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Landtag, 16. Sitzung vom 03.10.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 40

 

danke, dass Sie heute hergekommen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ganz besonders wichtig ist es, dass wir diesen Bericht heute nicht nur diskutieren, dann ablegen und das Ganze wieder vergessen, sondern dass auch die dementsprechenden Schlussfolgerungen gezogen werden. Sinn und Zweck der Volksanwaltschaft ist es, die Verwaltung effizienter und kostengünstiger zu machen. Da haben wir enormen Handlungsbedarf. Aber die Volksanwaltschaft verhilft den BürgerInnen vor allem auch zu ihrem Recht. Sie klärt Missverständnisse auf und zeigt Systemfehler. Wir in der Stadtverwaltung bekommen wertvolle Anregungen.

 

Ich möchte besonders positiv hervorheben, dass Sie in Einzelfällen und auch als Vermittler - und das ist besonders wichtig - in verschiedenen, ganz konkreten Angelegenheiten auftreten und bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen helfen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Systemfehler werden leider aber in den seltensten Fällen gelöst. Die politische Arbeit, sich die Systeme in dieser Stadt anzusehen, kann uns auch die Volksanwaltschaft nicht abnehmen.

 

Ich möchte jetzt konkret auf einige Punkte aus dem Volksanwaltschaftsbericht eingehen. In meinem Fall betrifft es die Jugendwohlfahrt. Es freut uns wirklich zu hören, dass die Situation in den Wiener Krisenzentren besser geworden ist. Es ist zu einer Analyse gekommen. Diese Analyse ist nicht nur durchgeführt worden, sondern es sind auch Maßnahmen getroffen worden, damit sich die Situation verbessert. Nichtsdestotrotz gibt es nach wie vor Beschwerden. Wir werden diese auch ernst nehmen. Das ist ein ernstes Thema. Wir werden auch weiter dranbleiben und diese Meldungen, die von Bürgerinnen und Bürgern an uns ergehen, nicht nur beobachten, sondern wir werden darauf schauen, dass sich da auch in weiterer Folge Verbesserungen durchführen lassen.

 

Für die Familienrichter ist eine gut funktionierende Jugendwohlfahrt von eminenter Bedeutung. Wenn die Jugendwohlfahrt gut funktioniert, dann ist es auch für die Familienrichter einfacher, ihre Arbeit zu erledigen. Das trifft nicht nur die Obsorge. Das trifft auch Entscheidungen über den Unterhalt. Und über allem steht das Kindeswohl. Leider gibt es da aber auch noch Nachholbedarf. In letzter Zeit, so hört man aus Richterkreisen, wird es da auch wieder zunehmend schwieriger. Das muss man im Auge behalten.

 

Vor allem denke ich, dass es gerade im Bereich der Jugendwohlfahrt von eminenter Bedeutung ist, dass man die eh schon knappen Mittel, denn die Jugendwohlfahrt hat immer höheren Bedarf, die Meldefälle sind immer mehr, nicht in Imagekampagnen und in Öffentlichkeitsarbeit steckt, sondern dass man darauf schaut, dass das Geld dort ankommt, wo es wirklich notwendig gebraucht wird. Die Frage, ob man da Unsummen in Werbung stecken muss, muss man sich immer wieder neu stellen. Das muss man einfach wirklich hinterfragen dürfen.

 

Zu denken geben sollte uns allerdings auch die Kritik der Volksanwaltschaft an voreiliger Kindesabnahme. Wir haben heute in der Fragestunde schon darüber gesprochen. Die Prüfverfahren dauern zu Recht lange. Das ist ein sensibler Bereich. Da soll man nicht vorschnelle Urteile fällen. In Wien ist es allerdings so, dass betroffene Kinder in vielen Fällen bereits nach sechs bis acht Wochen zu fixen Pflegefamilien kommen. Das, meine Damen und Herren, ist meiner Ansicht nach ein Punkt, der noch nachjustiert gehört. In anderen Bundesländern wird dieser Beobachtungszeitraum von sechs bis acht Wochen ausgedehnt bis zu sechs Monaten. Dann erst kommen die Kinder zu fixen Pflegeeltern, weil es ist schon klar, wenn die Kinder einmal bei einer fixen Pflegefamilie sind, ist die Rückführung ins eigene Elternhaus extrem schwierig. Da muss man auch wirklich mit der gebotenen Sorgfalt damit umgehen.

 

Abschließend möchte ich Ihnen, meine lieben Volksanwältinnen, Herrn Volksanwalt auch, ein Kompliment aussprechen, für das Sie eigentlich gar nichts können. Ihrem Bericht wird hier an einer sehr prominenten Stelle Platz eingeräumt. Das ist gut und das ist wichtig. Was wir von der Opposition uns allerdings wünschen würden, wäre, dass andere Berichte, wie zum Beispiel der Kontrollamtsbericht, auch an so prominenter Stelle verhandelt werden, weil den Kontrollamtsbericht versteckt man gerne am Ende der Rechnungsabschlussdebatte nach zwei Tagen. Manchmal ist es auch schon nahe Mitternacht. (Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Als Höhepunkt!) - Man kann es als Höhepunkt bezeichnen, aber, Herr Kollege Ludwig, Sie wissen, was ich meine. Ich glaube, es wird nicht unbedingt eine Geschäftsordnungsänderung geben müssen. Mit ein bisschen gutem Willen wird man es vielleicht auch schaffen, die Kontrollamtsberichte, so wie den Volksanwaltschaftsbericht, prominenter zu positionieren. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Damit komme ich auch schon zum Schluss. Noch einmal herzlichen Dank! Ich freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit. Vielen Dank! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Hebein. Ich erteile es ihr.

 

11.16.53

Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus)|: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte auch den Dank meiner Fraktion an die Volksanwaltschaft, an die Volksanwälte, an die Volksanwältinnen, an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses wichtigen Kontrollgremiums übermitteln. Wir bedanken uns wirklich sehr herzlich für die ausführlichen Berichte! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich freue mich auch, dass wir zukünftig, und Sie, Frau Abg Leeb von der ÖVP, wissen es, dem Kontrollamtsdirektor einen sehr prominenten Platz hier in unserem Haus einräumen. Wir haben beschlossen, dass es zukünftig auch ein Rederecht unseres Kontrollamtsdirektors in diesem Haus geben wird. Sie wissen es. Also insofern, sollten Sie es noch nicht mitbekommen haben, zumindest auch ein Grund für Sie, sich zu freuen.

 

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