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Landtag, 30. Sitzung vom 25.03.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 34

 

stimmung geben. Ich verhehle aber auch nicht, dass wir dann auch dem Gesetz zustimmen werden. Fast wäre ich versucht zu sagen, man wird ja schon bescheiden und ist zufrieden, wenn es zu einer verfassungskonformen Regelung dieses wichtigen Gesetzes kommt.

 

Nichtsdestotrotz noch etwas Positives. Ich glaube wirklich, dass das Landesverwaltungsgericht Wien auf einem guten Weg ist und die Mitarbeiter, die Richter, die Rechtspfleger äußert bemüht sind und eine exzellente Arbeit leisten. Es wäre aber an der Stadt Wien gelegen, diese Arbeit und diesen Weg auch noch zu verbessern. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Vana. Ich erteile es.

 

11.34.51

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Ulm!

 

Sie haben Ihre Rede mit der Schlauheit begonnen. Es ist natürlich das Recht der Opposition, zu übertreiben und Dinge dramatischer darzustellen, als sie sind. So schlau war es dann wohl doch nicht, was Sie an Beschwerden vorgebracht haben. Ich möchte wirklich festhalten, dass die meisten Bedenken der Opposition gegen das zitierte Gesetz, die mit großem Eifer und sehr überschwänglich hier dargestellt wurden, sich als unzutreffend herausgestellt haben, sei das der Einsatz der LandesrechtspflegerInnen, die Kompetenzen des Präsidenten, die Bestellung der Mitglieder des Landesverwaltungsgerichts, und, und, und. Das sind alles Passagen, die seitens der Opposition zur Beschwerde gekommen sind, die sich selbstverständlich als verfassungskonform, so wie wir es auch bei Einführung des Gesetzes ja schon prüfen haben lassen, herausgestellt haben. Es ist also viel Lärm um sehr wenig, den Sie hier machen, Herr Kollege. (Heiterkeit bei Abg Mag Dietbert Kowarik.) Nahezu das ganze Gesetz ist als verfassungskonform bewertet worden, lediglich eine Passage nicht, nämlich die Zahl der zu wählenden Mitglieder im Geschäftsverteilungsausschuss. Diese Zahl der zu wählenden Mitglieder soll die Zahl der kraft Amt bestellten Mitglieder übersteigen. Dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist natürlich zur Kenntnis zu nehmen. Es ist auch nicht das erste Mal, dass so etwas vorkommt. Wir nehmen das selbstverständlich zur Kenntnis (Abg Mag Dietbert Kowarik: Es ist das einzige Bundesland!) und haben so rasch wie möglich reagiert, viel rascher, als man es zum Teil aus Zeiten der blau-schwarzen Bundesregierung kennt, die sehr, sehr oft Probleme mit der Verfassung bekommen hat. Wir denken an die Ambulanzgebühren, die zwei Mal aufgehoben werden mussten. Wir denken an die Ausgliederung des Zivildienstes an das Rote Kreuz, das vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt wurde, wo Sie sogar mit den Grundrechten in Konflikt gekommen sind und Kernaufgaben des Staates auslagern wollten. Also die Probleme mit der Verfassung, da kann man schon mit zweierlei Maß messen. Lassen Sie die Kirche im Dorf. Es ist eine Bestimmung, die wir so rasch wie möglich repariert haben. Es hätte eine viel längere Zeit gegeben, diese Bestimmung umzusetzen, das Gesetz zu ändern, eine sehr lange Frist zur Reparatur. Die haben wir nicht ausgeschöpft. Wir hätten bis 31. Dezember des Jahres Zeit gehabt. (Aufregung bei Abg Mag Dietbert Kowarik.) Wir haben hier so schnell wie möglich eine Korrektur vorgenommen. Daraus kann man einerseits ablesen, dass uns die Einhaltung der Verfassung natürlich am Herzen liegt, aber auch, dass der Verfassungsgerichtshof eigentlich die aufgehobene Regelung bei Weitem nicht so dramatisch angesehen hat wie es die Opposition jetzt hier darzustellen versucht. Dann wäre die Frist wahrscheinlich erheblich kürzer gewesen. Aber wie ich eingangs sagte, es ist Teil der Oppositionsarbeit, hier auch etwas dramatischer darzustellen, als es in den Auswirkungen tatsächlich ist.

 

Behauptet wird eine direkte politische Einflussmöglichkeit auf einzelne Verfahren. Davon kann im gegenständlichen Fall natürlich überhaupt keine Rede sein. Einerseits, und das möchte ich betonen, sind sowohl sämtliche Richter und Richterinnen als auch Präsident und Vizepräsidentin unabhängig und weisungsfrei. Selbst wenn man eine mittelbare politische Einflussnahme konstruieren wollte, mit der Geschäftsverteilung werden die Geschäfte im Vorhinein verteilt, nicht aber im Einzelfall entschieden. Und das wissen Sie genau. Dafür wäre ohnedies von vornherein eine Mehrheit vorgesehen gewesen, eine Mehrheit der zu wählenden Mitglieder im Geschäftsverteilungsausschuss, also auch deren Zustimmung.

 

Nicht unerwähnt lassen möchte ich hier, dass in der Praxis die kritisierte Passage überhaupt nicht zum Tragen gekommen ist. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Wie lange gibt es schon das Verwaltungsgericht? Wissen Sie das überhaupt?) Also es war ein konstruiertes Problem, denn die Geschäftsverteilung ist einstimmig zustande gekommen und das ist ein gutes Zeichen aus unserer Sicht, auch für die konstruktive und selbstbewusste Stimmung innerhalb des Verwaltungsgerichtes Wien.

 

Es stellt sich also schon die Frage, ob man hier seitens der Opposition einer Institution und den handelnden Personen permanent Misstrauen entgegenbringen will. Das ist nämlich das, was Sie tun (Aufregung bei Abg Dr Wolfgang Aigner.), beziehungsweise den Präsidenten, gegen dessen Person hier eigentlich noch gar keine Einwände gekommen sind, so als am Gängelband der rot-grünen Regierung darstellen wollen. Das haben weder der Präsident noch das Verwaltungsgericht Wien verdient, das muss ich Ihnen schon sagen, meine Herren in dem Fall von der Opposition. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Das haben Sie verdient, Frau Kollegin!) Es sind zwei Männer, die heute hier Stellung nehmen.

 

Der Schaden der aufgehobenen Regelung hält sich also in sehr engen Grenzen und ist in der Praxis eigentlich überhaupt nicht zum Tragen gekommen und gar nicht sichtbar. Wir hoffen, dass mit der heutigen Änderung auch die grundlegende Debatte beendet ist.

 

Was jetzt aus unserer Sicht aber wichtig wäre, ist, dem Verwaltungsgericht in seiner wichtigen Aufgabe für die Bürgerinnen und Bürger auch die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu geben, einen guten und schnellen Zugang zum Recht zu ermöglichen, Streitfälle und auch Strafverfahren in einem raschen und fairen Verfah

 

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