmal vorgeführt! Die Leute leiden heute noch immer darunter! Außerdem fehlt noch immer eine Angabe über die Literatur, auf die Sie sich beziehen!)

 

Präsident Johann Herzog: Zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet ist Klubobmann Dipl-Ing Schicker.

 

15.39.19

Abg Dipl-Ing Rudi Schicker (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Stadträtin!

 

Ich ersuche den vorsitzführenden Präsidenten, dem Herrn Wansch einen Ordnungsruf zu erteilen.

 

„Zwangsherrschaft“ ist ganz eindeutig definiert. Dazu ist im Duden festgehalten – an den werden Sie sich ja wahrscheinlich halten –: „auf gewaltsamer Unterwerfung beruhende Herrschaft“.

 

Herr Kollege Wansch, Sie werden uns nicht erklären können, dass in Wien jemals, wenn die Sozialdemokratie an der Regierung war, hier mit Gewalt gegen Menschen, gegen Eigentum vorgegangen wurde. Uns Gewaltherrschaft vorzuwerfen, bei Ihrer Vergangenheit! So nicht, Herr Wansch! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Ich ersuche dringendst um den Ordnungsruf. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Herzog: Ich habe die Aufforderung zu einem Ordnungsruf zur Kenntnis genommen. Ich werde mir das Protokoll kommen lassen und nachlesen und dann einen verhängen oder nicht.

 

Als Nächste ist Abg Mag Ramskogler nochmals gemeldet. Bitte sehr. (Abg Birgit Hebein: Abg Kickert hat sich zu Wort gemeldet! Haben Sie das nicht gehört?) Ist auch recht. Das habe ich nicht gehört, es ist ein bisschen laut gewesen. Dann ist die nächste Wortmeldung jene der Frau Dr Kickert und dann erst Mag Ramskogler.

 

15.41.07

Abg Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich danke für die Wortmeldung zur Geschäftsordnung und werde daher auch gleich am Anfang darauf eingehen, dass ich mit den Abgeordneten dieses Hauses, die einem Teil dieses Gemeinderates die Zwangsherrschaft unterstellen, nicht mehr auf einem halbwegs sachlichen Niveau debattieren kann und schon gar nicht will. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Bevor der Abgeordnete der FPÖ dieses unsägliche Wort – übrigens tatsächlich mindestens zwei Mal – erwähnt hat, hat er noch gemeint, der Herr Bürgermeister hätte in seiner heutigen Beantwortung etwas Falsches behauptet. Nicht, dass der Bürgermeister meine Richtigstellung in irgendeiner Weise bräuchte, aber fürs Protokoll noch einmal:

 

Bei der Mediation zum Otto-Wagner-Spital waren elf Personen aus unterschiedlichen Bürgerinitiativen anwesend, haben mitdiskutiert und mitgearbeitet. Vier von diesen elf VertreterInnen haben zu der Frage, darf Neubau im Ostreal sein, ja oder nein, dezidiert jeglichen Neubau ausgeschlossen. Das hat der Herr Bürgermeister heute erwähnt. Diese vier Personen von elf haben jeglichen Neubau ausgeschlossen. Die anderen haben zugestimmt beziehungsweise – auch das haben sie gemacht – Neubau unter bestimmten Umständen befürwortet, und zwar nur dann, wenn zum Beispiel ein allfälliger Status des Weltkulturerbes nicht gefährdet sein sollte.

 

Der Korrektheit halber sei das noch einmal fürs Protokoll erwähnt. Kollege Wansch und andere Vertreter und Vertreterinnen dieser Partei scheinen es mit der Genauigkeit nicht besonders ernst zu nehmen.

 

Kommen wir noch einmal auf die Grundlage unserer heutigen Diskussion zurück, auf die Änderung des Petitionsgesetzes. Der Vorredner hat groß ausgeführt, dass das ein wesentliches Element der direkten Demokratie wäre, der BürgerInnenbeteiligung und -mitbestimmung, und hat gleichzeitig den Regierungsparteien vorgeworfen, sie würden Grundrechte einschränken oder gar mit Füßen treten.

 

Auch das weise ich von mir, und zwar aufs Schärfste. Das Grundrecht ist in keiner Art und Weise eingeschränkt, das Grundrecht wird in keiner Art und Weise mit Füßen getreten. Das Grundrecht, nämlich laut Staatsgrundgesetz, ist vorhanden. Es wäre auch ein bisschen vermessen, zu glauben, dass ein Landesgesetz in irgendeiner Art und Weise ein Staatsgrundgesetz einschränken könnte. So juristisch bewandert bin ich als Nichtjuristin schon. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. – Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Eine Einschränkung erfolgt aber schon!)

 

Das, was das Landesgesetz zu Petitionen ermöglicht,

 

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