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Landtag, 13. Sitzung vom 25.05.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 62

 

j) Kommt die erforderliche Mehrheit zustande, ist das Gesetz vom Bundespräsidenten zu beglaubigen, vom Bundeskanzler gegenzuzeichnen und im BGBl kundzumachen.

 

k) Ein durch eine Volksinitiative zustande gekommenes Gesetz kann nur im Wege einer Volksabstimmung geändert werden. Eine solche muss nicht am Ende einer neuerlichen Volksinitiative stehen, sondern kann auch vom Nationalrat - wie bisher - beschlossen oder verlangt werden.

 

2. Einführung einer Veto-Volksabstimmung unter folgenden Voraussetzungen:

 

a) Die Art 43 und 44 B-VG sind dahin gehend zu ergänzen, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates nicht nur vom Nationalrat beschlossen - Klammer: bei einfachen Bundesgesetzen - oder von einem Drittel der Nationalratsabgeordneten – Klammer: bei Bundesverfassungsgesetzen -, sondern auch von 100 000 Wahlberechtigten verlangt werden kann.

 

b) Eine solche Veto-Volksabstimmung ist nach den Bestimmungen des Volksabstimmungsgesetzes 1972 durchzuführen.

 

c) Eine solche Veto-Volksabstimmung soll auch hinsichtlich der Genehmigung von Staatsverträgen gemäß Art 50 B-VG möglich sein.

 

3. Ausgestaltung der Volksbefragung als parlamentarisches Minderheiten- und Bürgerrecht unter folgenden Voraussetzungen:

 

Art 49b B-VG ist dahin gehend zu ergänzen, dass auch ein Drittel der Nationalratsabgeordneten oder 100 000 der Wahlberechtigten eine Volksbefragung verlangen können.

 

Gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien wird beantragt, dass der Antrag mündlich begründet werden kann und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet."

 

Präsidentin Marianne Klicka: Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrages sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Zur Begründung des Verlangens erteile ich nun Herrn Abg Mag Gudenus das Wort. - Bitte schön. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS nimmt eine Tafel zum Rednerpult mit. - Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Schon wieder ein Taferl! Das ist ein Wahnsinn!)

 

13.01.13

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich darf mich zuerst beim Schriftführer für die Verlesung unseren Dringlichen Antrages bedanken und möchte meine Rede zuerst nicht so beginnen, wie Sie es vielleicht erwartet hätten, nämlich mit einem Lob und auch mit dem Ausdruck meiner Freude, nicht unbedingt als Klubobmann der FPÖ, sondern mehr als Staatsbürger und Abgeordneter, weil wir alle mit dem Beschluss vorhin gezeigt haben, dass uns der hohe Wert der Demokratie und der Schutz der Gesetzgebung und der Schutz der Abgeordneten gemeinsam noch am Herzen liegen. Das ist gut so. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und von Abg Dr Wolfgang Aigner.)

 

Das war mein Lob in Bezug auf die Demokratie und die Handhabung der Demokratie im Land Wien.

 

Jetzt darf ich mit der eigentlichen Sache, mit unserem Anliegen fortfahren. Wir sind der Meinung, und das haben wir nicht nur heute, sondern schon auch gestern, aber auch die letzten Monate oft diskutiert, es gibt in Wien in vielen Bereichen ein eklatantes Demokratiedefizit. Dies äußert sich zum Beispiel nicht zuletzt bei der nun stattfindenden Initiierung der Volksbefragung, die von den Bürgern ausgeht. Wir wissen, dass für die Initiierung der Volksbefragung in Wien mehr als 57 000 Unterschriften notwendig sind. Für ein Volksbegehren in Wien sind auch mehr als 57 000 Unterschriften notwendig. Das ist doch eine relativ hohe Zahl. Ich sage, die Bürger und alle, die mithelfen, werden diese Anzahl für die Initiierung der Volksbefragung erreichen. Wir werden das erreichen. Aber es ist gemessen am Standard, was ein Volksbegehren betrifft, in Österreich oder verglichen mit anderen Ländern doch eine sehr hohe Hürde. Das ist zum Beispiel auch ein Ausdruck dafür, dass es demokratiepolitisch in Wien einiges zu verbessern gibt. Genau darauf zielt unser Dringlicher Antrag heute hin. (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.)

 

Beispielsweise bräuchte man in Österreich für die Initiierung eines Volksbegehrens etwas mehr als 8 000 Unterschriften, in Wien sind es mehr als 57 000 Unterschriften, also ein gewaltiger Unterschied. Ein Punkt in unserem Antrag ist auch die Senkung dieser 5-Prozent-Hürde, nämlich von 5 Prozent der Wahlberechtigten in Wien auf 1 Prozent, was zwar noch immer mehr ist als in Gesamtösterreich bei mehr als 8 000 Unterschriften, aber doch eine Senkung, die in Wien möglich wäre. Das wäre ein Punkt unseres Dringlichen Antrages.

 

Es ist auch wirklich nicht verständlich, wenn schon die Hürde so hoch ist, wenn es schon die Bürger betrifft, hier auch hinzugehen und zu unterschreiben, alles möglich zu machen, um, jetzt aktuell, diese Ausweitung des Parkpickerls zu Fall zu bringen, dass der Herr Bürgermeister dann sagt, er ist gegen diese Volksbefragung. Das ist nicht verständlich. Ich weiß nicht, warum sich der Bürgermeister, der sich seiner Sache sicher sein muss, weil sonst würde er diese Angelegenheiten nicht beschließen, durchziehen wollen und durchziehen, dann vorm Volk fürchtet. Ich verstehe das nicht. Da würde ich mir schon erwarten vom Herrn Bürgermeister oder Landeshauptmann erwarten, hier herauszugehen und zu erklären, warum er denn gegen eine Volksbefragung bei so wichtigen Angelegenheiten ist. Das ist nicht einleuchtend. Hier lässt sich eben auch ein Demokratiedefizit beim Landeshauptmann selbst erkennen.

 

Dasselbe lässt sich auch bei der Frau Vizebürgermeisterin erkennen, die gesagt hat, dass sie mit direktdemokratischen Mitteln nicht allzu viel anfangen kann, weil diese Formen des Plebiszits auch im Faschismus zu finden sind. Ich weiß nicht, wenn direktdemokratische Mittel, wie sie in Wien vorhanden

 

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