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Landtag, 9. Sitzung vom 24.11.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 60

 

herausgegriffen. Wir haben Anliegen, von denen wir meinen, dass sie von allgemeiner Bedeutung sind, herausgehoben und wir haben Einzelfälle zur Illustration hinzugefügt, die vielleicht in Ihren Augen nicht immer die schwersten sind, aber Sie dürfen nicht vergessen, dass sie aus der Situation desjenigen, der bei uns vorspricht, stets immer als schwerste angesehen werden. Der Bogen, mit dem wir uns befassen müssen, ist durch Ihr Gesetz, das wir gerne vollziehen, sehr weit gespannt. Anliegen, Beschwerden, Vorbringen, alles, was den Gesundheits- und Pflegebereich betrifft, so groß ist der Bogen gespannt und so wird er letztlich auch zu Recht von den Patienten genützt. Es beginnt von den natürlich behaupteten ärztlichen Behandlungsfehlern und geht zu vielen Kostenfragen, die sich in letzter Zeit sehr stark häufen. Es geht darum, sind die Spitalskosten, die mir auferlegt wurden, richtig? Der letzte Fall war die Frage eines Spitals in Bali. Sie werden es nicht glauben, wir haben uns auch damit befasst und eine Lösung herbeigeführt. Und zu allerletzt: Bin ich als Sachwalter steuerpflichtig? Wir haben uns auch damit auseinandergesetzt und die Lösung gefunden. Also, der Bogen ist sehr weit gespannt und wir verweisen nicht irgendwohin weiter und erklären, wir seien unzuständig, wir akzeptieren den Auftrag, den wir bekommen haben und versuchen, ihn zu lösen.

 

Ich möchte zur heutigen, etwas gespannten Situation der Frage „Kind als Schaden“, das wir natürlich angeschnitten haben, eine vielleicht ausgleichende Stellungnahme bringen.

 

In dem Gesetzesentwurf wurde die Haftung verneint, losgelöst vom Verschulden. Alle reden davon, dass doch bei leichter Fahrlässigkeit die Freizeichnung geboten gewesen wäre, was aber ist mit den vorsätzlich Handelnden. Wir haben uns hingesetzt und haben es unter dem Aspekt behandelt, dass es ja jemand vorsätzlich unterlassen könnte, der Mutter zu sagen, wie es steht – die Gründe mögen sein wie auch immer - und dieses Argument, glaube ich, hat dann doch einiges Zusätzliches bewirkt und ich glaube, es kommt ja dann nicht mehr zu dieser Gesetzeswerdung.

 

Ob man das absichtlich so formuliert hat oder nicht, das weiß ich nicht, aber es wurde immer das Augenmerk darauf gerichtet, die Ärzte sollten doch bei leichter Fahrlässigkeit nicht haften. Sie wären aber sogar bei einem vorsätzlichen Handeln befreit gewesen, und das, glaube ich, war niemandes Wunsch. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Entschuldigung, ich bin zum ersten Mal in der Situation, dass applaudiert wird, ich weiß nicht, was man da so tut. (Allgemeine Heiterkeit.) Sagt man da, danke schön. (Erneute Heiterkeit.) Wenn Sie die Beschwerdenstatistik anschauen, die ja von anderen gerne verfolgt wird, so teilt sich das etwa so auf: Zwei zu eins Gesundheit zu Pflege, aber die Pflege ist natürlich intensiver befasst mit den Menschen und die von der Frau Abg Dr Pilz angeschnittenen Pull-ons wurden von unseren Pflegedamen - es sind ja Damen in dem Bereich - in einer wirklich fachlich besten Art aufgegriffen. Es ist nicht rechtlich abgehandelt worden, sondern die Referentinnen verstehen etwas davon und wir konnten durch entsprechende Vorsprachen und Kontakte zur Gebietskrankenkasse eine gewisse Lösung herbeiführen, und das ist hochzuschätzen bei unseren Fachleuten.

 

Die Rettung selbst, warum ist die Beschwerdezahl so angestiegen? Das lässt sich damit erklären, dass auf einmal die Kosten nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße bezahlt wurden, und die Leute kommen natürlich dann, wenn sie nach Monaten eine Rechnung für einen Rettungseinsatz bekommen. Wir konnten dann die Klarstellung erwirken, aber auch hier hat es an Kommunikation gemangelt. Vielleicht überrascht es, dass mehr als 50 Prozent der Beschwerden rein statistisch als nicht berechtigt angesehen werden. Das ist ganz einfach zu erklären, der Patient sieht es aus seiner Warte, und man muss sagen, wenn er zu uns kommt, so ist das durchaus verständlich und berechtigt. Hernach wird es fachlich geprüft, und weil ja vorher die Kommunikation gefehlt hat, und dann stellt sich heraus, nun, fachlich gesehen, ist da kein Fehler passiert. Das akzeptieren in den meisten Fällen dann auch die Patienten, das beruht aber eben auf dem heute schon mehrmals erwähnten Kommunikationsmangel.

 

Zu den Entschädigungen, im Besonderen zum Patientenentschädigungsfonds, noch ein Wort: Weil uns der Rechnungshof das so aufgetragen hat, finden Sie hier ausdrücklich die Einnahmen- und Ausgabenstatistik. Sie sind das einzige Kontrollorgan, bei dem es so ist. Wir hatten ein Girokonto und hatten mit etwa 2,9 Millionen begonnen, hatten Einnahmen von etwa 1,5 und Ausgaben - Sie haben ja gesehen – von 2,1 Millionen und hatten abgeschlossen mit 2,2 Millionen. Das ist der Patientenentschädigungsfonds, den wir jetzt wirklich voll im Griff haben, und ich kann Ihnen sagen, wir haben heute auch 2,2 Millionen EUR. Das ist natürlich nicht der Berichtswert 2010, dieser beträgt 2 290 552. Vielleicht darf ich es hier vor aller Öffentlichkeit sagen, aber Sie wissen es, die Gelder des Fonds liegen nicht in der Patientenanwaltschaft, wir haben dort nicht die große Geldkasse stehen, das glauben manche Leute, und es gab auch Einbruchsversuche bei uns. Wir haben nur die Arbeit dort liegen, die Gelder des Patientenentschädigungsfonds liegen nicht bei uns in einer Kassa. Wir haben schon eine Kassa, aber da ist nur ganz wenig drinnen. Ich nütze diese Gelegenheit, und vielleicht ist es für jene nützlich, die potenziell daran denken, sich hier Gelder zu verschaffen.

 

Zuletzt darf ich noch einmal sagen, es ist immer unser Anliegen gewesen, den Patientenentschädigungsfonds oder eine ähnliche Institution auch für den niedergelassenen Bereich zu schaffen, und auch den Patientenentschädigungsfonds auf andere Spitäler auszuweiten, die nicht Fondsspitäler sind. Die Zustimmung ist grundsätzlich immer da, es war nur die Frage, wie finanziert man das. Im niedergelassenen Bereich scheint das jetzt doch durchaus möglich, müssen doch alle Ärzte seit 1. August versichert sein. Jeder Entschädigungsfonds verhindert Prozesse, und vielleicht kann man die Versicherungen dazu gewinnen, diesen etwas zu dotieren, ein Mitspracherecht sollen sie auch erhalten, selbstverständ

 

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