«  1  »

 

Landtag, 30. Sitzung vom 25.03.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 34

 

satzfrage stellt Frau Abg Hebein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.33.12

Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Ich danke Ihnen für die ausführliche Stellungnahme und auch für die Klarstellung, dass Zwangsmaßnahmen für die Stadt Wien ja in keinster Weise in Frage kommen. Eine Selbstverständlichkeit. Grundsätzlich haben Sie schon sehr viel darüber erzählt, wie wichtig der Beziehungsaufbau vor allem zu Kindern mit sehr problematischem Umfeld, großen Problemen ist und welche Angebote es seitens der Stadt Wien gibt. Mich würde dazu Ihre Einschätzung zur sozialen Arbeit auch im öffentlichen Raum interessieren.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat!

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Ich glaube, dass eine der Stärken, über die Wien im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit insgesamt verfügt, eine sehr starke Vernetzung ist. Das war einer der wesentlichen Innovationsschritte der letzten Jahre, die Vernetzung des gesamten Bereichs der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt, reichend von den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe über die offene Jugendarbeit bis zu verschiedenen anderen sozialarbeiterischen Angeboten. Das ist letztendlich die Stärke der Stadt. Ich glaube, dass es gut und wichtig war und auch notwendig für eine effektive und effiziente Arbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen der Stadt ist, dass hier nicht in Kästchen und Schubladen gedacht wird, sondern letztendlich die außerschulische Jugendarbeit mit den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe kooperiert, genauso wie die Angebote der außerschulischen Jugendarbeit mit den Schulen kooperieren. Um hier letztendlich auch ein vielfältiges Feld zu haben, in dem mit Kindern mit Problemen angedockt werden kann.

 

Es ist ja nicht so, dass all jene Kinder, die Probleme haben, vielleicht auch in schwierigen Familienverhältnissen sind, sofort automatisch in die Einrichtungen kommen und sich freiwillig melden: „Hurra, hier bin ich!“ Daher ist es gerade für uns ein ganz wichtiger Ansatz, dass wir für die von Ihnen angesprochene soziale Arbeit im öffentlichen Raum, in Parks, an Plätzen, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, über 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit im Einsatz haben, um auch an diese Jugendlichen heranzukommen und hier die Möglichkeit zu finden, sie über die Hilfsangebote, die Betreuungsangebote, die die Stadt ja auf vielfältige Art und Weise bietet, zu informieren und sie auch für diese Einrichtungen beziehungsweise für diese Hilfsangebote ein bisschen zu begeistern, damit sie auch sagen: „Ja, ich will das annehmen!“ Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es ja oft so, dass sie viele der Einrichtungen nicht kennen. Und daher ist gerade diese soziale Arbeit im öffentlichen Raum im Sinne eines vernetzen Denkens ein ganz wichtiger und notwendiger Ansatz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch im Bereich der Qualifizierungsmaßnahmen, der Ausbildungsmöglichkeiten, im Bereich der Arbeitssuche. Hier haben wir die verschiedensten Modelle, auf die wir, glaube ich, gemeinsam auch stolz sein können, weil sie letztendlich auch sicherstellen, dass Wien auch zum Beispiel im Bereich der Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen Spitzenreiter in Europa ist. Das wäre nicht möglich, wenn wir dieses vielfältige Instrumentarium der Kontaktmöglichkeiten mit Kindern und Jugendlichen in der Stadt nicht hätten.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg Nepp. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.36.44

Abg Dominik Nepp (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Es ist ja lustig, dass die Frau Hebein meint, in Wien gäbe es keine Zwangsmaßnahmen. Anscheinend sieht sie die vielen Tempo-30-Zonen nicht als Zwangsmaßnahme, sondern als (Abg Birgit Hebein: Das ist ja unglaublich!) therapeutischen Ansatz. Aber okay. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Darf ich wieder um etwas Beruhigung bitten. Heute ist der Tag der seelischen Gesundheit. (Allgemeine Heiterkeit.) Das trägt dazu bei. – Bitte, Herr Abgeordneter, stellen Sie Ihre Frage.

 

Abg Dominik Nepp (fortsetzend): Es geht ja primär nicht um die strafunmündigen Minderjährigen, sondern um Minderjährige oder auch Volljährige, die dann auf Grund des angegebenen Alters für strafunmündig erklärt werden. Zum Beispiel läuft das so ab: Die Polizei greift jemanden auf; die Person kommt dann zum Amtsarzt, der auf Grund der körperlichen Erscheinung oder des Gebisses das Alter auf 18, 19 Jahre schätzt; weil diese Person – aber natürlich ausgesucht – extrem jung ausschaut, behauptet dann die Person bei Gericht, sie sei 12 oder 13 Jahre alt und ist somit strafunmündig. Man sieht, dass das gesamte Problem dieser Jugendbanden einen großen Querschnitt betrifft, eben Richter, Amtsärzte, vielleicht auch die Jugendwohlfahrt. Könnten Sie sich hier vorstellen, als Initiator oder als Schirmherr eine Enquete in Wien einzuberufen, zu der die Polizei, die Kinder- und Jugendanwaltschaft, Amtsärzte, Richter, et cetera eingeladen werden, damit man dieses Problem hier einmal löst?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Zunächst einmal denke ich mir, wenn man eine seriöse Auseinandersetzung will, dann könnte man sich durchaus solche Einstiegsbemerkungen ersparen, denn Sie sprechen zweifelsohne einen nicht unwesentlichen Bereich an. Und wenn man über Kinderrechte und über Maßnahmen der Jugendhilfe diskutiert, um das in einen Konnex von Tempo-30-Zonen zu setzen, sieht man, wie ernst man vielleicht dieses Thema nimmt. Aber nichtsdestotrotz. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

In diesem Bereich ist die Wiener Kinder- und Jugendhilfe einmal mehr – und ich habe es schon angesprochen – ein sehr kooperativer Partner für Bereiche, die die Justiz unmittelbar betreffen. Wir sind aber nicht diejenigen, die die entsprechenden Maßnahmen im Bereich der Justiz vorzubereiten haben. Was unsere Aufgabe im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist - unabhängig der Tatsache, ob das Gericht jetzt feststellt, der ist 16, der ist 18, der ist 14 und befindet sich zumin

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular