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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 97 von 100

 

eine Terminologie verwendet hätten, wie du es jetzt verwendet hast und ich halte das nicht für richtig. Ich glaube, dass wir unter demokratischen Parteien verschiedene Auffassungen haben und dass wir uns gegenseitig überzeugen und weiterbringen wollen, aber dass das im Prinzip nur möglich ist, wenn man die Umgangsformen doch so hat, dass man sich immer gut in die Augen schauen kann. Wie gesagt, wenn das unsere Kollegen auf der Bundesebene nicht eingehalten hätten, hätten wir überhaupt nichts für die gleichgeschlechtlichen Lebensweisen erreicht. Man muss hart diskutieren, aber man muss auch fair diskutieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 

Das als Vorbemerkung. Wir haben dieses Eingetragene Partnerschaftsgesetz jetzt auf die Wiener Ebene heruntergebrochen. Das heißt, dass wir in 44 Landesgesetzen Anpassungen getroffen haben, in 4 Gesetzen schon am 19. April im Landtag, 40 Gesetze heute, davon 29 in der Sammelnovelle, 8 weitere im Zusammenhang mit der dienstrechtlichen Sammelnovelle und noch einige mehr. Gerade im Dienstrecht ist es uns gelungen, weil wir da am unabhängigsten sind, dass wir echte Verbesserungen auch noch herbeiführen können und zwar die Gleichstellung der Kinder der Eingetragenen Partnerin beziehungsweise des Eingetragenen Partners mit den Stiefkindern. Das sind Kinder der Ehegattin beziehungsweise des Ehegatten im Wiener Dienstrecht. Dann die Teilzeitbeschäftigung zur Pflege eines Kindes kann in Wien auch für ein Kind der Eingetragenen Partnerin beziehungsweise des Eingetragenen Partners in Anspruch genommen werden und die Pflegefreistellung beziehungsweise Familienhospizkarenz kann in Wien auch für ein Kind der Eingetragenen Partnerin beziehungsweise des Eingetragenen Partners ohne weitere Einschränkung in Anspruch genommen werden. Also hier haben wir wirklich materielle Verbesserungen in unserer Autonomie als Landesgesetzgeber auch noch erreichen können.

 

Insgesamt ist zu sagen, dass wir jetzt mit dem Abänderungsantrag, den ich jetzt einbringen kann, wirklich versucht haben, das Bestmögliche zu schaffen, auch eine Präambel voran gestellt haben, die, glaube ich, sehr gut ist, wo festgelegt wird:

 

„Der Landesgesetzgeber bekennt sich im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit zur Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Im Sinne der Rechtssicherheit der Eingetragenen Partnerschaften novelliert der Landesgesetzgeber bei der Umsetzung des Eingetragenen Partnerschaftsgesetzes jedes einzelne betroffene Wiener Landesgesetz. Der Landesgesetzgeber stellt klar, dass Eingetragene PartnerInnen als Familienangehörige anzusehen sind.“

 

In dem Sinn möchte ich jetzt auch den Abänderungsantrag der Abgen Stürzenbecher, Krotsch und GenossInnen sowie Marco Schreuder einbringen und habe die Begründung im Wesentlichen auch schon gesagt und meine, dass das wirklich eine gelungene Gesetzgebung ist. Ich möchte auch den Beamtinnen und Beamten wirklich herzlich danken, die in allen Abteilungen sich sehr, sehr viel Mühe gemacht haben, diese 44 Gesetze zu Stande zu bringen. Herzlichen Dank den Beamtinnen und Beamten, die hier wirklich viel geleistet haben (Beifall bei der SPÖ.), insbesondere der Frau Mag Rath, weil ich sie da gerade sehe, aber natürlich auch den anderen. Ich danke auch vor allem der Stadträtin, dass sie mit ihrer Energie diese Gesetzgebung vorangetrieben hat und ich freue mich, dass wir doch den Abänderungsantrag, den wir gemeinsam mit den GRÜNEN hier bringen, beschließen können.

 

Ich hoffe natürlich in zweiter Lesung auf eine möglichst große Zustimmung, natürlich auch in erster, aber in zweiter wurde sie signalisiert. In dem Sinn möchte ich nur noch einen Satz zu den Resolutionsanträgen der GRÜNEN sagen. Dem einen werden wir zustimmen, weil wir das ja schon öfters mit der Gleichstellung betreffend die Ehe haben. Das andere halten wir nicht für sinnvoll, wo es darum geht, dass Heterosexuelle diese Eingetragene Partnerschaft in Anspruch nehmen können. Wir haben argumentiert, dass mit dem Eingetragenen Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Rechtsbestand 85 bis 90 Prozent des Regelungsniveaus erreicht werden, was in der Ehe ist. Die Gleichgeschlechtlichen haben dieses Rechtsinstitut, weil sie die Ehe, wie es ja jetzt ist, aus politischen Gründen, die wir ja alle kennen, nicht eingehen können. Jetzt aber herzugehen, quasi für die verschieden Geschlechtlichen zu sagen, die können einerseits die Ehe eingehen, andererseits sollen sie aber auch dieses Eheleid, würde ich jetzt nicht sagen, aber diese Eingetragene Partnerschaft mit 90 Prozent des Regelungsniveaus eingehen, halte ich nicht für sinnvoll. Ich bin dafür, dass für verschieden Geschlechtliche durchaus die Lebensgemeinschaft aufgewertet wird und ein besseres Regelungsniveau bekommt als es derzeit ist, weil derzeit ist ja fast überhaupt nichts, wenn man als verschieden geschlechtlicher Lebenspartner zusammenlebt. Das wollen wir verbessern, aber es wäre sicher nicht im Interesse und im Wunsch des Großteils der Lebensgemeinschaften, dass sie praktisch, wenn sie eine Lebensgemeinschaft haben, dann quasi gleich 90 Prozent des Regelungsniveaus der Ehe haben, weil dann würden sie ja vermutlich gleich die Ehe eingehen. Aber sehr wohl ist der Wunsch da, dass gewisse Grundbedürfnisse rechtlicher Natur auch für verschieden Geschlechtliche da sind. Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert.

 

In dem Sinn sage ich noch einmal herzlichen Dank dafür, dass wir das hier jetzt doch mit großer Mehrheit beschließen können und ich danke noch einmal für die Aufmerksamkeit. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg Dr Tschirf. Ich ersuche ihn zum Rednerpult.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

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