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Landtag, 14. Sitzung vom 28.06.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 38

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ja. Wir hatten Mitte des Monats eine Steuerungsgruppe, in der wir auch dieses Thema besprochen haben. Dabei war auch die Bundespolizeidirektion Wien vertreten, und ich konnte dieses Anliegen der Stadt auch an die Bundespolizeidirektion weitervermitteln.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.07.39

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Im neuen Prostitutionsgesetz gibt es erfreulicherweise erstmals Vorschriften zu den Prostitutionslokalen. Es wurde eine Zuverlässigkeitsprüfung vorgesehen, und andere Bestimmungen regeln die Prostitutionslokale. Bescheidmäßig ist jedes Prostitutionslokal innerhalb eines Jahres zur Kenntnis zu nehmen beziehungsweise zu genehmigen.

 

Jetzt stellen sich für mich einige Fragen: Wie ist hier die Entwicklung? Gelingt es, diese Prostitutionslokale bescheidmäßig zu erfassen? Wie viele gibt es insgesamt in Wien, wie viele konnten schon genehmigt werden, und wird es sich ausgehen, diese innerhalb des ersten Jahres zu erfassen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Diese Regelung der Genehmigungsverfahren für Prostitutionslokale haben wir auch gemeinsam mit Ihnen in der Gesetzeswerdung diskutiert. Diese ist nun im neuen Wiener Prostitutionsgesetz festgelegt und, ich glaube, das ist eine sehr gute Lösung.

 

Vom Ablauf her kann man Folgendes sagen: Das funktioniert so, dass die Lokalbetreiberinnen oder Lokalbetreiber zur Polizei gehen und dort schriftlich kundtun, dass sie ihr Lokal genehmigen lassen wollen. Die Polizei schickt dann die entsprechenden Unterlagen an die Magistratsabteilung 36 und dann wird dort in sehr enger Kooperation das Genehmigungsverfahren vorgenommen.

 

Man kann sich dieses so vorstellen, dass es von kleinen Baumängeln bis hin zu großen Angelegenheiten wie Stützmauern oder Fassadenveränderungen et cetera Vorgaben von Seiten der Magistratsabteilung 36 gibt. Die Lokalbetreiber organisieren das und erledigen das, und es gibt, wenn notwendig, einen Lokalaugenschein. Wir wollen allerdings nicht sozusagen für jedes kleine Lokal und für jede kleine Veränderung Lokalaugenscheine durchziehen, sondern es gibt eine ganz klare Vereinbarung zwischen der Polizei und der Magistratsabteilung 36, wann es tatsächlich zu einem Lokalaugenschein kommen muss.

 

Es gibt dann ein Gutachten der Ziviltechniker, und die MA 36 stellt in der Folge fest, ob das passt, und wenn etwas unklar ist, fragt sie nach. Dann gibt es noch die Prüfung von Seiten der Polizei, was die Verlässlichkeit des Lokalbetreibers betrifft. Das war uns genauso wichtig wie die gesamten baulichen Erfordernisse und Fragen des Erscheinungsbilds. Wenn auch noch eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist, gibt es auch einen Kontakt zum Bezirksamt, und dann wird sozusagen das Packerl des Genehmigungsverfahrens verschnürt.

 

Das hört sich jetzt langwierig an, beschreibt sich in elf Punkten, funktioniert aber tadellos.

 

Jetzt zum Prozedere an sich: Wie ist diese Regelung in die Gänge gekommen? – Ich muss sagen: Sehr gut! Es hat ein Vorabgespräch des Magistrats mit den zuständigen Stellen beziehungsweise den zuständigen Leuten in der Wiener Polizeidirektion gegeben. Man hat vereinbart, wie man vorgeht. Dann wurde auch eine große Informationskampagne gestartet – bei der die Wirtschaftskammer sehr hilfreich war – und hat sich mit dieser an Lokalbetreiberinnen und Lokalbetreiber gewandt. Es hat einen Informationsabend gegeben, und wir veranstalten jetzt laufend solche Abende. Es hat schon zwei gegeben, und nach dem Sommer wird es noch einen geben.

 

Ausgemacht ist, dass man natürlich im Interesse der BürgerInnen agiert – gerade Ihnen war ja auch das Erscheinungsbild sehr wichtig – und dass man natürlich auch im Sinne der Sicherheit der Prostituierten agiert. Außerdem bemühen wir uns aber auch um eine sehr schnelle Abwicklung und um gute Lösungen. Diesbezüglich haben wir bisher sehr gute Erfahrungen gemacht.

 

Was man noch dazusagen muss, ist, dass die Bezirkskräfte der Polizei die Bezirke quasi abfahren, einmal alle Betriebe aufnehmen und dann auch vor Ort die Betriebe über diese Verfahren informieren. Damit gibt es auch einmal eine Erhebung des Standes, von wie vielen Lokalen wir überhaupt sprechen. Das heißt, wie viele es genau sind, kann ich Ihnen jetzt abschließend noch gar nicht sagen.

 

Wir haben jetzt schon 33 Verfahren abgeschlossen, und es sind sicherlich noch viele mehr. Es sind jetzt schon – und darüber gab es in der letzten Steuerungsgruppe von der Polizei einen sehr positiven Bericht – viele Verfahren im Laufen, und es werden noch viele ins Laufen kommen. Wir wollen trotzdem weiterhin sehr intensiv Information betreiben und das aufrechterhalten, weil wir im Prinzip im Gesetz vorgesehen haben, dass bis Ende dieses Jahres zumindest für jedes Lokal das Verfahren begonnen haben muss.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Hebein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.12.58

Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Sexarbeiterinnen und vor allem ehemalige Sexarbeiterinnen schließen sich jetzt zusammen, um auch selbst für ihre eigenen Rechte und für selbstbestimmtes, sicheres Arbeiten auch auf der Straße zu kämpfen und um auch um die Bilder dieser Frauen zu korrigieren: Diese werden nämlich auf Prostitution reduziert, obwohl auch sie in erster Linie Menschen, Mütter, Frauen beziehungsweise Nachbarinnen sind.

 

Meine Frage an Sie lautet: Werden Sie auch diese Frauen unterstützen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Diese Entwicklung zeichnet sich hier sanft ab, und wir haben diese im Haus auch schon einige Male besprochen. Das war vor

 

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