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Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 69

 

gung durch die Straßenprostitution ausgesetzt ist.

 

Nun zum Entwurf selbst. Betrachtet man die jüngsten Aussendungen von SPÖ und GRÜNEN beziehungsweise die Aussagen von Seiten der SPÖ und GRÜNEN in der heutigen Sitzung sowohl in der Fragestunde als auch in der jetzigen Debatte, wonach es nunmehr zu einer quasi kompletten Trennung von Straßenstrich und Wohnbevölkerung kommt, ist es kaum zu glauben, dass sich diese Aussagen auf den vorliegenden Entwurf beziehen. Zwar wurden, und das konstatiere ich, die im Entwurf und in den Parteigesprächen seitens der FPÖ geforderte Genehmigungspflicht für Bordelle sowie die Bestrafung von Freiern hier von Ihnen aufgenommen, aber auf Grund der mangelnden Kompetenz oder schlicht auf Grund, und das geht in Richtung der GRÜNEN, ideologisch bedingter Ignoranz Wesentliches nicht berücksichtigt.

 

Ich konnte mir kurzfristig den Abänderungsantrag zu diesem Initiativantrag ansehen und darf dazu feststellen, dass die darin zum Ausdruck kommenden Erkenntnisse entweder durch aufmerksames Zuhören im Integrationsausschuss vom 10. Juni gewonnen wurden oder die betreffenden Abgeordneten über Pfingsten schlichtweg Erleuchtung fanden (Beifall bei der FPÖ.), denn bereits am 14. Juni kündigte StRin Frauenberger den vorliegenden Abänderungsantrag an, wonach der Begriff des Wohngebietes, und diese Wortfolge sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen, noch exakter definiert werde. Man geht ja, was wir auch schon gehört haben, warum, weiß ich nicht, von einer bereits exakten Definition im ursprünglichen Entwurf aus.

 

Da ich aber nicht von der Einmischung einer höheren Macht ausgehe und insbesondere die GRÜNEN der FPÖ immer vorwerfen, nicht konstruktiv zu sein – der Kollege Ellensohn ist ja anwesend – beziehungsweise nicht die nötigen Fähigkeiten zu besitzen, sage ich Ihnen eines: Im Gegensatz zu Ihnen allen hier, die sich für die Qualität dieses Antrags, den Sie sowohl dem Ausschuss als auch diesem Landtag zumuten, schämen sollten, brauchen wir uns seitens der FPÖ für unseren Abänderungsantrag nicht zu genieren! Die FPÖ hat nicht nur die besseren und kompetenteren Mandatare, sie bringt auch aus der Opposition heraus in wenigen Tagen mehr zusammen als Sie mit Ihren beiden Klubs zusammen in einem halben Jahr, wie der vorliegenden Abänderungsantrag schlagend beweist! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit bei der SPÖ.)

 

Zumindest fielen einige Ausführungen der FPÖ auf fruchtbaren Boden. Hier sei kurz auf den bereits angesprochenen § 17 Abs 8 des Entwurfs eingegangen und vorangestellt, dass die Regierungsparteien auf Grund ihrer Pseudogutmenschlichkeit, muss man sagen - wobei hier insbesondere die GRÜNEN der FPÖ in einer Presseaussendung vorwarfen, nicht zu begreifen, dass minderjährige Mädchen besonderen Schutz bräuchten -, mit ihrem Entwurf in Wirklichkeit einem Kinderstrich im Wohngebiet Tür und Tor geöffnet hätten beziehungsweise diesem Vorschub geleistet hätten. Hätte die FPÖ sie im Ausschuss nicht wachgerüttelt, wäre es nicht zu dieser Änderung im Entwurf beziehungsweise eigentlich nur im Abänderungsantrag gekommen.

 

Ich darf, es ist bereits angeklungen, kurz auf diesen Entwurf eingehen und zwar, dass gegen Personen, die zur Zeit der Beanstandung 14 und noch nicht 18 Jahre alt waren und nicht wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 17 Abs 4 oder 5 bestraft worden sind, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 17 Abs 4 oder 5 keine Strafe zu verhängen sei. Dazu muss man sagen, sofern sie nicht aus eigenem Verschulden an einem Beratungs- und Informationsgespräch teilgenommen haben.

 

Stellen wir uns jetzt einmal den Ablauf vor. Wir sehen eine 15-jährige Prostituierte sagen wir auf der äußeren Mariahilfer Straße. Der Polizist betritt sie, macht sie zuerst auf die Problematik der Prostitution und die damit verbundenen Folgen für junge Menschen aufmerksam. Das wird dann wahrscheinlich in einer durchaus allgemein verständlichen Sprache geschehen. Wenn sie aus Rumänien kommt, wird der Polizist wahrscheinlich sagen „nix prostituta“ oder sonst irgendwas, weil mehr wird er in der Landessprache dieses jungen Mädchens, in der Mehrzahl sind es ja Mädchen, nicht hinüberbringen. Danach wird dieses Mädchen oder würde dieses Mädchen in angemessener Frist, man beachte, man muss ja genug Zeit haben, dann zum Jugendwohlfahrtsträger zu gehen, zu einem Beratungsgespräch geladen. Dort wird natürlich dann unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers dieses Mädchen aufgeklärt. Was, und das sage ich gleich dazu, auch so sein soll. Wir sind, auch da möchte ich einer Legendenbildung insbesondere seitens der GRÜNEN Vorschub leisten, nicht dafür, dass wir Jugendliche ab dem ersten Mal bestrafen. Das haben wir in unserem Abänderungsantrag von Ihnen auch nicht verlangt. Wir haben aber darüber nachgedacht, welche Folgen das Ganze hat.

 

Wenn dieser Abänderungsantrag nicht gestellt worden wäre, der, wie gesagt, wahrscheinlich oder höchstwahrscheinlich auf Initiative der Freiheitlichen von den Regierungsparteien eingebracht wurde, wäre es dazu gekommen, dass dieses Mädchen keine erste Chance gehabt hätte. Dieses Mädchen hätte auch keine zweite Chance gehabt. In Wirklichkeit hätte dieses Mädchen gar keine Chance gehabt, weil es nämlich von anderen Leuten aus Rumänien hierher gekarrt worden wäre, weil es sich im Wohngebiet prostituieren kann, weil die Behörde keine Möglichkeit gehabt hätte, die Einnahmen, die dieses Mädchen erzielt hätte, als Sicherungsleistung oder sonst irgendwie abzunehmen und diese Mädchen eine billige Einnahmequelle, eine sichere Einnahmequelle für Zuhälter aus Oststaaten gewesen wären, und das hätten Sie zu verantworten gehabt! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Aber, wie gesagt, das wurde mit dem Abänderungsantrag erfreulicherweise geändert. Leider wurden die Ausführungen der Freiheitlichen im Ausschuss insbesondere zur Kernbestimmung dieses Gesetzes, die ja hier auch schon angesprochen wurde, offenbar nicht restlos verstanden, weil ich ja grundsätzlich nicht davon ausgehe, dass Sie unwillig sind.

 

Wie gesagt schauen wir uns noch einmal an, was mit Straßenprostitution gemeint ist: „Straßenprostitution ist

 

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