«  1  »

 

Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 66

 

hochwertig und kompetent, sondern menschlich und psychologisch sehr zugänglich und freundlich durchführt und die Menschen das schätzen. Das ist so, denn nur die fachliche Kompetenz ist zu wenig. Da möchte ich ein persönliches Dankeschön an Sigrid Pilz aussprechen. Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und ÖVP.)

 

Natürlich auch deinem ganzen Team, denn ohne dein Team bist du auch nicht du in dieser Arbeitsleistung. Einen herzlichen Gruß an dein Team! Alles Gute an dein Team! Ihr mögt euch gegenseitig so bereichern wie bisher!

 

Zuallerletzt lassen Sie mich auch bei den Patienten und Patientinnen bedanken, im Sinne von: Bleiben Sie kritisch, schauen Sie auf Ihren Körper, vergessen Sie nicht Ihren Geist, denn es ist notwendig, eine eigene Meinung über sich selbst zu haben und ein bisschen vorsorglich auch auf seine eigene Gesundheit zu schauen! Dazu bedarf es ein bisschen einer Selbstreflexion und auch dementsprechend einen Wert für die Gesundheit mitzubringen. - Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Herzog: Ich begrüße in Besonderem die Wiener Pflege- und PatientInnenanwältin Frau Dr Sigrid Pilz in diesem Hause und freue mich über ihr Erscheinen in der heutigen Sitzung. Des Weiteren darf ich sie ums Wort bitten.

 

11.42.17

†Wiener Pflege- Patientinnen- und Patientenanwältin Dr Sigrid Pilz|: Herr Präsident! Hoher Landtag!

 

Danke für diese positive Rezeption unseres Berichtes!

 

Ich freue mich sehr und bin mit Stolz erfüllt, dass ich ein so gutes Team habe. Das wurde hier auch zu Recht erwähnt. Wir können nur so gut arbeiten, wie sorgfältig, engagiert und empathisch von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Dinge aufbereitet werden. Es ist für die Patienten und Patientinnen, wenn sie zu uns kommen, wichtig, dass sie erleben, hier gibt es eine Struktur, hier gibt es eine Vorgangsweise, auf die man sich verlassen kann. Viele Patienten und Patientinnen sprechen auch mit mir selbst zu Beginn oder zwischendurch, wenn ihr Fall bearbeitet wird. Wenn ich am Anfang sagen kann: „Hier sind Sie von einem erfahrenen Team unterstützt. Es ist für Sie kostenfrei. Wir sind unabhängig. Wir versuchen, herauszufinden, was es wiegt, was es hat. Wenn Sie Anspruch auf Entschädigung haben, dann werden wir Ihnen dazu verhelfen.“, sind viele Menschen dann einfach entlastet, dass sie einmal ein Stück aus einer oft sehr leidensvollen Geschichte bei uns abgeben können, dass sie nicht Angst haben müssen, dass sozusagen die Bezahluhr tickt - wenn man zu einem Anwalt geht, weiß man, jede Minute ist teuer -, dass sie sich bei uns, mit einem erfahrenen Team, einfach nicht sorgen müssen, was die Kosten betrifft.

 

Es erfüllt mich mit Stolz, dass wir den Vergleich mit den anderen Bundesländern als Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft nicht scheuen müssen. Es ist typisch österreichischer Kantönligeist, dass die neun Bundesländer neun verschiedene Rechtsgrundlagen für die Patientenanwaltschaften haben. Meine oberösterreichische Kollegin ist ausschließlich für die Spitäler zuständig. Es ist dann oft für Patienten schwer zu verstehen, wenn sie gehört haben, in Wien war jemand wegen der Rettung oder wegen eines niedergelassenen Arztes vorstellig, dort ging etwas und in anderen Bundesländern geht es nicht.

 

Also, Wien hat schon, und das erfüllt mich auch jeden Tag mit Dankbarkeit in der Arbeit, den umfassendsten Auftrag. Wir sind für das gesamte Gesundheitswesen zuständig. Wir haben auch die besten finanziellen Ressourcen hinsichtlich der Entschädigung im Einzelfall, was den Patientenentschädigungsfonds betrifft. Es ist mir möglich, im Einzelfall bis zu 100 000 EUR auszuschütten, wenn die Sache gravierend ist, eine Komplikation zu sehr schlimmen Schäden geführt hat. In anderen Bundesländern ist bei 20 000 EUR schon der Plafond erreicht.

 

Da haben wir wirklich gute Grundlagen. Ich würde mir wünschen, wie schon von Frau Kollegin Ramskogler erwähnt, dass auch der Patientenentschädigungsfonds einheitlich in allen Bundesländern und auch einheitlich hinsichtlich der Ausdehnung auf die anderen Dienstleistungsbereiche ausgeweitet wird. Denn ich kann verstehen, wenn ein Patient zu mir kommt. Ich sage es Ihnen an einem Beispiel. Bei einer Koloskopie, bei einer Früherkennungsdarmuntersuchung, kann eine Perforation der Fall sein. Das muss kein Behandlungsfehler sein. Das kann eine Komplikation sein. Wer das in einem öffentlichen oder privatgemeinnützigen Spital vornehmen lässt, hat dann darauf Anspruch, dass er zu mir kommt und eine Entschädigung aus dem Patientenentschädigungsfonds beantragt.

 

Wir lagern schon jetzt viel mehr Dinge in den niedergelassenen Bereich aus. Manche Leute glauben, sie sind besser dran, wenn sie mit der gleichen Früherkennungsmethode in ein Belegspital gehen. Wenn sich dann dort das Gleiche ereignet, haben sie keinen Anspruch auf den Patientenentschädigungsfonds. Wie soll denn das nachvollziehbar sein?

 

Ich danke auch sehr, dass Sie konstatiert haben, dass bei uns die Fallzahlen steigen. Ich wurde schon gefragt, ob die Dinge denn schlechter werden. Das ist nicht mein Eindruck. Aber die Menschen sind nicht mehr bereit, alles hinzunehmen und sie wissen, uns zu finden. Es finden uns auch die richtigen, vielleicht nicht alle, aber es ist schon so, dass ich sagen kann, alle gesellschaftlichen Gruppen, alle Altersgruppen, alle Bevölkerungsschichten finden den Weg zu uns in die Patientenanwaltschaft.

 

Ich danke sehr für die verschiedenen Hinweise der einzelnen Abgeordneten auf Einzelfälle, die wir dargestellt haben, um dahinter sozusagen Systemisches zu sehen.

 

Frau Abg Korosec, dieser Fall mit dem Patienten, der von Stühlen gefallen durch drei Spitäler um sein Leben gekämpft hat: Da will ich so pathetisch sein. Ich habe mit ihm persönlich gesprochen. Ich habe mir diesen Fall auch persönlich angeschaut. Er verweist uns darauf, und darum kriegt er einen solch prominenten Platz im Bericht, wie wichtig es ist, dass die Kommunikation schon bei der Aufnahme stimmt. Im ersten Spital war er in einer

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular