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Landtag, 12. Sitzung vom 30.03.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 55

 

immer auch Dinge offen lässt oder Wünsche nicht berücksichtigen kann, weil es ja auch um Interessen von verschiedenen Seiten geht. Die Naturwache ist sicher ein Beispiel dafür, und deswegen habe ich heute in der Früh auch den Bürgermeister gefragt, ob er sich vorstellen kann, Teile der Naturwache als Vertragsbedienstete oder als Gemeindebedienstete aufzunehmen. Ich denke, man sollte diese Möglichkeit auf jeden Fall prüfen, um mit denjenigen Personen, die die Kenntnisse haben, das Wissen haben, die dann auch die entsprechenden Prüfungen ablegen, für die Zukunft dementsprechend vorzugehen.

 

Ein weinendes Auge habe ich als BOKU-Mensch insofern, als die Umbenennung des Naturschutzbeirates in „Umwelt- und Naturschutzbeirat" erfolgt, weil es aus meiner Sicht zwei begrifflich unterschiedliche Definitionen hiezu gibt. Natürlich ist es so, dass der Umweltschutz ein wichtiges Anliegen ist. Aber der Naturschutz ist, sage ich jetzt einmal, ein zweites, noch wichtigeres, aus meiner Sicht sogar übergeordnetes Anliegen. Und wenn man sich die Unterscheidung der beiden Begriffe ansieht, dann habe ich manches Mal das Gefühl, dass es da und dort durchaus zu Missverständnissen kommt, zu Missverständnissen dahin gehend, dass die Begriffe ganz einfach unterschiedlich ausgelegt und damit natürlich auch unterschiedlich verwendet werden. Denn: Das Naturschutzrecht oder der Naturschutz beschäftigt sich natürlich auch mit Ödflächen - und Ödflächen interessieren in der Regel den Umweltschutz wieder weniger. Allein an so einem Beispiel kann man erkennen, dass da zwei verschiedene Systeme zum Einsatz kommen.

 

Und was mir schon auch noch wichtig ist: Was der Umweltschutz in dem Maße sicher nicht tut, das ist das, was der Naturschutz in der Definition an sich schon umfasst, nämlich – und jetzt ziehe ich nur die kürzere Version der Definition heran - die Erhaltung eines natürlich funktionierenden Ökosystems mit seiner typischen Tier- und Pflanzenwelt sowie die einer Kulturlandschaft. Ich glaube, gerade auch der Begriff Kulturlandschaft ist ein ganz wichtiger, vor allem auch für Wien, für die Tourismusregion Wien, für die Erholungsgebiete in Wien und vor allem auch für die Erhaltung dieser Kulturlandschaften.

 

Ich denke, das ist auch das, was die Intention dieses Gesetzes mit einbezieht, und deshalb stehen wir nicht an, nach diesen Diskussionen und Gesprächen dieses Gesetz mitzutragen, den Abänderungsantrag mitzutragen. Ich meine daher, im Sinne des Naturschutzes, vor allem für die Tier- und Pflanzenwelt, aber auch für die Kulturlandschaft und damit natürlich für die Wienerinnen und Wiener, kann man diesem Gesetz in dieser Ausformung zustimmen.

 

Ich bitte jedoch auch, das Gesetz mit dem entsprechenden Augenmaß zu vollziehen, vor allem auch im Hinblick auf die Bewirtschafter der Naturschutzflächen - ob das Vertragsnaturschutzflächen sind, ob das der Biosphärenpark Wienerwald ist, wo ja auch Teile des Nußberges mit umfasst sind, das Landschaftsschutzgebiet Bisamberg und so weiter -, dass man den Bewirtschaftern auch entsprechende Hilfestellungen bietet oder, noch besser gesagt, nicht Prügel vor die Beine wirft. Denn sie sind ja diejenigen, die letztendlich diese Natur- und Kulturlandschaft nicht nur bewirtschaften, sondern auch aufrechterhalten und sie im überwiegenden Maße für alle Wienerinnen und Wiener entsprechend zur Verfügung stellen.

 

In diesem Sinne bedanke ich mich für die Kooperation und bedanke mich auch für die konstruktive Diskussion, weil ich glaube, das ist auch notwendig. Die ÖVP stimmt diesem Gesetz zu. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Maresch. Ich erteile es ihm.

 

13.20.00

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren!

 

Es ist natürlich sehr erfreulich, dass die ÖVP dem Gesetz zustimmt, gar keine Frage. Ich möchte aber einen kleinen Satz hier nicht unwidersprochen stehen lassen, nämlich dass die Landwirte die Naturlandschaft aufrechterhalten. Das würde ich ein bisschen differenzierter sehen. Es mag sein, dass viele Landwirte das machen, aber es gibt auch ganz viele Landwirte, die da ein bisschen mit der Chemie spielen und mit den Düngemitteln spielen. Das würde ich also nicht überall so sehen. - Aber grundsätzlich haben wir uns in diesem Fall geeinigt. Hervorragend!

 

Ein Zweites möchte ich noch sagen: Im Vorfeld gab es eine Debatte zur Naturwacht. Und ich sage noch einmal: Die Naturwacht ist eine private Exekutive, die wir in Wien nicht brauchen. Das ist so. Die Phantasieuniformen und das lustige Patrouillieren auf der Donauinsel und sonst wo brauchen wir auch nicht. Und weil die Stadt Wien als lokaler Staat ein Gewaltmonopol hat, brauchen wir das auch nicht. Deswegen werden Naturwacheorgane zu Naturschutzorganen. Und dazu möchte ich nur noch einen Satz sagen: Personen der Naturwacht, die sich qualifizieren, können jederzeit bei dieser neuen Organisation aufgenommen werden.

 

Also noch einmal: Wir brauchen keine Phantasieuniformen, und wir brauchen keine privaten Sheriffs, die da patrouillieren. - Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Guggenbichler. Ich erteile ihm das Wort.

 

13.21.47

Abg Ing Udo Guggenbichler (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Als Erstes darf ich den Landesleiter der Wiener Naturwacht begrüßen, der dieser Debatte folgt (Beifall bei der FPÖ.), und darf ihm auch danken für seine über 30-jährige Tätigkeit, die er ehrenamtlich mit seinen Mitgliedern im Verein der Wiener Naturwacht im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes in dieser Stadt geleistet hat. Nach der Antwort des Herrn Bürgermeisters heute

 

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