«  1  »

 

Landtag, 15. Sitzung vom 01.10.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 18 von 26

 

so sein, das müssen Sie selber wissen.

 

Ganz kurz nur auf den Kollegen Stürzenbecher, der uns in ruhiger, sachlicher und angenehmer Art ausgeführt hat, ich möchte sagen, über fast die ganze Welt, uns die Wahlsysteme der ganzen Welt dargebracht hat und auch festgestellt hat: Die SPÖ ist für ein modernes Verhältniswahlrecht in Wien. Sie haben über wirklich viele Staaten ausgeführt, aber außer diesem Satz haben Sie eigentlich sonst nichts gesagt über Ihre Ideen zu einem modernen Verhältniswahlrecht in Wien. Heute wäre eigentlich die Gelegenheit dazu - dazu haben wir die Sitzung einberufen -, dazu Stellung zu nehmen. Ich habe es ehrlich vermisst. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das diskutieren wir dann!) Vielleicht kommt dann der Herr Klubobmann noch dazu und wird das ausführen, wie Ihr Modell eines modernen Verhältniswahlrechtes aussieht. Unser Modell haben wir schon vorgestellt.

 

Am Rande gesagt, halte ich es auch für interessant, wenn ein Sozialdemokrat sich zu der Aussage hinreißen lässt: „die stärkste Demokratie der Welt, die USA.“ (Heiterkeit bei der FPÖ. - Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Die mächtigste!) Nein, Sie haben gesagt, stärkste, ich habe es mitgeschrieben. Ich lasse das einmal so hier stehen, soll so sein.

 

Ganz kurz auch noch zum Kollegen Ulm, der gesagt hat - natürlich, atmosphärisch hat er schon recht, wenn der Bürgermeister von vornherein sagt, das ist alles falsch bezüglich Volksbefragung. Natürlich hat der Herr Bürgermeister etwas damit zu tun, was der Magistrat entscheidet. Das dürfte bekannt sein: Der Herr Bürgermeister steht an der Spitze des Magistrates, er ist verantwortlich für die Tätigkeiten des Magistrates, und er hat sogar das Recht, alle Angelegenheiten des Magistrates an sich zu ziehen. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Nein, nicht alle!) Auch dieses ... (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Nicht alle! Fast alle!)

 

Ich kann es Ihnen vorlesen, wenn Sie wollen, aber ersparen wir uns das. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Fast alle!) Es lautet: „Der Bürgermeister hat das Recht, Gegenstände, die in den Wirkungsbereich des Magistrates fallen, ausgenommen“ - soll so sein – „Verwaltungsstrafsachen, selbst unter seiner Verantwortung zu erledigen.“ (Heiterkeit bei SPÖ und GRÜNEN.) Also gut, können wir uns darauf einigen: das sogenannte Arrogierungsrecht. Er könnte also sogar diese Entscheidung an sich ziehen. (Ruf bei der FPÖ: Hat er aber nicht ausgeübt!)

 

Er hat es nicht ausgeübt! Ganz im Gegenteil, er hat sich zu der kuriosen Aussage hinreißen lassen: Das, was der Magistrat sagt, ist Verfassungswahrheit. Ja, da sind wir jetzt wieder - Herr Kollege Stürzenbecher, Sie haben es vorgeworfen - bei Demokratie und so. Wir haben schon einen Verfassungsgerichthof, der, wenn es überhaupt eine Verfassungswahrheit gibt, darüber befindet. Das machen nicht der Herr Bürgermeister und auch nicht der Magistrat, sondern da gibt es ein Verfahren, ein rechtsstaatlich vorgesehenes Verfahren! Der Herr Bürgermeister hat sich da hinreißen lassen in seiner uns bekannten Art und von Verfassungswahrheit gesprochen; soll so sein.

 

Kurios wird es aber dann, wenn der Herr Bürgermeister bei der letzten Fragebeantwortung feststellt, dass eine Behörde per Definition eben weisungsfrei ist - sic!, man höre und staune – „und ich daher auch gar keine Weisung dorthin geben kann.“ Nun gut ... (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Berufungssenat!) Nein, nein, da ging es um die Entscheidung - lesen Sie es nach - des Magistrates. Also wenn der Bürgermeister dem Magistrat keine Weisung mehr geben kann, dann brauchen wir keinen Bürgermeister! Das nur nebenbei, soll so sein. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Zum eigentlichen Thema der heutigen Sitzung: faires Wahlrecht für Wien. Ich erspare es Ihnen jetzt, diese Vereinbarung von Schwarz, Blau und Grün noch einmal vorzulesen. Sie wissen, worum es geht. Wir haben diese Initiative auch tatsächlich ernst genommen und haben uns die Mühe gemacht - unter Anführungszeichen, verfassungsrechtlich zu arbeiten, ist ja meistens ein Vergnügen -, diesen Initiativantrag auch dementsprechend in Schrift zu gießen und in Paragraphen zu gießen, und haben diesen Antrag eingebracht, wo wir eben im zweiten Ermittlungsverfahren, das es laut Wahlrechtsordnung gibt, einen Ausgleich schaffen.

 

Warum ist das so? Auch das werden Sie hoffentlich inzwischen wissen. Im ersten Ermittlungsverfahren nach dem Hagenbach-Bischoff-System gibt es eben die berühmt-berüchtigte Bevorzugung der stärksten Partei, die in Wien zufälligerweise die SPÖ ist - wer weiß, wie lange noch. Das empfinden wir als nicht gerecht. Und nicht nur wir, sondern an und für sich, sollte man meinen, eine Mehrheit dieses Hauses empfindet das nicht als gerecht. Daher haben wir diese Gesetzesstellen entsprechend ausgearbeitet.

 

Wir haben zwei Varianten eingebracht, wo man einmal sagt, im ersten Ermittlungsverfahren soll auch diese Bevorzugung wegfallen und ein Ausgleich im zweiten Ermittlungsverfahren geschaffen werden. Und noch einmal haben wir auch einen zweiten Antrag eingebracht, wo eben diese Bevorzugung im ersten Ermittlungsverfahren bestehen bleibt, weil wir es durchaus einsehen und nachvollziehen können, wenn man sagt, Bezirkspolitiker gehören gestärkt. Also das Grundmandat gehört gestärkt, und im zweiten Ermittlungsverfahren soll der Ausgleich geschaffen werden.

 

Beide Anträge wurden auch von den GRÜNEN abgelehnt, sind sang- und klanglos untergegangen, sozusagen sang- und klanglos von den GRÜNEN negiert worden. Und was hören wir? „Wir sind in Verhandlung.“ Also gut.

 

Es wäre eigentlich - auch das habe ich hier schon angeführt - wirklich einfach, ein ganz einfacher Gesetzestext, diese Ungerechtigkeit, die zumindest von einer vermeintlichen Mehrheit in diesem Haus als solche empfunden wird, zu ändern. Man müsste drei Worte streichen, ich habe Ihnen das schon einmal vorgelesen. § 83 Abs 1, wo die Wahlzahl für die Verteilung der Gemeinderatsmandate so gefunden wird: „indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegeben gültigen Stimmen durch die um eins vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird.“ Also „um eins vermehrte“ könnten

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular