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Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 66

 

stimmung und Bürgerbeteiligung von Rot und Grün umgegangen wird. Es ist hier schon öfter gesagt worden, dass das Petitionsrecht gemäß Staatsgrundgesetz 1867 ein Grundrecht darstellt. Es ist auch schon gesagt worden, dass Art 1 Bundesverfassungsgesetz festlegt, dass das Recht in der Republik Österreich vom Volk ausgeht. Daran kann man erkennen, welche Bedeutung dieses Grundrecht der Petition hat, doch dieses Petitionsrecht wird seit eineinhalb Jahren mit Füßen getreten.

 

Wir haben in der Sitzung im Mai beim Tagesordnungspunkt „Bericht aus dem Petitionsausschuss für das Jahr 2013“ die Missstände debattiert. Die Vielzahl der Petitionen wird überwiegend in Geheimverfahren hinter verschlossenen Türen abgewürgt. Die Petitionswerberinnen und Petitionswerber, die in mühevoller Arbeit und mit idealistischem Einsatz weit mehr als die erforderliche Anzahl von Unterschriften gesammelt haben, werden vor den Kopf gestoßen, und immer wieder hört man von den Petitionswerbern, dass sie sich verhöhnt fühlen.

 

Und nun haben wir gehört, dass die rot-grüne Stadtregierung offensichtlich in Erkenntnis, dass vieles im Argen liegt, es unternehmen wird, das Petitionsgesetz zu reparieren. Den Gesetzesentwurf haben wir hier vor uns liegen, und ich sage Ihnen, die Enttäuschung ist groß. Der Entwurf sieht bloße Kosmetik einiger weniger Punkte vor. Erwähnenswert ist die Regelung, dass nunmehr die Stellungnahmen der angefragten Stellen veröffentlicht und ins Internet gestellt werden. Im Gesetzesvorschlag ist vorgesehen, dass dies gleichzeitig mit der Versendung der Tagesordnung passieren soll. An dieser Stelle fragt man sich, warum man, wenn man weiß, dass die Tagesordnung acht Tage vor der Ausschusssitzung versendet wird, dann eigentlich mit diesen Stellungnahmen wartet, bis man sie acht Tage vor der Ausschusssitzung ins Netz stellt. Warum werden sie nicht sofort ins Netz gestellt, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren? Das ist nicht nachvollziehbar und bleibt ein Geheimnis der Verfasser dieser Novelle.

 

Es fällt mir ein Bild zum gegenständliches Gesetzesänderungsantrag ein. Ein schwerverletzter Patient kommt in die Notfallaufnahme eines Krankenhauses, die Ärzte erkennen den schlimmen Zustand des Patienten und wollen die dringend erforderlichen Operationen vornehmen, doch die rot-grüne Spitalsleitung – man erkennt, wir sind in Wien – untersagt die Operation und verfügt: Streicheln Sie den Patienten, ziehen Sie ihn schön an und erzählen Sie allen Angehörigen, dass er gar nicht verletzt ist. Und das ist die Situation beim Petitionsgesetz in Wien. (Beifall bei der FPÖ – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Kein Grund zur Unruhe, denn wir wollen Ihnen ja die Chance geben, dass Sie die entsprechenden Änderungen im Gesetz zur Rettung des Petitionsrechtes vornehmen können (Abg Mag Sonja Ramskogler: Sie ignorieren einfach alles, was wir gemacht haben!), und bringen zu diesem Zweck Abänderungsanträge ein. Es sind Abänderungsanträge der Kollegen Dominik Nepp, Armin Blind, Christian Unger, Ing Udo Guggenbichler, Manfred Hofbauer und Wolfgang Seidl.

 

Es ist zunächst ein Abänderungsantrag betreffend das Recht der Petitionseinbringerinnen und Petitionseinbringer auf Ladung in den Petitionsausschuss. Das ist nachvollziehbar, denn das rechtliche Gehör ist eines der wesentlichen Rechte in einem rechtsstaatlichen und fairen Verfahren. Besonders wenn es um Petitionen geht, die beinhalten sollen, dass die Anliegen der Bürger zunächst angehört werden und dann in die Entscheidung einfließen sollen, ist es das Naheliegendste, dass die Petitionseinbringerinnen und -einbringer gehört werden müssen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier im Petitionsgesetz kein Regelung vorgesehen wird, dass die Petitionseinbringerinnen und -einbringer zwingend zu hören sind. Ich nehme an, wenn Sie die Situation durchdenken und auch dieses Argument durchdenken, werden Sie diesem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung geben.

 

Es ist weiters ein Abänderungsantrag zu rechtsstaatlichen und fairen Petitionsverfahren. Die bisherige Praxis der Petitionsverfahren hat gezeigt, dass die Verfahren unter Verweigerung des Gehörs, unter Verweigerung der Information über die Entscheidungsgrundlagen im laufenden Verfahren – das erfolgt immer erst im Nachhinein – und unter Verweigerung jeder Art von Verfahrensbeteiligung für die Petitionseinbringerinnen und Petitionseinbringer durchgeführt werden. Diese Rechte werden vorenthalten. Da diese Rechte ebenso grundlegende Bestandteile von rechtsstaatlichen und demokratischen Verfahren sind, fordern wir in unserem Abänderungsantrag die entsprechende Berücksichtigung und Regelung, die Sie im Detail im Antrag finden.

 

Ich möchte nur noch auf dieses Missverständnis hinweisen. Man hat den Eindruck, dass SPÖ und Grüne in dem Petitionsrecht etwas sehen, das sie gnadenhalber den Wienerinnen und Wienern gegeben haben. Ich sage Ihnen, das Petitionsrecht ist kein Gnadenrecht, sondern ein Grundrecht der Wienerinnen und Wiener. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Weiters bringe ich den Abänderungsantrag zur Beschleunigung der Verfahrensdauer von Petitionsverfahren ein. Wir haben im Mai im Bericht gehört und haben auch im Bericht, der heute auf der Tagesordnung gestanden ist, gelesen, dass die durchschnittliche Dauer der Petitionsverfahren sieben Monate beträgt. Sieben Monate ist ganz einfach zu lang für die Wienerinnen und Wiener, die Petitionswerberinnen und Petitionswerber, die mit viel Aufwand, mit viel Engagement ihre Petition einbringen und dann sieben Monate mehr oder weniger nichts hören, jedenfalls keine Erledigung bekommen. Diese Zeitdauer bewirkt in Wirklichkeit – und hier möchte ich nicht sagen, wie es gelegentlich heißt, dass das mit Absicht passiert; das möchte ich hier nicht sagen, es reicht auch, wenn es unabsichtlich passiert –, dass in diesen sieben Monaten Fakten geschaffen werden.

 

Wir haben das erlebt, und zum Beispiel auch heute haben wir wieder eine Petition betreffend die Notkamine, aber wir haben heute ein Gesetz beschlossen, das die Petition, die wir dann am Donnerstag in der Ausschusssitzung besprechen werden, in Wirklichkeit ad absurdum führt. Aus diesem Grund muss daran gearbeitet werden, die Petitionsverfahren zu beschleunigen. Wie kann man beschleunigen? Erstens durch eine häufigere Anzahl von

 

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