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Landtag, 30. Sitzung vom 25.03.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 34

 

dest noch im Bereich der Jugendlichen –, ist hier die entsprechenden Angebote, Maßnahmen, Einrichtungen bereitzustellen, die diese Kinder und Jugendlichen bestmöglich betreuen. Hier sehen wir unseren Schwerpunkt.

 

Da hat die Kinder- und Jugendhilfe genug darüber zu diskutieren, was die besten Maßnahmen sind, und tut das auch immer wieder sehr intensiv, sowohl auf österreichischer Ebene als auch mit den vielen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Und an das möchte ich schon auch erinnern: Wenn die Kinder- und Jugendhilfe hier zum Beispiel Maßnahmen bereitstellt, sei es im Bereich der Erlebnispädagogik, sei es im Bereich von Einzelbetreuungsmaßnahmen, ist hier durchaus das eine oder andere Mal gerade auch von Ihrer Fraktion immer wieder darüber diskutiert worden, warum das so viel kostet, hier verdient sich jemand eine goldene Nase. – Es verdient sich niemand eine goldene Nase, sondern es geht uns um bestmögliche Betreuung von diesen Kindern und Jugendlichen. Hier liegt unser Schwerpunkt, und ich glaube, hier soll er auch bleiben. Die Justiz kann über Maßnahmen durchaus diskutieren.

 

Ich sage einmal mehr, die Kinder- und Jugendhilfe ist ein gesprächsbereiter Partner, steht mit ihrem Know-how zu Verfügung, und man sollte auf dieses Know-how auch zurückgreifen. Denn die Missstände, die es in diesem Bereich der Justiz gegeben hat, haben durchaus ihre Ursachen in Maßnahmen, die von Ihrer Fraktion gesetzt wurden. Da wieder herauszukommen, ist schwierig, aber da hilft die Wiener Kinder- und Jugendhilfe gerne mit.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.

 

9.41.05†Lhptm Dr Michael Häupl - Frage|

Wir kommen damit zur 3. Anfrage (FSP - 00867-2014/0001 - KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Ulm gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (In einer Fragebeantwortung im September letzten Jahres bekundeten Sie Ihre Bereit-schaft zur Reform des Interpellationsrechtes auf Wiener Landesebene. Sie sprachen wörtlich von einem 'systemischen Webfehler', wenn ausgegliederte Bereiche wie beispielsweise Unternehmen und Fonds der Stadt Wien nicht dem Anfragerecht der Mitglieder des Gemeinderates unterliegen. Eine Ausweitung des Anfragerechtes auf derartige Unternehmen und Einrichtungen ist auf Wiener Landesebene auch ohne entsprechende Befassung der Bundesebene möglich. In der Bundesverfassung gibt es überdies die Bestimmung des Art. 52 Abs. 2 B-VG, wonach das Anfragerecht auch in Bezug auf Unternehmen im Mehrheitseigentum des Bundes und andere anderweitig beherrschte Einrichtungen, welche der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, anwendbar sei. Befürworten Sie (als ersten Schritt) die Implementierung einer analogen Bestimmung auch in der Wiener Stadtverfassung?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich will versuchen, selbst bei diesem dürren Thema dem „Tag der seelischen Gesundheit“ Rechnung zu tragen, aber es wird wahrscheinlich der „Tag der seelischen Gesundheit der Landtagsabgeordneten“ sein, wenn man sich mit dem Interpellationsrecht befasst.

 

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich will Ihre Rahmenargumentation jetzt hintanhalten. Ich kenne Ihre Positionen, Sie kennen meine Positionen zum Thema Transparenz, zum Thema Interpellation – sie liegen nicht sehr weit auseinander. Jawohl, ich stehe nach wie vor zu meiner Aussage, die ich getätigt habe, dass ich die Nichtauskunftspflicht von Wirtschaftsbetrieben, die ausgegliedert wurden, für einen systemischen Webfehler halte. Ich habe keinen Anlass, dies zu ändern. Ein größeres Problem ist die Auseinandersetzung zum Teil mit sachlichen als auch juristischen Argumenten, die hier kommen.

 

Die sachlichen Argumente werden wir sicherlich beide auch sehen. Insbesondere dort, wo es sich um Aktiengesellschaften handelt, tritt natürlich auch das Aktiengesetz in Kraft, dort, wo man sich im besonderen Ausmaß, wie etwa im Energiebereich am Markt befindet, liegen natürlich wirtschaftliche, aber auch wirtschaftsrechtliche – wie das Aktienrecht – Einschränkungen vor, mit denen man sich auseinanderzusetzen hat.

 

Juristisch gesehen ist es eine andere Geschichte. Hier ist Ihrer Anfrage zu entnehmen, dass Sie der Auffassung sind, dass es keiner Intervention beim Bund bedarf, um Änderungen herbeizuführen. Die Juristen, mit denen ich gesprochen habe, und zwar nicht nur mit denen hier im Haus – denn die haben eine eindeutige Meinung dazu, nämlich die gegenteilige von Ihnen –, sondern auch Juristen außerhalb des Hauses, mit denen ich gesprochen habe, sind gleichfalls dieser Auffassung. Ich bin kein Jurist, aber Sie verweisen natürlich auf dementsprechende Interpretationen, wie etwa den Kommentar von Korinek und Holoubek, wo letztendlich genau definiert wird, wie die entsprechenden Rechtspassagen zu sehen sind, die Sie hier in Ihrer Anfrage auch zitieren.

 

Daher Strich darunter. Ich sehe die Argumente, die hier dagegen sprechen, die entsprechenden Veränderungen mit einem Resolutionsantrag oder womit auch immer vom Bund herbeizuführen. Eine Übernahme der Bundesbestimmungen auf die Landesbestimmungen würde an dem bisherigen Zustand gar nichts ändern, wie mir nicht zuletzt auch die Juristen des Hauses versichern. So gesehen werden wir uns mit diesen zwei Argumentationsebenen, der sachlichen und der juristischen weiter auseinandersetzen.

 

Ich sage hier auch, dass ich es zwar nicht unmittelbar als Aufgabe der Exekutive ansehe, mir über das Interpellationsrecht der Abgeordneten allzu sehr den Kopf zu zerbrechen, ich tue es aber, nicht zuletzt auch der Sache wegen. Wir werden versuchen, hier eine entsprechende Antwort für diese beiden Fragen zu finden, seitens der Fachleute, um selbstverständlich zunächst mit dem Koalitionspartner, aber dann natürlich mit allen zu einer gemeinsamen, gütlichen Lösung zu finden. Denn noch einmal: Ich sehe das als einen Webfehler an, und den sollte man tunlichst beseitigen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt der Abg Dr Ulm.

 

9.44.56

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, mich freut Ihre grundsätzliche Einschätzung, einen Webfehler

 

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