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Landtag, 7. Sitzung vom 30.09.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 27

 

Ich möchte damit auch schon zum Schluss kommen und meinen Dank der Frau Präsidentin und der gesamten Behörde aussprechen, die ausgezeichnete Arbeit leistet und einen wesentlichen Beitrag zum Rechtsschutz, zur Rechtssicherheit und zur Rechtsstaatlichkeit in unserer Republik und in unserem Wien leistet. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Blind. Ich erteile es.

 

11.22.31

Abg Armin Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Unabhängigen Verwaltungssenats! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

 

Was in der Rede meines Vorredners, des Kollegen Ulm, nicht angesprochen wurde, ist die Tatsache, dass der Unabhängige Verwaltungssenat eine relativ junge Behörde ist. Sie hat heuer Geburtstag und wird 20 Jahre alt.

 

Sie hat in diesen 20 Jahren, glaube ich, eine eindrucksvolle Leistungsbilanz vorzuweisen. Beim UVS handelt es sich um eine ganz besondere Behörde: Sie wird in Vollziehung des Landesrechts, aber auch des Bundesrechts tätig, wobei – was die Sache natürlich komplizierter beziehungsweise nicht immer einfacher macht – ein immer stärker werdender Ansatz beziehungsweise eine immer weitere europarechtliche Dimension zu beachten ist. Das heißt, Fälle, die früher rein innerstaatlich zu bewerten waren, bekommen eine wesentlich tiefere Dimension, die natürlich auch einen höheren Arbeitseinsatz und einen höheren Wissenseinsatz erfordern.

 

Wie Sie sicherlich alle wissen, ist der Unabhängige Verwaltungssenat Wien, wie auch alle anderen Unabhängigen Verwaltungssenate, zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen. Es handelt sich um eine Instanz im Verwaltungsstrafverfahren. Der UVS stellt nach Art 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein sogenanntes Tribunal dar und ist auch Instanz im – unter Anführungszeichen – normalen Administrativverfahren.

 

Wenn wir uns den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 ansehen, dann ist festzustellen, dass dieser maßgeblich durch Kenn- und Leistungszahlen geprägt ist. Im Berichtszeitraum fielen rund 12 000 Fälle an, was insofern bemerkenswert ist, als dies den zweithöchsten Anfall innerhalb der letzten 10 Jahre darstellt. Diesem Anfall steht eine respektable Erledigungsquote von rund 11 500 Fällen gegenüber, die – wie ich meine – nur durch höchsten persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UVS erreicht werden konnte, wofür seitens der Freiheitlichen Fraktion ausdrücklich gedankt sei. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

 

Auch in qualitativer Hinsicht braucht sich der Unabhängige Verwaltungssenat Wien unseres Erachtens nicht zu verstecken. Es fielen, wie gesagt, rund 12 000 Fälle an beziehungsweise wurden 11 500 Fälle erledigt. Wenn man bedenkt, dass die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes angerufen werden können, die natürlich die Fälle vorher auf entsprechende Erfolgsaussichten überprüfen, ergibt sich eine relativ geringe Anfechtungsquote von 223 Fällen beim Verwaltungsgerichtshof und 17 Fällen beim Verfassungsgerichtshof. Dem folgt eine noch geringere Stattgebungszahl der beiden Gerichtshöfe, was den UVS Wien meiner Meinung nach auch in fachlicher Hinsicht auszeichnet, sodass er sich auch in dieser Hinsicht unseres Erachtens nicht zu verstecken braucht.

 

Trotz dieses Einsatzes muss man kritisch anmerken, dass die Anzahl der offenen Fälle in den letzten beiden Jahren kontinuierlich gestiegen ist, nämlich von 3 800 auf 5 200 Fälle, was einem Plus von rund 30 Prozent gleichkommt. Dies ist jetzt aber nicht als Kritik am UVS zu verstehen, sondern das ist ein bedauerliches Faktum, das zum einen aus der vorerwähnten Anwendung des immer komplexer werdenden Europarechts, aber auch aus der Übertragung neuer Aufgaben resultiert. Zwar hat der Bundesgesetzgeber dem UVS keine neuen Aufgaben übertragen, aber er ist zum Beispiel als Berufungsinstanz nach dem Wiener Tierzuchtgesetz, nach dem Fischereigesetz, dem Jagdgesetz, dem Geodateninfrastrukturgesetz und nach weiteren Bestimmungen als Kontrollinstanz nominiert worden.

 

Andererseits ist dies aber auch auf eine erhöhte Beschwerdetätigkeit in bestimmten Rechtsbereichen zurückzuführen. So ist ein Anstieg im Bereich der Maßnahmenbeschwerden zu verzeichnen. Maßnahmenbeschwerden – um das kurz zu erklären – sind jene Beschwerden, die sich gegen polizeiliches Handeln richten, das nicht von einem Gericht angeordnet wurde. Weiters gibt es einen verstärkten Zulauf in fremdenrechtlichen Verfahren.

 

Was mir ganz besonders bemerkenswert erscheint, ist aber der Anstieg der Beschwerden im Bereich des Sozialhilferechts.

 

Da die Möglichkeiten zur Erhöhung der Arbeitsleistung des UVS leider als ausgeschöpft angesehen werden müssen, müssen wir auch an Maßnahmen denken, wie die Erledigungsquote wieder dem Geschäftsanfall angepasst werden kann. Zum einen ist hiebei natürlich an die personelle Verstärkung des UVS zu denken. Wie ich gehört habe, gibt es auch bereits Überlegungen in diese Richtung.

 

Aber auch die Setzung administrativer Maßnahmen im Bereich der Stadt Wien tut unseres Erachtens Not. Bedauerlicherweise hat der UVS seinen Hinweis in seinem letzten Bericht betreffend die Situation im Bereich der Sozialhilfe wiederholen müssen. – Ich darf hier in diesem Zusammenhang aus dem Bericht des UVS zitieren: „Ein Teil dieser Rechtsmittel ist jedoch, wie bereits im Vorjahr berichtet, auf die seit nunmehr zwei Jahren geübte Behördenpraxis zurückzuführen, dass die Hilfesuchenden nicht mehr persönlich beim zuständigen Referenten vorsprechen können und Anträge und sonstige Eingaben schriftlich einzubringen sind. Damit wird nicht nur eine an den individuellen Bedürfnissen orientierte Entscheidungsfindung erschwert, die Abwicklung des Parteienverkehrs in sogenannten Servicezonen führt auch zu Problemen bei der lückenlosen Dokumentation der Verfahren. In vielen Berufungsverfahren geht der

 

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