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Landtag, 14. Sitzung vom 28.06.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 38

 

09.00.58(Beginn um 9.00 Uhr.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen!

 

Die 14. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.

 

09.01.14Entschuldigt haben sich die Abgen Mag Ebinger, Niedermühlbichler, Dipl-Ing Stiftner, Matzka-Dojder, Ing Leeb, Mahdalik und Prof Dr Vitouch. Die Dritte Präsidentin Klicka ist von 10 bis 11.30 Uhr verhindert, Frau Abg Mag Anger-Koch von 12 bis 14.30 Uhr, Abg Flicker von 10 Uhr bis 14.30 Uhr, und Abg Strobl bis 11 Uhr anwesend.

 

09.01.52Wir kommen zur Fragestunde.

 

9.02.06†Amtsf StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Die 1. Frage (FSP – 02357-2012/0001 – KFP/LM) wurde von Herrn Abg Wolfgang Seidl gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. (Durch das Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes im November 2011 wurde die Straßenprostitution im Bereich Wohlmutstraße/Stuwerstraße verboten und in den Wiener Prater verlagert. Nach anfänglich verstärkten Kontrollen konnte eine Verbesserung erzielt werden. Mit dem Verbot der Straßenprostitution zwischen 6 Uhr und 22 Uhr im Prater hat sich diese wieder ins Stuwerviertel verlagert, wie massive Anrainerbeschwerden zeigen. Werden Sie das Gesetz im Sinne der leidgeplagten Anwohner im Stuwerviertel evaluieren?)

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Bei der heutigen Anfrage zum Prostitutionsgesetz, das im November 2011 in Kraft getreten ist, geht es um die konkrete Frage des Stuwerviertels.

 

Hier meine Antwort: Herr Abgeordneter! Wie Sie wissen – das ist in Ihrer Anfrage so formuliert – ist die Straßenprostitution im Wohngebiet Stuwerviertel verboten, da die Straßenprostitution seit 1. November 2011 innerhalb aller Wiener Wohngebiete auf Grund des neuen Wiener Prostitutionsgesetzes 2011 unzulässig und strafbar ist. Und es ist Ihnen ebenso bekannt, dass die Kontaktaufnahme von Freiern mit Prostituierten auf öffentlichen Flächen im Wohngebiet zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen verboten und strafbar ist.

 

Das Wiener Prostitutionsgesetz hat aber mit der Verordnungsermächtigung für die Bundespolizeidirektion Wien auch die Möglichkeit im § 10 des Wiener Prostitutionsgesetzes aus 2011 geschaffen, auf unerwünschte Auswirkungen der Prostitution mit zusätzlichen örtlichen und zeitlichen Beschränkungen der Prostitution flexibel reagieren zu können. Der Wiener Landesgesetzgeber hat somit alles getan, um die Straßenprostitution im Bereich des Stuwerviertels zu verbieten und in erlaubten Bereichen Beschränkungen zu ermöglichen, um aufgetretenen Belästigungen der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt durch die Straßenprostitution zu begegnen. Daher ist eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes nicht notwendig.

 

Wie sicherlich auch Sie in diesem Fall genau wissen, ist für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Wiener Prostitutionsgesetzes und der auf seiner Grundlage kundgemachten Verordnungen gemäß § 3 Abs 3 des Wiener Prostitutionsgesetzes aus 2011 die Bundespolizeidirektion Wien zuständig. Die Bundespolizeidirektion Wien führt seit dem Inkrafttreten des Wiener Prostitutionsgesetzes selbstverständlich immer wieder Schwerpunktaktionen zur Bekämpfung der Straßenprostitution im Stuwerviertel durch. Zusätzlich fanden monatlich zwischen 10 und 15 Schnellrichter- und Schnellrichterinneneinsätze statt.

 

Im Stuwerviertel kontrolliert die Bundespolizeidirektion Wien täglich und setzt dabei auch mehrmals wöchentlich eine Schnellrichterin oder einen Schnellrichter mit Dolmetscherinnen oder Dolmetschern für die rumänische und ungarische Sprache ein. Derzeit werden täglich Schwerpunktaktionen der Polizei durchgeführt, um eine Ausweitung der Straßenprostitution von den erlaubten Straßen im Prater ins Stuwerviertel zu verhindern. So gibt es im Stuwerviertel täglich Schwerpunktaktionen von 12 bis 24 Uhr, ab 24 Uhr werden bis in die Morgenstunden verstärkte Kontrollen weitergeführt. Wenn entsprechender Bedarf feststellbar ist, wird auch darüber hinaus mit Kontrollen im Rahmen des Streifendienstes gearbeitet.

 

Anlässlich dieser Kontrollen wurde von der Bundespolizeidirektion Wien festgestellt, dass es zu keiner Verlagerung der Straßenprostitution in das Stuwerviertel gekommen ist, obwohl die zeitlichen Beschränkungen der Straßenprostitution in den erlaubten Bereichen, wie zum Beispiel in der Perspektivstraße, eingehalten werden und zu einer Entspannung der Situation im unmittelbaren Nahbereich des Wurstelpraters beigetragen haben. Durch die zeitlichen Beschränkungen der Straßenprostitution im Prater sind nach Auskunft der Bundespolizeidirektion Wien während der verordneten Verbotszeiten jedenfalls weniger Prostituierte im Stuwerviertel wahrnehmbar, da die erlaubten Bewegungsmuster zurück zur Wegstrecke und zu den Stundenhotels entfallen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Seidl. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.06.14

Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Herzlichen Dank für die Beantwortung. Prostitution findet weiterhin im Stuwerviertel statt, und ich bin eigentlich sehr verwundert über die Antwort, die die Bundespolizei gibt, dass es keine vermehrte Prostitution geben soll. Das würde ja bedeuten, dass die Personen, die mich anschreiben, die mich kontaktieren und im Stuwerviertel wohnen, um das jetzt vorsichtig zu formulieren, die Unwahrheit sagen, was ich mir irgendwie schwer vorstellen kann.

 

Ich möchte allerdings auf etwas anderes eingehen. Sie haben auf die letzte mündliche Anfrage, die ich an Sie gestellt habe, geantwortet, dass Sie sich dafür einsetzen, dass die Abteilung für Menschenhandel im Landeskriminalamt personell aufgestockt wird.

 

Ich weiß schon, dass Sie dafür nicht zuständig sind. Nichtsdestotrotz bekleiden Sie ein sehr hohes politisches Amt und haben Sie gesagt, dass Sie sich dafür einsetzen. Meine Frage: Hat es diesbezüglich schon Gespräche gegeben?

 

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