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Landtag, 15. Sitzung vom 01.10.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 26

 

bedauere, und das haben auch nicht die anderen Landtage, soviel ich weiß. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir das eingeführt haben, zwar durchaus unter Mitwirkung der ÖVP, das sei auch erwähnt, aber beschlossen haben wir es dann, als wir eine absolute Mehrheit hatten. Aber die ÖVP hat es in der Periode vorher gemeinsam mitausgearbeitet, das sei der Fairness halber auch gesagt.

 

Wir haben jedenfalls das Minderheitenrecht bei Untersuchungsausschüssen. Wir haben eine demokratische Verwaltung - wie es sie in keinem anderen Bundesland gibt -, wo eben die Mandatare in den Ausschüssen Verwaltungshandlungen mitgestalten können, was sonst immer nur die Beamten machen. Wir haben sehr viele direkte Mitbestimmung der Bürger. Wir werden bei den Kontrollrechten weitere Ausbauten vornehmen, sei es eben durch das Kontrollamt, die Umbenennung allein ist es nicht, sondern auch die dann besseren Rechte. Und natürlich auch die Petitionen!

 

Ich meine also, dass wir uns als Wiener einerseits durchaus nicht verstecken müssen mit unseren demokratischen Rechten, dass wir aber immer noch besser werden können, dass wir immer noch mehr darauf schauen, wie wir diese Stadt noch demokratischer gestalten. Dafür hoffe ich, dass uns ein Wahlrechtspaket gelingt, das eine möglichst große Mehrheit hat. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dr Ulm. Ich erinnere daran, dass die Redezeit ab jetzt mit 15 Minuten begrenzt ist.

 

10.22.42

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Das war jetzt schon eine kleine Meisterleistung, die da die Kollegen Stürzenbecher und Ellensohn geliefert haben! Denn da gibt es seit Mai, Juni ein einziges demokratiepolitisches Thema, das Thema in dieser Stadt schlechthin, nämlich die Volksbefragung zum Parkpickerl, und sie finden es nicht der Mühe wert, mit einem einzigen Wort darauf einzugehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Da kann man natürlich schon ein bisschen was daraus ableiten zu ihrem Demokratieverständnis.

 

Ich komme jetzt natürlich sofort zu dieser Volksbefragung zum Parkpickerl. Sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ und von den GRÜNEN, es tut mir ja leid, mich so ausdrücken zu müssen, aber es gibt kein anderes Wort dafür: Dass Sie diese von den Bürgern verlangte Volksbefragung nicht machen, ist eine Schande! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Eine Schande für Sie, aber auch für Wien und für die Demokratie und die Politik in diesem Land.

 

Dass Sie die Volksbefragung nicht machen, ist kein Kavaliersdelikt, es ist erschütternd! Denn Sie verlassen die bisher von den Parteien geübte politische Kultur. Bisher dachte ich mir eigentlich, es gibt so etwas wie Grundprinzipien in der Politik und einen Grundkonsens zwischen den Parteien in gewissen Dingen. Zum Beispiel, dass man eben alle fünf Jahre wählt, dass korrekt gewählt wird, dass Wahlergebnisse akzeptiert werden, dass man auch akzeptiert, wenn einmal der andere gewinnt, dass man demokratisch gekommene Mehrheiten anerkennt.

 

Sie akzeptieren einfach nicht, dass eine Volksbefragung stattfinden muss, wenn sie genügend Bürger verlangen. Sie akzeptieren nicht den politischen Erfolg der anderen, wenn es gelingt, über 100 000 Unterschriften zu sammeln. Und Sie akzeptieren nicht eine absehbare Niederlage als Ergebnis einer durchzuführenden Volksbefragung.

 

Sie, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und GRÜNEN, beugen das Recht! Sie messen mit ungleichem Maß. Sie sagen, eine Frage nach der Ausdehnung von Kurzparkzonen ist unzulässig, die Frage nach einer City-Maut aber zulässig. Sie interpretieren den wortidenten Gesetzestext von Gemeindeabgaben, Entgelten und Tarifen in § 104 und § 112a der Wiener Stadtverfassung unterschiedlich, je nachdem, wie Sie es brauchen.

 

Lesen Sie nach, dort steht immer: Gemeindeabgaben, Entgelte und Tarife - Bezirksvertretungen dürfen dazu keine Anträge einbringen, und Volksbefragungen sind dazu nicht möglich. Wenn es ein Mal nicht möglich ist, ist es auch das andere Mal nicht möglich. Aber in den Bezirksvertretungen einen Antrag auf Ausweitung der Kurzparkzonen zuzulassen, jedoch eine Initiative der Bürger zum gleichen Thema nicht, das ist schlicht und einfach unmöglich! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Sie haben in einer nie dagewesen Art und Weise den Magistrat präjudiziert. Am 27. Juni hat bereits Bgm Häupl gesagt, die Fragestellung ist unzulässig! Am 6. Juli hat VBgmin Vassilakou gesagt, die Fragestellung ist unzulässig! Der Magistrat hat lange danach entschieden, nämlich am 16. Juli.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, das geht nicht! In einem Verwaltungsverfahren, in dem der Magistrat zu entscheiden hat, haben sich weder der Bürgermeister noch sonst ein Politiker einzumischen. Er ist schlicht und einfach nicht zuständig. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Der Bürgermeister kann sich schon einmischen!) Er sollte die Zuständigkeit des Magistrats akzeptieren und sich keine Entscheidungsbefugnis anmaßen, die ihm nicht zusteht. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Der Bürgermeister ist der Vorstand des Magistrats! Wenn nicht er, wer sonst?)

 

Die Juristen der MA 62 hatten ursprünglich überhaupt nicht die Idee und haben ursprünglich überhaupt nicht damit spekuliert, diese Fragestellung abzulehnen. Denn wäre die MA 62 tatsächlich der Meinung gewesen, dass man diese Volksbefragung so leicht hätte abdrehen können, dann hätte man sich das sehr mühselige, wochenlang andauernde Auszählen der Unterschriften sehr leicht ersparen können. Ich kenne mich auf Grund meines Berufes ein bisschen aus mit Verwaltungsbehörden und auch mit Gerichtsbehörden: Keine Behörde in Österreich tut sich diese materielle Arbeit an, wenn sie formal nicht erforderlich ist.

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abg Ulm, nur zur Information: Sie haben noch zehn Minuten Zeit, zum Thema „Gerechtes Wahlrecht für alle Staatsbürger“ zu sprechen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (fortsetzend): Die Juristen ha

 

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