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Landtag, 28. Sitzung vom 21.11.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 42

 

kungen sehr zu Gute kommt, die ganz einfach wieder in den Arbeitsprozess, ins soziale Umfeld, wieder tätig sein wollen.

 

Das haben wir schon vor Jahren gefordert. Das erste Mal haben wird das aufgebracht unter dem Thema Teilzeitkrankenstand, auch für die Privatwirtschaft. Ich weiß noch, wie die FSG und damit die Gewerkschaften, die Arbeiterkammer dagegen Sturm gelaufen sind.

 

Es ist noch gar nicht so lange her, als Dwora Stein als oberste Gewerkschafterin und Vizepräsidentin der Arbeiterkammer mich öffentlich in den Gewerkschaften gescholten hat; nämlich genau für diese Personengruppe, die eben einen Langzeitkrankenstand haben, die vielleicht Krebs haben oder andere schwere Erkrankungen, aber wieder zurück wollen, weil sie Hoffnung haben, dass ihr Leben doch weitergeht, und nicht einfach so abgeschrieben werden wollen. Es geht darum, dass man denen das Signal gibt: Ihr könnt wieder arbeiten, ihr könnt mit geringerem Engagement wieder schauen, dass ihr in den Arbeitsprozess hineinkommt.

 

Dieser Punkt ist hervorragend. Ich habe auch gesehen, dass die Arbeiterkammer plötzlich umgeschwenkt hat, und auch hier in ihrem Schreiben und in ihrer Begutachtung geschrieben hat, dass sie das sehr begrüßt. Ich begrüße auch die Änderung der Haltung der Arbeiterkammer, speziell der FSG. Man muss ja immer sagen, wer da in der Arbeiterkammer pro und contra war.

 

Aber ja, auch die zweite Meinung der Arbeiterkammer teile ich. Warum gerade 50 Tage, da doch bei 52 Tagen praktisch schon das Dienstverhältnis beendet werden kann? Warum gerade 50 Tage, warum so eine kurze Frist? Warum kann denn das nicht auch schon vorher sein? Warum kann es nicht sein, wenn man so etwas feststellt und jemand sagt etwas nach einigen Tagen – es ist ja nicht so, dass man dann im Krankenhaus liegt bei manchen langwierigen Erkrankungen –, dass man dem einfach sagt, okay, fahr einmal herunter, aber du darfst weitermachen, du musst nicht unbedingt Angst haben, dass du deinen Job verlierst?

 

Da sehen wir schon einen Kritikpunkt, bei dem man sich überlegen sollte, ob man wirklich auf den 50 Tagen beharren sollte. Es sollte unserer Meinung nach auch eine kürzere Frist dazu geben.

 

Keine Aufschiebung in die Ruhestandsversetzung: Es ist natürlich auch so, dass derjenige, der der Schwächere ist, der in den Ruhestand geschickt wird, der Einspruch dagegen erhebt, in Wirklichkeit keine aufschiebende Wirkung bekommt, der sich einfach damit abfinden muss, dann zwar versuchen kann, sich durchzusetzen; aber wenn er das dann letztendlich geschafft hat, bekommt er zwar das Geld zurück, aber im Regelfall kommt der nie wieder in den Dienst zurück, sondern ist ja schon so weit entkoppelt und hat so das Handtuch geworfen, dass das in Wirklichkeit zu Lasten der Schwächeren geht.

 

Das mit der sexuellen Belästigung, Suspendierung ab Anklage: Ja, man soll und muss die Opfer natürlich schützen, gar keine Frage. Aber wir haben es auch im öffentlichen Dienst schon gesehen, dass so etwas manchmal auch als Racheakt passieren kann, dass man dann nämlich vorgeführt wird und dann in peinlichster Not ist.

 

So, glaube ich, war es – ich will jetzt gar nicht sagen, in welcher Abteilung. Aber es hat erst einmal so eine Verurteilung gegeben, die dann aufgehoben wurde; weil dann praktisch nachgewiesen werden konnte, dass es keine Belästigung war. Aber wenn man die Leute gleich suspendiert, vielleicht dann auch weniger Geld bezahlt und die dann nichts dafür können! Das ist eben eine heikle Materie. Aber wo fängt man an? Darüber will ich jetzt gar nicht lange diskutieren.

 

Das Einzige, das mir dann im Text aufgefallen ist, war: „die Würde einer Frau oder eines Mannes beeinträchtigt oder dies bezweckt“. „Dies bezweckt“, das kann man ja davon ableiten, dass jemand schlecht gedacht hat. „Dies bezweckt“ bedeutet, ich habe es nicht getan. Die Tat ist noch nicht vollbracht, ich habe sie angedacht, also ich bezwecke damit vielleicht etwas. So kann ich also für schlechte Gedanken schon zur Rechenschaft gezogen werden! Das wollen wir so nicht teilen.

 

Was heißt das, „dies bezweckt“? In der Sprache ist ganz einfach sehr viel Spielraum. Es nützen uns die besten Gesetze nichts, wir brauchen oft einen Richter, damit wir nämlich diese Gesetze vom Richter in der speziellen Lage auch deuten können. Und da befürchte ich, dass viel Missbrauch vorkommen kann. Also das würden wir auf jeden Fall präzisiert haben wollen; denn es kann ja nicht so sein, dass wir eine Gedankenpolizei haben oder dass man jedem, der einem nicht zu Gesicht steht, ganz einfach sagen kann: „Du hast etwas bezweckt.“

 

Also gerade bei so schweren Vorwürfen muss das schon ein bisschen konkreter kommen als: Was hast du damit bezweckt? Das ist eben so ein Punkt, der ganz einfach so nicht stehen soll, ohne dass man genau weiß, was der Antragsteller damit bezweckt.

 

Es ist ganz klar, warum man sich damit beschäftigt hat. Was ist mit Leuten, die in Strafhaft kommen, in der Pension? Wie wird das in den Sozialversicherungen berücksichtigt, wie geht das über? Was mir dort fehlt, ist: Wie viel wird dort überbracht? Und: Ist das nach versicherungsmathematischen Grundsätzen übergerechnet, oder hat die ASVG dann einen Teil mitzutragen, wenn eben ein Pensionist in Strafhaft kommt?

 

Ein ganz besonderer Punkt ist natürlich die Verlängerung der Abstände zwischen Personalvertreterwahlen von vier auf fünf Jahre. Das ist für jeden Demokraten, für jeden Arbeitnehmervertreter, für jeden, der sich um Arbeitnehmerrechte bemüht, unvorstellbar. Es muss natürlich für Personalvertreter und für Betriebsräte ganz einfach gelten, dass du ständig für deine Leute da bist und dich auch ständig daran messen lassen kannst.

 

Es gibt jedes Jahr, vom Gesetz vorgeschrieben, Betriebsversammlungen. Warum soll man in diesen Betriebsversammlungen, wenn man sich schon rechtfertigt, nicht alle drei Jahre sogar eine Wahl abhalten? So gibt man den Bediensteten die Möglichkeit zu befinden: Ist unser Vertreter auch wirklich unser bester Vertreter? Fünf Jahre sehen eher so aus, dass man es eben alle fünf Jahre einmal „aufmagaziniert“, mit viel Wahlmitteln

 

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