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Landtag, 12. Sitzung vom 30.03.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 55

 

Pflegefonds gemeinsam mit Rudi Hundstorfer auf Bundesebene hier einen wichtigen Schritt zu machen, der noch kein Endschritt sein kann, und wir arbeiten hier als Wiener Vertreter sehr stark daran, dass wir eine Lösung, eine längerfristige Lösung zustande bringen.

 

Ich halte es für ganz, ganz wichtig, dass wir in dem System, das wir jetzt haben, für die alten Menschen, für die pflegebedürftigen Menschen genau jene Pflege und Betreuung zur Verfügung stellen, die sie auch brauchen. Und ich halte es für ganz, ganz wichtig, dass diese Frage nicht abhängig ist davon, ob die Kinder es sich leisten können oder leisten wollen.

 

Wien hat 1974 als erstes Bundesland den Regress für Kinder abgeschafft, und Wien wird auch weiterhin keinen Regress für Kinder haben. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und von Abg Wolfgang Seidl.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Wir kommen nun zur Abstimmung13.08.15 über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Danke. Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Ich ersuche nun jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Somit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

13.09.09Bevor wir zu Postnummer 4 der Tagesordnung kommen, möchte ich der Ordnung halber noch einmal erwähnen, da ich vorher entschuldigt war, dass Frau Abg Kathrin Gaal ab 14 Uhr aus beruflichen Gründen entschuldigt ist.

 

Wir kommen zu Postnummer 4 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz und das Wiener Nationalparkgesetz geändert werden. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.09.41

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zur Novelle des Wiener Naturschutzgesetzes.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist somit eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr LAbg Walter. Ich erteile es ihm.

 

13.10.11

Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Es geht heute um eine Novellierung des Naturschutzgesetzes und des Nationalparkgesetzes. Die ÖVP hat im Ausschuss dagegen gestimmt, weil wir damals der Meinung waren, dass einige wichtige Punkte, die für uns von großer Bedeutung sind, nicht berücksichtigt sind, und es ebenso eine erkleckliche Anzahl von Stellungnahmen zu dem Gesetzesentwurf gab, die aus unserer Sicht nicht berücksichtigt worden sind.

 

Die Beharrlichkeit - oder manchmal sagt man auch Sturheit - führte dazu, dass wir - ich mit dem Kollegen Valentin und mit meiner Kollegin Holdhaus und mit den handelnden Damen und Herren - in einigen Gesprächen einige Dinge ausräumen konnten und dass wir vor allem auch dann gemeinsam einen Abänderungsantrag einbringen werden, in dem es darum geht, gewisse Punkte, die ich vorher angesprochen habe, zu entschärfen.

 

Mir war es ganz wichtig, dass wir bei Bescheiden keinen generellen Ausschluss von Berufungen zulassen wollen. Mir ist es aber auch umgekehrt ganz wichtig gewesen zu sagen, wenn es erforderlich ist und wenn Fristen nicht eingehalten werden, wenn sozusagen gesetzliche Bestimmungen derart missachtet werden, dass es ohne Aufschub nicht geht, dann soll das auch möglich sein. Aber den generellen Aufschub von Bescheiden wollten wir nicht haben.

 

Ein weiterer Punkt, der aus unserer Sicht wichtig ist, vor allem für Grundeigentümer, aber auch für solche, die ein Grundstück erben oder ein Grundstück weitergeben, verkaufen, wie auch immer: Dass die Informationsweitergabe jetzt schriftlich erfolgen soll. Da haben wir prinzipiell gesagt, dem kann man zustimmen. Aber umgekehrt wollen wir auch haben, dass es eine verbindliche behördliche Stelle gibt, die Auskunft darüber gibt, ob das Grundstück unter Schutz steht, ob es ein Schutzgebiet ist, ob es ein Biotop ist oder ein Naturdenkmal, was auch immer. Dem wurde folgendermaßen Rechnung getragen, indem in den Erläuterungen nun klar ausgeführt ist, dass es entweder im Umweltgut oder im Naturschutzbuch nachzulesen ist.

 

Ein ganz wichtiger Punkt - und das war für mich auch als Vertreter der Landwirtschaft von Bedeutung – ist die subsidiäre Inanspruchnahme des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin. Wie Sie alle wissen, ist es oftmals so, dass Grundeigentümer zum Handkuss kommen, wenn vorher nicht klar ist, wer der Verursacher einer Verletzung des Naturschutzgesetzes war. Und da war es mir wichtig zu definieren: Was ist ein vertretbarer Aufwand, wenn man den oder die nicht finden kann?

 

Dieser vertretbare Aufwand wurde in den Erläuterungen auch dementsprechend definiert, und zwar so, dass man sagen kann, wenn die Behörde alle entsprechenden Maßnahmen treffen konnte, ob das jetzt zum Beispiel das Rebflächenverzeichnis oder andere Verzeichnisse betrifft, die in der Stadt Wien aufliegen und in denen klar ersichtlich ist, wer der Bewirtschafter ist - bei Pachtverträgen, gerade beim Weinbau, da das ja eine Dauerkultur ist, gibt es ohnedies langjährige Pachtverträge -, in denen nachzulesen und nachzuforschen ist, wer auch immer der jeweilige Bewirtschafter ist.

 

Klarerweise ist es so, dass ein Gesetz natürlich

 

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